Suche Empfehlung für langsame Rennstrecke

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AW: Suche Empfehlung für langsame Rennstrecke

Erstmal danke für die vielen Antworten.

Das mit den Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
habe ich schonmal gelesen. Habe auch damals bei Abschluß der Versicherung mir bestätigen lassen das in dem Vertrag keine Klauseln drinnstehen die Sicherheitstrainings auf Rennstrecken ausschließen (Hab auchmal versucht das aus dem Vertrag rauszulesen. Da ich aber nur dummer Informatiker und nicht Jurist bin, bin ich halt nicht allzu schlau
daraus geworden).

Was mir unklar ist ob die Rennstreckentrainings auf dem Sachsenring
als fahrertraining gewertet werden.
Verwirrende finde ich besonders die Passage auf der homepage: http://www.sachsenring.de/index.php?id=93

4. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für PKW-Perfektionstraining 3, PKW-Sportfahrertrainings (Drift- u. Rennstreckentraining) sowie das Fahren im Formel- oder Tourenrennwagen


Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen fahren die Teilnehmer unter Haftungsausschluss: * PKW-Perfektionstraining 3
* PKW-Sportfahrertrainings (Drift- und Rennstreckentrainings)
* Selbst fahren im Formel-Rennwagen und im Clio-Tourenwagen
* Mitfahrten im Renntaxi, Drift- und Rallyetaxi
* Kartfahren

Ist da die Haftung der Veranstalter gemeint oder die meiner Versicherung???

MFG der immer noch Verwirrte MoeZ
 
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Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen fahren die Teilnehmer unter Haftungsausschluss: * PKW-Perfektionstraining 3
* PKW-Sportfahrertrainings (Drift- und Rennstreckentrainings)
* Selbst fahren im Formel-Rennwagen und im Clio-Tourenwagen
* Mitfahrten im Renntaxi, Drift- und Rallyetaxi
* Kartfahren

Ist da die Haftung der Veranstalter gemeint oder die meiner Versicherung???

Mit so was meinen die immer ihre Haftung. Sie können ja nicht deine Versicherung aus der Haftung nehmen ;). Die sichern sich lediglich ab, damit du keine Ansprüche gegen sie stellen kannst. Steht eigentlich bei jeder derartigen Veranstaltung drin und muss man in der Regel auch unterschreiben.

Gruß

Armin
 
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Was mir unklar ist ob die Rennstreckentrainings auf dem Sachsenring als fahrertraining gewertet werden.

Das ist recht irrelevant. Es ist keine Veranstaltung zum Erziehlen von ..... und damit nicht ausgeschlossen. Es dient dazu, deine Fahrzeugbeherrschung zu verbessern und es sind nur zugelassene Fahrzeuge auf der Strecke. Wie das Teil am Ende genannt wird, ist vollkommen egal. Es kommt drauf an, was da abgeht. Sonst könnte ja jeder seine Rennveranstaltungen in Fahrertrainings umtaufen und wäre aus dem Schneider. So einfach ist das nicht. Die Versicherung schaut sich im Einzelfall schon an, was das Programm war.

Gruß

Armin
 
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Zum Beispiel das aus meinem zweiten link oben? :w

Ansonsten wäre es sicherlich hilfreich, wenn du zumindestens ein Aktenzeichen angeben könntest. So hilft das nicht allzu viel weiter, da es leider ziemlich viele OLG-Urteile gibt ;).

Gruß

Armin

Suche ich heute im Laufe des Tages mal aus dem Touristenfahrerforum raus und stelle dann das AZ hier rein ;)
 
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Mit so was meinen die immer ihre Haftung. Sie können ja nicht deine Versicherung aus der Haftung nehmen ;). Die sichern sich lediglich ab, damit du keine Ansprüche gegen sie stellen kannst. Steht eigentlich bei jeder derartigen Veranstaltung drin und muss man in der Regel auch unterschreiben.

