Spinners

Vincent

Fahrer
Registriert
17 Oktober 2004
Zitat:

NOCH gibt es keinen Paragraphen der besagt das Spinners verboten sind, solange sie sich im Tiefbett der Felge befinden.

NOCH sind Spinner rein rechlicht als "Radkappen" deklariert.

NOCH wird alles was sich innerhalb der Felge befindet als Radkappe definiert.

Das Gesetzt besagt das wenn sich nichts außerhalb der Außenkannte des Fahrzeuges bewegt, tut niemand etwas unrechmäsiges.

Und wenn jemand jetzt wieder reinbringt "da kann ein kind reinfassen und sich verletzen":
Ein kind kann auch an einen auspuff fassen und sich verbrennen, ein kind kann auch bei elektr. Fensterhebern sich einklemmen....

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Wie soll ich das verstehen? Darf man jetzt oder nicht?
Bei der nächsten Gelegenheit frag ich mal meinen Tuner und den TÜV.
Ich wollte aber mal fragen was Ihr dazu beitragen könnt.
Damit meine ich nicht die Meinung ob das nun schön ist oder nicht sondern ob erlaubt oder nicht. Danke für jede Antwort.
 
AW: Spinners

Was soll das eigentlich sein, ein "Spinner"? Eine Art Radkappe aus Metall mit irgendwelchen (Frei-)Formen?
 
AW: Spinners

Uwe schrieb:
Was soll das eigentlich sein, ein "Spinner"? Eine Art Radkappe aus Metall mit irgendwelchen (Frei-)Formen?

Genau, bloß dass sich diese freiförmige Radkappe um die Mittelachse dreht (engl. to spin)
 
AW: Spinners

Auch wenn es ein TÜV einträgt, wenn's der Polizei nicht gefällt, hast du Pech gehabt. Der TÜV hat da dann nix zu melden.

Gruß, Frank
 
AW: Spinners

Jokin schrieb:
Auch wenn es ein TÜV einträgt, wenn's der Polizei nicht gefällt, hast du Pech gehabt. Der TÜV hat da dann nix zu melden.
Wie jetzt? Heißt das, dass die Polizei ein Auto stilllegen kann, auch wenn alles rechtmäßig eingetragen ist? Das kann ich mir ja fast nicht vorstellen.
 
AW: Spinners

DrPepper schrieb:
Wie jetzt? Heißt das, dass die Polizei ein Auto stilllegen kann, auch wenn alles rechtmäßig eingetragen ist? Das kann ich mir ja fast nicht vorstellen.

KORREKT! ... denn, wenn gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden, wie z.B. die Mindestbodenfreiheit von xx cm (8 oder 11), dann wird das Teil einfach aus dem Verkehr gezogen, egal, ob's 'nen Tüv-Degen hat, oder nicht. Das passiert auch schonmal bei der Freigängigkeit bei Rädern.

Bei den Spinnern gibt's aber wirklich noch keine rechtliche Grundlage - aber Gründe an den Haaren herbeiziehen können die sich natürlich ...

Gruß, Frank
 
AW: Spinners

@Jokin

Aber wenn ich bei der jetzigen Gesetzteslage das Argument biete:

Das Gesetzt besagt das wenn sich nichts außerhalb der Außenkannte des Fahrzeuges bewegt, tut niemand etwas unrechmäsiges.


bei einer Polizeikontrolle wo die Polizei meint das das nicht okay ist dann könnten die doch garnichts gegen mich unternehmen solange es nicht Schwarz auf Weiß steht das das eben verboten ist.

Für mich gibt es entweder/oder.

Wenn die selber nicht wissen bzw nicht im stande sind ein Gesetz dazu zu machen dann sollen die mich auch bitte damit fahren lassen.
 
