AW: Spurverbreiterung
Das man Teile mit ABE nicht eintragen muss ist im Prinzip klar, nur die Besonderheit der H&R Spurverbreiterung mit ABE ist das M-Fahrwerk. Es wird in der ABE meines Wissens nicht genannt (nur serienmässiges Fahrwerk). Sicher ist das M-Fahrwerk auch Serie, aber doch ein Sportfahrwerk.
In anderen Threads im Forum wurde das schon mal diskutiert, ich weiß nur nicht mehr wo. Da gab es widersprüchliche Meinungen.
Die einen meinen Spurverbreiterungen müssen generell eingetragen werden, andere meinten nur mit M-Fahrwerk muss eingetragen werden etc.
Klar finde ich es gut wenn es nicht eingetragen werden muss, aber man möchte im Ernstfall auch keine Probleme bekommen.
Man nehme nur die äußerst kulanten und toleranten Versicherungen wenn es um die Regulierung von Schäden geht. Die würden einem glatt einen Strick aus dem "nichtgenannten M-Fahrwerk" in der ABE machen.
Eine klare Aussage wäre echt gut, ich glaube irgendjemand hat auch schon mal bei H&R nachgefragt (vielleicht mach ich das mal)
Gruß :)
Edit: Mail an H&R ist raus...