Spurverbreiterung

byteprinz

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30 Juli 2008
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HAllo Leute,

kann mir jemand sagen ob man für eine Spurverbreiterung immer eine TÜV-Eintragung benötigt? Oder genügen die mitgelieferten ABE-Bescheinigungen des Herstellers? Ich habe hier schon einiges darüber gelesen, bin mir aber immer noch nicht sicher.
 
AW: Spurverbreiterung

Es gibt Spurverbreiterungen mit ABE - gelten jedoch nur mit Original-Bereifung und werksseitigem Fahrwerk.

Bei einer spätere Tieferlegung musst Du dann eh zum Tüv.
 
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Was bedeutet Originalbereifung? Ich habe mir neue Sommerräder mit 18Zoll Felgen (v 225; h 245) gekauft. Passen lauf Hersteller (mit ABE) auf den Wagen. Dies geht laut Hersteller ohne TÜV. Wenn ich jetzt noch 30mm verbreiter, muss ich dann zum TÜV? Tieferlegen will ich den Wagen nicht!
 
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Achso, das hab ich nicht - dafür aber so nen Reifenkit zum Einsprühen bei Plattfuss.
Jetzt ist meine eigentliche Frage aber immer noch nicht beantwortet.
Muss ich in meinem Fall was eintragen lassen?
 
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Hast Du die werksseitigen Felgen oder zumindest von der Größe identische Felgen montiert?
Hast Du die dazugehörigen RFT montiert?
Hast Du noch die Serienfedern und Dämpfer?
Hast Du die werksseitigen Stabis und Lager?

Wenn Du ALLE Fragen mit "Ja" beantwortest, brauchst Du mit Deinen Distanzen nicht zum TÜV.
Da Du aber nicht die werksseitige 18" Kombi (VA 8x18 mit 225/40 und HA 8,5x18 mit 255/35) verbaut hast, musst Du alles eintragen lassen.
 
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Passen lauf Hersteller (mit ABE) auf den Wagen. Dies geht laut Hersteller ohne TÜV. Wenn ich jetzt noch 30mm verbreiter, muss ich dann zum TÜV?
Ja, das musst Du weil die ABE der "Nicht-Original-BMW-Z4"-Räder mit den Spurverbreiterungen "pauschal" erlischt, es sei denn es ist darin ausdrücklich hingewiesen, dass die Räder auch mit Spurverbreiterungen eine ABE haben.

... dies wird wohl eher nicht der Fall sein.

Also auch selbst wenn die ABE der Spurverbreiterung noch greifen würde (wie CUXZ4 schrieb) weil die Abmessungen der Räder identisch mit den Originalrädern ist ...

So ein Tüv-Besuch ist aber unkompliziert. Schwierig wird es nur, wenn das Auto der Bank gehört. Da muss man den Brief erstmal für die Eintragungen anfordern.
 
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Ich bin z.Zt. in einer ähnlichen Situation, lasse das aber den :) machen. Der stellt den Wagen dem TÜV vor, lässt Fahrwerk und Distanzen abnehmen und fährt danach zur Zulassungsstelle für deutsche Kz. Ich muss nämlich meinen Wagen aus Belgien reimportieren - EU Regeln sind spannend.
 
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Morning,

wenn ich die pdf korrekt interpretiere ist es also egal ob Runflat oder nicht.
Lediglich die Rad/Reifendimensionen sind ausschlaggebend.
Hiesse also bei "Standard" 18" (108er, 135er...) mit 225/255 ist kein Tüv Eintrag bei 40/30er Distanzen notwendig, sofern der Wagen über Serien-FW oder M-FW verfügt. &:

beste Grüße
 
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Hab ich jetzt auch so verstanden. Nur die Auflagen müssen berücksichtigt werden.

Und was ist wenn man folgende Reifen drauf hat?

v 225/40 ZR18 92Y
h 245/35 ZR18 88Y
 
AW: Spurverbreiterung

Hab ich jetzt auch so verstanden. Nur die Auflagen müssen berücksichtigt werden.