AW: Spinners

also ich denk mal nicht, dass da irgendjemand was gegen hat, wenn sie nicht "überstehn"
in der off-roadszene sind die dinger ja standart, ebenso wie bei alten roadstern, so alfa spider z.b. und da sagt ja auch keiner was.

lg manu
 
AW: Spinners

Klingt irgendwie komisch was Du da geschrieben hast.
Du meinst aber schon die Spinners die sich weiter drehen wenn der Wagen schon längst zum stehen gebracht ist ja? sorry falls ich falsch liege ;)
 
AW: Spinners

Vincent schrieb:
Klingt irgendwie komisch was Du da geschrieben hast.
Du meinst aber schon die Spinners die sich weiter drehen wenn der Wagen schon längst zum stehen gebracht ist ja? sorry falls ich falsch liege ;)

öhm..... nee ich meinte jetzt die dinger die wie so ein zentralverschluss aussehn, also nur in der mitte der felge so ne art dorn oder ähnliches.
das was du meinst sind doch komplette felgen oder, zumindest im amiland waren die vor 2 jahren der hit, konnte man auch in vielen hiphop viedos sehn. bei den dingern glaub ich nicht dass da jemand sein ok für gibt, is ja wie wenn ne laufende kreissäge aufn kofferraum schnallst :b
 
AW: Spinners

Nein das sind keine kompletten Felgen. Was ich meine sind Aufsätze für Tiefbettfelgen (eben Spinners genannt)

Naja, Kreissäge. Man könnte auch als Gegenargument sagen das ein Auto ein rollendes Geschoss ist.

Nochmals Zitat:
Und wenn jemand jetzt wieder reinbringt "da kann ein kind reinfassen und sich verletzen":
Ein kind kann auch an einen auspuff fassen und sich verbrennen, ein kind kann auch bei elektr. Fensterhebern sich einklemmen....
 
AW: Spinners

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Google benutzen (damit meine ich mich selber)

http://www.autoextrem.de/showthread,t-2451.htm

Also einfach importieren geht nicht, da in Amiland nicht nach deutschen Normen getestet wird. Also muss ein Importeur eine deutsche ABE oder ein Teilegutachten erstellen.

Mit ABE oder Teilegutachten sagt auch die Polizei nix dagegen. Aber bis das hier erlaubt ist, sind die schon wieder 'n alter Hut.

Hier noch ein büschen was zum Lesen und gucken:
http://www.tunertreff.de/news/archiv/na2004-03-12-2209.html



Gruß, Frank
 
AW: Spinners

hi,

dat könnt ihr vergessen, selbst auf meinem mg roadster konnte man die flügelmuttern nicht fahren. für den tüv termin gibt es extra "normale" muttern.
 
AW: Spinners

_Dirk schrieb:
hi,

dat könnt ihr vergessen, selbst auf meinem mg roadster konnte man die flügelmuttern nicht fahren. für den tüv termin gibt es extra "normale" muttern.

Tja, und wenn man dann die Muttern tauscht, erlischt die Betriebserlaubnis ... wenn man sich erwischen lässt. Natürlich sind die anderen Muttern nur zu Showzwecken ... gell? ;-)

Gruß, Frank
 
AW: Spinners

Schaut mal bitte hier:

Das ist ein deutscher Tuner der die vertreibt.

www.racingstyle.de

@Dirk

Z on Speed hat da was verwechselt. Wir reden hier von Spinners und nicht von Flügelmuttern
 
AW: Spinners

so also ich hab mir da jetzt auch nochmal paar gedanken gemacht. die dinger sind ja kugelgelagert und drehen sich irgendwann mit der geschwindigkeit der felge. bremst die felge dann ab, drehn die spinner weiter in der vorherigen geschwindigkeit. wenn man dann jetzt das kreiselgesetz hernimmt....... bla bla bla. ok ich denk mal nicht dass sich die dinger auf die fahreigenschaften auswirken, aber allein die vorstellung :s
 
AW: Spinners

Ich hab die mal in Echt gesehen. Hammer sag ich Dir!

Das muss doch zum eintragen sein und auch wenn kein ABE mitgeliefert wird muss doch eine Einzelabnahme machbar sein. Mir ist das langsam aber sicher egal was die Eintragung kostet denn mir gehen die Spinners nicht mehr aus dem Kopf!
 