Gruß

Armin

Richtig :t
 
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Suche ich heute im Laufe des Tages mal aus dem Touristenfahrerforum raus und stelle dann das AZ hier rein ;)

Autoversicherung zahlt auch bei Touristenfahrten auf Rennstrecken

Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung sind dazu verpflichtet, auch für Schäden von Unfällen aufzukommen, die auf Rennstrecken passiert sind. Das kommt aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 12 U 107/07) hervor. Die Richter machen aber ausdrücklich klar, dass wenn man sich diese Regelung zunutze machen will, muss der Unfall weder bei einem Rennen noch bei einem Training passiert sein.

Im konkreten Fall war ein Autofahrer bei einer „Touristenfahrt“ auf dem Hockenheimring mit seinem Audi 90 auf einen anderen Wagen aufgefahren. Die Versicherung weigerte sich dabei für die Reparaturen zu zahlen und berief sich auf die Regelung, dass Rennveranstaltungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Die Richter entschieden aber anders: Kommt es bei einer Veranstaltung auf die Geschwindigkeit gar nicht an, handelt es sich nicht um ein Rennen. Eine „Touristenfahrt“ diene zudem der Verbesserung des Fahrkönnens und müsse auch deshalb von der Autoversicherung abgedeckt werden. Nun bekommt der Fahrer den Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, und seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt 20.000 Euro für den Totalschaden am Wagen des Unfallgegners.

Quelle: http://www.tarifchecks.de/news/30318.html

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Haftung der Kfz-Versicherung für Unfallschaden bei "Touristenfahrt" auf Rennstrecke
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2007, Az. 12 U 107/07



Schließt eine Versicherung in den Versicherungsbedingungen (AKB) eine Haftung für Unfallschäden bei "Rennen" aus, so haftet sie dennoch für Schäden, die im Rahmen einer "Touristenfahrt" auf einer Rennstrecke passieren. Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen, denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden. Der Ausschluss in § 2 b Abs. 3 AKB betrifft insoweit nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt. (spa)

AKB § 2b Abs. 3, AKB § 12 Abs. 2e, StVO § 29 Abs. 1

Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/187733.html&docid=1-187733
 
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Persönliche Anmerkung zu OLG-Urteilen

Klar gibt es diverse Urteile, aber kein einziges des BGHs, denn nur solche sind dann Leitsatzurteile. OLG-Urteile sind eigentlich schon recht "unumstößlich", aber sind unter Berücksichtigung des BGH-Senats dann doch nur Einzelfallurteile. Manchmal steckt Methode einzelner Versicherungsunternehmen dahinter, die "Kartell ähnlich" von einzelnen VUen für "günstige" Urteile sorgen sollen (nach der Art: Masse statt Klasse).

Änderungen von Versicherungsbedingungen sind von einer Aufsichtsbehörde (BAFIN) zu genehmigen. Und diese Aufsichtsbehörde würde erhebliche "Nachteile"dem Versicherten gegenüber nicht genehmigen. Zu mal wenn Tourifahrten=Rennen sein sollen (sie dienen ja der Fahrsicherheit), dann wären im Umkehrschluß auch Fahrsicherheitstrainigs bei ADAC und Consorten "Rennen".
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Daher keine Bedingungsänderungen, es sei denn, der BGH träfe eine Entscheidung, dass dann Anpassungen von Versicherungsbedingungen zur Folge hätte. Aber das würden die VUen vermeiden, ein Grundsatzurteil zu erlangen ;)
 
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und seine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt 20.000 Euro für den Totalschaden am Wagen des Unfallgegners.