Und was ist wenn man folgende Reifen drauf hat?

v 225/40 ZR18 92Y
h 245/35 ZR18 88Y
Mit Verlaub ...: :g

STEHT DOCH DA!

ABE gilt für:
v 225/40 R18 88
h 255/35 R18 90

... zufälligerweise entspricht der Traglastindex und die Einpresstiefen in der 18"-Zeile den Original-BMW-Felgen und der Original-BMW-Bereifung ... und somit zwingt das indirekt auch zu den RFT-Reifen.

Mit allen anderen Reifen und/oder allen anderen Felgen, die nicht in der ABE genannt sind, gilt die ABE definitiv nicht!
 
AW: Spurverbreiterung

Übrigens ist eine ABE kein "Teilegutachten", deshalb heißt es es so schön in den Auflagen, dass man bei anderen Rad-Reifen-Kombinationen ein §21-Abnahme benötigt.

Dabei handelt es sich um die teurere Einzelabnahme!

Da man bei H&R jedoch angenehm die Teilegutachten runterziehen kann, gleich drauf achten, dass die Nummern der Distanzsscheiben auch zu den Nummern des Teilegutachtens passen und dann ab zum Tüv damit. Die Änderungsabnahme nach §19 mit eben jenem Teilegutachten ist einfacher und günstiger.
 
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Oh Mann! Was fürn Umstand! Ich schaue mir erstmal an wie die Reifen so auf meinem Fahrzeug aussehen. Evtl. brauch ich gar keine Verbreiterung mehr.
Samstag kommen die drauf.
 
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Wenn 255/35 zugelassen sind, ist doch der Abrollumfang bei 245/35 nicht identisch. Ab wann muß dann eigentlich der Tacho angepasst werden ?
 
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Hm, heisst das jetzt auch, dass man zum Pruefer muss, wenn man NUR normale Reifen (Keine RFT) in der richtigen Groesse montiert (keine Spurverbreiterung)?
 
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Hm, heisst das jetzt auch, dass man zum Pruefer muss, wenn man NUR normale Reifen (Keine RFT) in der richtigen Groesse montiert (keine Spurverbreiterung)?

Nein, Franks Beitrag war nur auf das Erlöschen der ABE bezogen. Den TÜV interessiert es nicht, ob du RFT oder nicht montiert hast.
 
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HI,
habe gestern die H&R 30/40 er (mit ABE) Spurverbreiterungen verbaut. Nun kommen meine M135er Felgen mit 225/18 vorne und 255/18 erst richtig zur Geltung. Neben der bessern Optik verhält sich der Z nun weniger nervös bei Spurrillen. Hat sich echt gelohnt und mit ABE ganz ohne TüV-Stress und Eintragungslaufereinen. :t
Gruss Jochen
 
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Hi
Bei Spurenverbreitungen vun 30mm kann man da auch 19 Zoll problemlos verwenden?
Was die Distanzscheiben vorne betrifft, schaden die nach längerer Zeit nicht den reifenablauf oder aber der lenkung, wegen der Lockerung?
oder brauch man sich da keine Sorgen zu machen
danke
 
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guten tach, mal ne frage

habe gerade folgende kombi

z4 coupe 3.0si
H&R Federn
H&R SV 30/40 (gem. zigfacher Empfehlung hier)
79kg Lebendgewicht hinterm Steuer

problem:
a) es schleift vorne bei forcierter gangart,
b) ich persönlich finde es von den proportionen her vorne zu breit.

-> ich würde am liebsten vorne auf ca. 15mm SV pro Achse reduzieren (auch wenn das noch keine schleifabhilfe sein mag)

=> Frage: Gibts da was? welches System, welcher Hersteller, welche Schrauben, wie lange? Und wie ist das mit dieser SV-Herstelleranmerkung, dass es bei den dünneren Scheiben ggf. Probleme an Nabe bzw. Felgenaufnahme gibt?)

besten dank!
 
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