AW: Spinners

hi,


ach so etwas ist es, naja wär mir zu amerikanisch q:

du findest bestimmt jemanden der die einträgt, aber bestimmt auch wieder einen schlecht gelaunten grün weis geschmückten hüter dem sie nicht gefallen und dich dann zerpflückt.
 
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Hallo,

TÜV-Eintragung machbar :j .
Es steht doch dort" Bei allen erhältlichen Spinner, ist der Gebrauch gemäß StVZO nicht zulässig. Sie dienen nur zur Showzwecken. Eine ABE bzw. Gutachten ist nicht lieferbar. Benutzung auf eigene Gefahr". Ich denke, daß wird kein Prüfer eintragen.
 
AW: Spinners

denke auch mal das du sie nicht eingetragen bekommst; überleg mal:

Du parkst dein Auto und die Spinner drehen sich bestimmt noch 30 Sekunden mit einer sehr hohen Geschwindigkeit weiter .... und ein Kind denkt: Uiuiuiu... und langt rein .... :O :O

Kannst ja mal bei einer TÜV stelle nachfragen
 
AW: Spinners

Z on Speed schrieb:
wenn man dann jetzt das kreiselgesetz hernimmt....... bla bla bla. :s

"Drehimpulserhaltssatz" ... durften wir immer prima herunterbeten ...

Frantic schrieb:
Du parkst dein Auto und die Spinner drehen sich bestimmt noch 30 Sekunden mit einer sehr hohen Geschwindigkeit weiter .... und ein Kind denkt: Uiuiuiu... und langt rein .... :O :O

Pech gehabt: "Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern" :w

Gruß, Frank
 
AW: Spinners

Mal abgesehen davon, dass die "Spinners" absolut unsinnig sind und ihren Namen wohl zu Recht tragen :b

Mit der Verletzung der Aufsichtspflicht wirst Du nicht weit kommen. Eltern sind nämlich nicht verpflichtet, ständig hinter ihren Kindern her zu laufen, um aufzupassen, dass sie nix anfassen. Ist der Gegenstand gefährlich und zudem nicht zugelassen, kann das sehr teuer werden. Autos werden von der Rechtsprechung allein durch ihr Vorhandensein als gefährlich eingestuft.

Sehr schön übrigens die Fälle, in denen Kindern zulässigerweise den Fußweg benutzen und mit ihren Fahrrädern an Autos herumschrammen. Oder dies auf Garagenhöfen tun. Dafür haften die Eltern nämlich nicht :b :b :b . Lediglich wenn sie von sich aus einräumen ihr Aufsichtspflicht verletzt zu haben (Nachbarschaftspflege) kommt ein Versicherer dafür auf - nicht ganz legal, läuft aber so ab.

Also Vorsicht bei der Aufsichtspflicht. Geht meist nicht gut aus.

Gruß

tcb
 
AW: Spinners

Damit mal was klar gestellt wird:

Falls ich Spinner je drauf machen würde und ein Kind würde die Spinners nur anfassen ohne sich zu verletzen, wird er automatisch von mir verletzt!

@Frantic

Wenn ich mein Auto parken würde und die Spinners würden sich wie Du sagst noch 30 Sekunden weiter drehen, würd ich jedesmal am Wagen stehen bleiben und mir diese coolen Teile 5 Minuten ansehen :evil:
 
AW: Spinners

Vincent schrieb:
Damit mal was klar gestellt wird:

Falls ich Spinner je drauf machen würde und ein Kind würde die Spinners nur anfassen ohne sich zu verletzen, wird er automatisch von mir verletzt!
nanana :O - Du wirst doch so einem armen kleinen Kind wohl nix tun wollen ;) :b
 
AW: Spinners

nanana, schon mal gedacht das sich das arme Auto überhaupt nicht wehren kann?

Jemand muss den ZZZ doch beschützen.
 
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