Spurverbreiterung

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Wenn in der ABE das M-Fahrwerk mit eingeschlossen ist, musste natürlich nicht zum Tüv ... (wird mit eingeschlossen sein)

Das mit dem Schleifen und Nichtschleifen ist sehr, sehr kompliziert. Bei einigen tritt das nie auf, andere erleben es relativ häufig.
Im Karussell schleift das Rad nicht. In meiner direkten Nähe, keine 5 km entfernt habe ich zwei Kurven in denen ich das Schleifen provozieren kann - eigentlich schleift's da immer. Das liegt an ziemlich bösen Bodenwellen auf der Kurveninnenseite.
 
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So nun muss ich mich mal einklinken:

Im Winter wären die Distanzscheiben für mich ideal mit den 17" Serienfelgen und dem M-FW.
Dummerweise kommen im Sommer ja wohl hoffentlich die 19" Performance 313 Felgen drunter.
Die Scheiben mit den 19" Felgen gehen ja auf keinen Fall, dh. ich beim Reifenwechsel gleichzeitig auch noch die Distanzscheiben ein- bzw. ausbauen.
Verkompliziert wird die Sache dann noch, wenn ich mir ein anderes Fahrwerk einbauen lasse.
Ich kann ja nicht im Fahrzeugschein einmal stehen haben: Distanzscheiben mit Tieferlegung xy und Serienbereifung und einmal ohne Distanzscheiben mit Tieferlegung xy und Sonderbereifung 19"...

Oder sehe ich das falsch?
Dann würde ich den Punkt Distanzscheiben fürn Winter nämlich direkt mal von meiner To-Do-Wunschliste streichen, so leid es mir tut :-(
 
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doch geht.

da steht dann beides drin. musst ggf. halt 2 tüvabnahmen machen lassen.
evtl so
8,5x19 etxx in verb. mit tieferlegung auch. genehmigt 8x17 etxx in verbindung mit spurplatten xx/xx.

so könnte es dann aussehen.


so zum thema:

ich hab hier die 30/40 h&r mit abe liegen.
in der abe wird immer nur darauf hingewiesen, das nur die originale rad-/reifenkombination sein muss.
von fahrwerk steht da nix &:
 
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so zum thema:

ich hab hier die 30/40 h&r mit abe liegen.
in der abe wird immer nur darauf hingewiesen, das nur die originale rad-/reifenkombination sein muss.
von fahrwerk steht da nix &:

so das steht bei meiner ABE auch drinne - und wie wir alle wissen bleibt der Einfederweg immer der gleiche, egal ob mit oder ohne Fahrwerk. Von daher müsste das nichts ausmachen oder lieg ich da falsch?
Bei Felgen und Reifen ist ja das gleiche - wenn im Serienfahrwerk die Dinger passen, dann passen die auch bei ner Tieferlegung. Den ET bleibt ET und Zoll bleibt Zoll...
 
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hi Leute

Überlege hinten eine Spurverbreiterung zu montieren! Ich habe die M Doppelspeiche 135! sind hinten pro seite 20mm schon grenzwertig? gibts 15mm auch?

achja, noch eine Frage: Didigraz hat Zuhause eine Spurverbreiterung für sein Z3QP mit 20mm herumliegen, passt die auch auf meinen Z4? Hat der auch 5x120?

mfg
cc
 
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Haben die Felgen die Standard ET`s von BMW,dann passen 2x20mm ohne Probleme !!!
Die vom Z3 passen auch, 5x120 !!
 
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mit dem Pirelli P Zero schleifts vorne extrem... Grund ist, dass der Pirelli an der Flanke 3cm breiter ist als der Michelin Ps2 .

Hmm, wirklich so schlimm? Musstest du zum TÜV? Habe auch ein M-Fahrwerk, die 108er Felgen in Mischbereifung und bald Pirelli PZero (Non-RFT) drauf und spiele mit dem Gedanken...
 
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Tachchen, nur mal so zur Info:

H&R hat mir gesagt, dass die ABE 30/40 nur für das Orginalfahrwerk + Rad-Reifenkombi gilt. Wisst ihr auch - weiß ich auch.
ABER: Die 18" sind ein Sonderzubehör und für dieses gilt die ABE nicht. Deswegen muss man bei Serienfahrwerk/M-Fahrwerk und orig. BMW 18" die Platten eintragen lassen. O-Ton von H&R.
Kräht vielleicht erst mal kein Hahn nach, aber wenn's drauf ankommt steht man u.U. blöde da, denn die Unwissenheit schützt uns ja nicht, gell...
 
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also in meiner ABE sind die zulässigen RAD Reifen aufgeslistet - und die 18er, die du erwähnst sind da auch drinne also ist deine Aussage einfach nur falsch!
 
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@badness
Ist nicht meine Aussage, ich zitiere den Hersteller!
Schau genau! In der ABE steht bei 18" auch drinne Auflagen A1a) A9) A26) A27) D1) D2) H2) K4).