Ist übrigens der 1. meiner beiden links gewesen :w Hättest also gar nicht so sehr suchen müssen ;)

Ist aber in meinen Augen das uninteressantere Urteil, weil es nur um Haftpflicht geht. Dort kommen die Versicherungen nur schwer raus.
Mein 2. link geht um die Vollkasko. Dort haben sie mehr Chancen, da es dort z.B. die "Grob Fahrlässig" Klausel gibt, mit der sie schon richtig Ärger machen können, wenn man z.B. was runter Gefallenes während der Fahrt aufhebt und einen Unfall baut.
Wie man aber in dem Urteil vom 2. link sehen kann wurde die Versicherung verdonnert den Vollkaskoschaden zu zahlen, obwohl es sich um ein Fahrertraining auf einer Rennstrecke handelte.
Vollkasko ist nun mal etwas, wo du dich weder im Straßenverkehr, noch beim Fahrertraining voll drauf verlassen kannst. Wer absolute Sicherheit will, sollte das Autofahren generell lassen. Ansonsten muss man sich halt eventuell mit der Versicherung streiten. Daher Rechtschutz eh das Wichtigste.

Gruß

Armin
 
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Klasse, vielen Dank :t:t:t für die detailierten Infos.

Und vor allem Sorry das ich 15 Offtopic-Posts verursacht habe.
:w


MFG MoeZ
 
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Auch von meiner Seite: Danke :t

Was mir schon seit Jahren im Zusammenhang mit dem Versicherungschutz durch den Kopf geht: Soll ich von der Versicherung ne Erlaubnis erbitten, dass ich bei Fahrertrainings auf Rennstrecken versichert bin? Denn das wäre ja das einzig wirklich Eindeutige - ansonsten eben die Versicherung wechseln. :(

Aber irgendwie weckt mann damit doch auch schlafende Hunde &: :j

Solche Erklärungen sind taktisch klüger bestimmt kurz VOR Vertagsabschluss einzufordern :M

Grüße
O.
 
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Was mir schon seit Jahren im Zusammenhang mit dem Versicherungschutz durch den Kopf geht: Soll ich von der Versicherung ne Erlaubnis erbitten, dass ich bei Fahrertrainings auf Rennstrecken versichert bin?

Ich denke, dass die dir kaum eine Versicherung einen Freibrief ausstellen wird. Was ich kenn ist dass die sagen "Wenn es sich nicht um eine Veranstaltung zu Erziehlung ........ handelt (also das selbe wie im Vertrag steht), dann ist der Versicherungsschutz gegeben. Im Schadenfall wird dieser Sachverhalt geprüft."

Gruß

Armin
 
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Haftung der Kfz-Versicherung für Unfallschaden bei "Touristenfahrt" auf Rennstrecke
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2007, Az. 12 U 107/07



Schließt eine Versicherung in den Versicherungsbedingungen (AKB) eine Haftung für Unfallschäden bei "Rennen" aus, so haftet sie dennoch für Schäden, die im Rahmen einer "Touristenfahrt" auf einer Rennstrecke passieren. Risikoausschlussklauseln sind eng auszulegen, denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden. Der Ausschluss in § 2 b Abs. 3 AKB betrifft insoweit nur Fahrten im Rahmen einer Veranstaltung, deren Charakter dadurch geprägt wird, dass eine möglichst hohe Geschwindigkeit erreicht wird und danach eine Platzierung der Teilnehmer erfolgt. (spa)

AKB § 2b Abs. 3, AKB § 12 Abs. 2e, StVO § 29 Abs. 1

Quelle: http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/187733.html&docid=1-187733

@Fossi

Klar geht es hier die Haftpflicht und andererseits um Touristenfahrten.

Aber die Kernaussagen - sind von mir unterstrichen - sind auch in dem OLG-Urteil von Dir enthalten. Und darauf kommt es hauptsächlich an. Und in dem Urteil aus 2007 ist die Erklärung sogar noch erweitert worden, was das OLG als Rennen ansieht.... die Platzierung :w Und das Kritierium fällt nunmal bei Fahrtrainings ganz klar weg ;)
 
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Auch von meiner Seite: Danke :t

Was mir schon seit Jahren im Zusammenhang mit dem Versicherungschutz durch den Kopf geht: Soll ich von der Versicherung ne Erlaubnis erbitten, dass ich bei Fahrertrainings auf Rennstrecken versichert bin? Denn das wäre ja das einzig wirklich Eindeutige - ansonsten eben die Versicherung wechseln. :(

Aber irgendwie weckt mann damit doch auch schlafende Hunde &: :j

Solche Erklärungen sind taktisch klüger bestimmt kurz VOR Vertagsabschluss einzufordern :M

Grüße
O.

