Stau - recht, links oder mitten durch?

AW: Stau - recht, links oder mitten durch?

Tach auch.

Sorry, ein bischen OT:

..... Das erinnert mich an die 70er und 80er Jahre, in denen ein Motorrad laut STVO ein "einspuriges Kfz" war und im Überholverbot sogar überholt werden durfte. Umgekehrt natürlich nicht! Obwohl die Motorräder längst viel vitaler waren als die Autos! Das gibt es zum Glück nicht mehr!

Was bedeutet: "Das gibt es zum Glück nicht mehr"?

Heißt das, das "einspurige" Fahrzeuge nun im Überholverbot auch "mehrspurige" Fahrzeuge überholen dürfen oder heißt das, das "mehrspurige" Fahrzeuge nun generell KEINE "einspurigen" Fahrzeuge im Überholverbot überholen dürfen?

Gruß, Michael
 
AW: Stau - recht, links oder mitten durch?

Na vielen Dank, und ich bin dann also wieder der Böse.

..Hilfe, wie vermeidet man Missverständnisse? Nein, DU warst nicht gemeint!!! :) :)



...heißt das, das "mehrspurige" Fahrzeuge nun generell KEINE "einspurigen" Fahrzeuge im Überholverbot überholen dürfen?
Gruß, Michael
..ja, so verstehe ich die heutige STVO!

Denn im Gegensatz zur früheren Definition von "Überholen" steht heute im §5 STVO nichts mehr von "Ein- oder Mehrspurigkeit". Als juristischer Laie interpretiere ich das so, dass es also unabhängig von der Zahl der Spuren eines Kfz ist.

Genau wie beim Rechtsfahrgebot: Früher mussten (!) einspurige Kfz z.B. auch in der Stadt bei mehrspurigen Straßen in der rechten Fahrspur rechts fahren und durften erst auf die linke Spur wechseln, wenn sie links abbiegen wollten, genau wie Fahrräder, Mopeds, Kleinkrafträder bis 50 oder 80ccm - was zur oben von mir erwähnten "Einladung zum Überholen" führte. Der Motorradfahrer durfte also nicht in der Mitte der Spur fahren, weder auf der linken noch auf der rechten Spur! Ich nehme an, dass viele Autofahrer auch heute noch so denken. Es gab früher eine ganze Reihe solche "Ungleichbehandlungen" von ein- und mehrspurigen Kfz. Die anderen habe ich vergessen, da sie sich heutzutage in der Praxis überlebt haben.

Tja, mehr kann ich im Moment nicht zur Klärung beitragen. Habe ein wenig 'rumgegoogelt, aber nichts entscheidendes gefunden.
 
AW: Stau - recht, links oder mitten durch?

hier nun die Antwort eines Freundes aus Bikertagen; er selbst ist Polizist auf der AB und auch Motorradfahrer:

Zur Frage des Überholens/Vorbeifahrens auf der Bahn im Stau folgendes. Streng nach Gesetz verboten; genau wie rechts über die Standspur am Stau vorbei bis zur nächsten Ausfahrt. Tolerante Kollegen schauen wohl öfter mal vorbei, sind in der konkreten Stausituation aber auch meistens anderweitig gebunden. Bei Unfall ist die Kacke dann am dampfen, dann gilt natürlich der Gesetzestext. Also A-Karte für den Kradfahrer. Die genauen Bußgelder habe ich derzeit nicht im Kopf; Punkte in Flensburg sind aber sicher.

also war die Antwort von Fips die richtige und sehr aussagekräftig :t
 
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