A1a) z.B. ...bla bla bla ... amtlich anerkannter Sachverständiger ... bla bla ... schriftlich mit Angabe des Fahrzeugherstellers, -typ, -identifizierungsnummer.. bla bla ... bescheinigen lassen ... bla bla bla.

A1a) ist bei 17" nicht aufgelistet, fällt dort also weg.

Hab keine Lust die ganze ABE abzutippen, wer's nicht glaubt, soll's selber lesen, oder bei H&R fragen - hab ich ja gemacht.
Kann ja auch jeder machen wie er will, ich wollte ja nur drauf hinweisen. Was du draus machst, oder in der ABE liest, ist deine Sache. Steht halt nur drin, was drin steht!
 
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Tachchen, nur mal so zur Info:

H&R hat mir gesagt, dass die ABE 30/40 nur für das Orginalfahrwerk + Rad-Reifenkombi gilt. Wisst ihr auch - weiß ich auch.
ABER: Die 18" sind ein Sonderzubehör und für dieses gilt die ABE nicht. Deswegen muss man bei Serienfahrwerk/M-Fahrwerk und orig. BMW 18" die Platten eintragen lassen. O-Ton von H&R.
Kräht vielleicht erst mal kein Hahn nach, aber wenn's drauf ankommt steht man u.U. blöde da, denn die Unwissenheit schützt uns ja nicht, gell...

Also das stimmt wohl definitiv nicht. Ich habe nun selber direkt bei H&R angefragt und dabei wurde mir bestätigt, dass das Gutachten für meinen Z4 mit M-Fahrwerk, 18" 108er Felgen und Pirelli PZero Non-RFT in 225/40-R18/92 und 255/35-R18/94 Mischbereifung gültig ist!
 
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Also das stimmt wohl definitiv nicht. Ich habe nun selber direkt bei H&R angefragt und dabei wurde mir bestätigt, dass das Gutachten für meinen Z4 mit M-Fahrwerk, 18" 108er Felgen und Pirelli PZero Non-RFT in 225/40-R18/92 und 255/35-R18/94 Mischbereifung gültig ist!

Klar ist das Gutachten gültig, aber wie bikerkoenig schon geschrieben hat, gilt bei der Mischbereifung 225/40 R18 und 255/35 R18 der Punkt A1a) im Gutachten. Und da steht nun mal:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeug ist durch einen amtlich anerkannten Sacheverständigen [...] bescheinigen zu lassen.

Was so viel heißt, dass du zum TÜV musst und die Kombination ordnungsgemäß abnehmen lassen. Denn es gilt auch H2 und K4, was auf mögliche Nacharbeiten hinweist... und damit ist wohl klar, dass du das nicht einfach so fahren darfst.
 
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Da ich den Begriff "Schleifen" nicht ganz verstehe: Seh ich das richtig, man akzeptiert, das im Rennbetrieb im Grenzbereich der Reifen im Radhaus die Karosserie beruehrt beim Einfedern? Irgendwie klingt das fuer mich extrem ungesund?
 
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Für den Reifen oder für die Radhausverkleidung?

Für den Reifen denke ich eher nicht.. der kennt sicher noch ganz andere Sachen die er schadlos übersteht. Die Radhausverkleidung gibt ja freundlich nach und zerlegt sich in ihre Einzelteile, wenn man sie nicht etwas anpasst. Wer "schön" sein will muss leiden.

xuxu und bikerkoenig haben recht: Punkt A1a verdammt die Leute mit 18 Zoll Mischbereifung ab Werk zu einer Begutachtung durch TÜV, Dekra oder andere.
 
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Klar ist das Gutachten gültig, aber wie bikerkoenig schon geschrieben hat, gilt bei der Mischbereifung 225/40 R18 und 255/35 R18 der Punkt A1a) im Gutachten. Und da steht nun mal:

...

Was so viel heißt, dass du zum TÜV musst und die Kombination ordnungsgemäß abnehmen lassen. Denn es gilt auch H2 und K4, was auf mögliche Nacharbeiten hinweist... und damit ist wohl klar, dass du das nicht einfach so fahren darfst.

Du hast Recht, man muss damit tatsächlich zum TÜV. Da sollte es meiner Meinung nach im Zwiki einen sichtbaren Hinweis geben.
Weiß jemand, was der Spaß kostet?
 
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Na schau, dann haben wir das ja auch geklärt. Wenn jemand dort war, so sage er doch mal bescheid was es kosten solle. Ich hab meine auch noch nicht eintragen lasse. Hab aber auch z.Zt. die 17" Winterschluppen drauf, da ists ja eh egal...

Ahoi!
 
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Das H&R-Set ist optimiert für die 17" Serienfelge mit 225er Bereifung.