Ich sag es mal so, wer es auf solchen Fahrertrainings nicht übertreibt, der braucht sich auch keinen Kopf über den Versicherungsschutz machen.
Wer es nur richtig "brennen" lassen will, gehört da nicht hin und ist bei der falschen Veranstaltung!
 
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Das ist bisher die erste Seite, auf der Preise, Dauer, genaue Bedingungen, Inhalte und Zeiten angegeben sind :t

Am WE sind die beliebten Terroristenfahrten (gut, dass Berlin andere Ferien hat als der Rest der Republik) und in der Werkwoche Kurse, die offenbar jeder besuchen kann :O . Klingt auch nicht unbedingt nach Schleuderplatte und Fontainen :s, sondern nach ernsthaftem Training.
Also: Freitag anreisen, Kursen, Samstag anwenden!.....

Hi Oliver,

STC ist eine "Micky Maus" Strecke, die für Deine Anforderungen allerdings ganz gut geeignet zu sein scheint. Wir B"ä"rliner fahren jedes Jahr einige Male zum STC, um dort ein paar Runden zu drehen.
Hier findest Du zwei unserer Videos, um Dir mal einen ersten Eindruck zu verschaffen.....


 
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Hi Oliver,

STC ist eine "Micky Maus" Strecke,...

:d

Das Video ist ja total toll gemacht! :t

Man kann sich den Verlauf u. Geschwindigkeiten gut vorstellen. Die Auslaufzonen sind offenbar auch schon fleißig genutzt worden :w, aber nicht überall vorhanden, wo sie genutzt werden könnten.

Vier Fragen:

Ist es da nur im Herbst so leer?
Kann da jeder rumbrettern oder muss man sich einem Verein anschließen? Preis?
Kann man da auch trainiert WERDEN?
Was ist das für ein Geknister im 2ten Video? Rollsplitt? :O

Was habe ich nur für ne (historische?) Rennstrecke bei Berlin im Kopf, wo es rechts und links BÄUME gab? Dachte, DAS wäre die Spreewaldstrecke? &:

Grüße
Oliver
 
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.....
Vier Fragen:

Ist es da nur im Herbst so leer?

Die Verkehrsdichte ist dort gaaaaanz unterschiedlich - hat nichts mit Frühjahr, Sommer oder Herbst zu tun. Viele Tage sind allerdings durch Vereinsveranstaltungen oder Trainingseinheiten belegt (Termine für freies Fahren kannst Du auf der HP im Kalender sehen).
Im Großen und Ganzen ist die Strecke beim freien Fahren relativ gut befahrbar (keine extreme Fahrzeugdichte).

Kann da jeder rumbrettern oder muss man sich einem Verein anschließen?

Die Strecke ist für jeden nutzbar - vorausgesetzt, es findet keine Veranstaltung statt. Du musst also keinem Verein angehören.


Guckst Du hier.

Kann man da auch trainiert WERDEN?

Ja!!! Guckst Du hier.

Was ist das für ein Geknister im 2ten Video? Rollsplitt? :O

Nein, kein Rollsplitt!!! Die Kamera (incl. Micro) sitzt, da es sich bei dem Fahrzeug um ein Mittelmotorkonzept handelt, direkt vor dem Motorblock. Die Geräusche stammen also aus dem Motorraum.....

Was habe ich nur für ne (historische?) Rennstrecke bei Berlin im Kopf.....

Meinst Du die AVUS???
 
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Die Strecke entspricht Deinem Wunschprofil am meisten, oder Oliver? :w

Testet da nicht auch irgendeine Autosendung die Autos? &:

Grüße
Sascha
 
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