Ich habe das Set mit der praktischen ABE für die 16" Winterräder gekauft: die standen dann nicht mehr ganz so verloren in den Radhäusern (... noch ein wenig mehr hätte aber auch nicht geschadet).

Heute wollte ich die BMW-Räder mit Mischbereifung anschrauben und am Montag zum TÜV: vorne optimal. Hinten standen die Räder mit der 255er Bereifung deutlich über den Kotflügel-Rand hinaus. Das war weder schön noch glaube ich, dass der TÜV das eingetragen hätte. So fahre ich im Sommer ohne Spurverbreiterung.
 
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...Hinten standen die Räder mit der 255er Bereifung deutlich über den Kotflügel-Rand hinaus.

hast du da auf der einen seite beide scheiben montiert? :d


...sorry... musste sein...


tüv-gebühren sind wohl die normalen, also etwa 40€.
 
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Muss mich auch mal einklinken: Hab jetzt endlich meine Scheiben eingetragen, waren schon drinne. Vorbesitzer hat keinen Wisch überlassen. Habe Reifen 225/40 R18 und 255/35 R18 (BMW-Elepsoid-Felgen), M-Fahrwerk und Scheiben 40/60 von Eibach druff. Hab dem Prüfer das Sammelteilegutachten gegeben, der hat sich alles angeschaut, Nummern verglichen und brav eingetragen. Insgesamt ca. 38 € und ein gutes Gefühl:-)
Verärgert war ich nur, dass ich diese Kombi beim Freundlichen erworben hatte und der mir nichts davon gesagt hat. Ist mir erst beim Reifenwechsel (Winter auf Sommer) wirklich aufgefallen. Naja, jetzt ist alles drinne.

Viel Freude am Fahren!

PS Sieht richtig gut aus, wenn die Lauffläche schön bündig mit der Kotflüglekante ist - macht den kleinen, aber feinen Unterschied.
 
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Hi Frank,
war natürlich ein Vertipper, sind 225er.
Also schleift es "nur" wenn ich z.B. auf dem Ring im Karussel fahre, und auf der öffentlichen Straße in ähnlich steilen Kurven wenn ich stark am Limit fahre oder wie kann ich mir das vorstellen?

Und wieso muss ich denn eine Tpv Abnahme machen lassen? Das M-Fahrwerk ist bei mir doch ab Werk verbaut, somit ist es doch Bestandteil des Autos und die H&R Spurverbreiterung ist doch mit der passenden ABE für den Z4 ausgelegt - oder bezieht sich diese rein auf den Z4 ohne M-Fahrwerk?

Ich habe eine Antwort von Autoteilemann.de erhalten.

vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Leider kann weder ich noch H&R verbindlich sagen ob der Einbau möglich ist.

Grund : Es immer individuell von Fahrzeug zu Fahrzeug, da die Komponenten Rad- / Reifenkombination, Fahrwerk etc. variieren.

Leider gibt es zu viele verschiedene Felgen, Rad-/Reifenkombinationen sowie Fahrwerke, sodass H&R nicht für jedes Fahrzeug prüfen kann und im Gutachten daher nur auf die Serien- bzw. Grundausstattung eingeht

Daher würde ich mit dem Mechaniker Ihres Vertrauens kurz vorab direkt am Fahrzeug prüfen was möglich und vor allem welcher Aufwand dafür betrieben werden muss.

Ist mir nun zu aufwendig da weitere Nachforschungen durchzuführen, daher werde ich mir wohl keine Spurverbreiterung bei mir verbauen! :(
 
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Nabend zusammen,

ich habe ja auch seit ca 1 Jahr das 30/40er H&R Set mit ABE drauf.
Im Sommer mit den 18" 225/255 Misch Styling 71 (gleiche Dimensionen wie die 108er) und im Winter mit den 17" 225 Styling 103.
Im März war ich bei der HU, wobei beide anwesenden TÜV Prüfer lediglich die Nummern von ABE und Spurplatten verglichen und diesbezüglich nichts bemängelt haben !!

beste Grüße
 
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Gestern war ich bei der HU. H&R 30/40 mit ABE, M-Fahrwerk, 18" 135er mit Michelin PS non-RFT. Vor der Begutachtung drückte ich dem Prüfer die ABE der Spurplatten in die Hand mit der Bitte um Eintragung.
Minutenlang las er sich dort ein und kam zum Ergebnis: nicht eintragungspflichtig! TÜV bestanden ohne Mängel und ohne Eintragung. Wie verhalte ich mich jetzt nun bei einer Polizeikontrolle oder bei einem Unfall falls es doch eingetragen werden müsste?? Ich kann den Prüfer ja kaum zwingen es einzutragen... Ich denke bei Problemen ist immer der Halter der angeschmierte.

Wenigstens hat der Prüfer auch die LED-Kennzeichenbeleuchtung vom 1er und die symmetrischen Rückleuchten abgesegnet, bzw. hat es ihn nicht interessiert.

Gruß
 
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