TÜV-Eintragung

Holledauer

Fahrer
Registriert
24 Juni 2005
Ort
Wolnzach
Hi Leute,
War übers Weekend auf der Tuning World und abends natürlich gleich Verkehrskontrolle.b: Hab den grünen meine 2 Eintragungen (Fahrwerk B12,Spurplatten) gegeben und den Fahrzeugschein. Er meinte die Betriebserlaubnis wäre so nicht gegeben, weil die Fahrwerk-Reifenkombination (org.BMW Felgen siehe Sign.)nicht eingetragen ist.&: Darauf sagte ich zu ihn, es seien org. Felgen und diese sind sowieso nicht mehr im neuen Fahrzeugschein eingetragen. Er meint dann noch es sei merkwürdig das ich 2 TÜV- Bescheinigungen (Fahrwerk und Spurplatten wurden zusammen eingebaut) habe und ich von BMW eine Freigabe für die Kombination brauche.

Also was meint ihr: brauche ich noch eine Komplettabnahme mit Reifen, wo alles auf einmal eingetragen ist.
 
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Fahr doch einfach mal zum Tüv und frage nach! Der Tüv hat bei mir eigentlich verlangt, dass ich meine Eintragungen sofort in die Farzeugpapiere eintragen lasse.
Ich glaube mit dem neuen Fahrzeugbrief und -schein ist die Eintragung bei Tieferlegung und Spurweitenänderung sogar Pflicht! Schau mal auf Deine Tüv Gutachten, ob da nicht irgendetwas mit "Berichtigung der Fahrzeugpapiere sofort pflichtig" steht.
Außerdem muss Deine Rad Reifen Kombination in Kombination mit deinen Spurplatten im Tüv Gutachten auch stehen!
 
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Holledauer schrieb:
Er meinte die Betriebserlaubnis wäre so nicht gegeben

wenn er das wirklich meinte, wäre die konsequenz, dass der wagen noch an ort und stelle stillgelegt und ein abschleppdienst gekommen wäre. ich vermute aber mal, er hat dich weiter fahren lassen, weil er sich selbst nicht sicher war.
 
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Hi,
welche zwei TÜV Bescheinigungen hast du? §19(3)?
Das kann/darf normalerweise nicht sein.
Beispiel:
Das Fahrwerk wurde verbaut. Gutachten ist vorhanden - Eintragung nach §19(3) ist möglich. Sollen jetzt noch Distanzscheiben verbaut werden, so gibt es dafür im Normalfall kein gültiges Gutachten, da dort meistens steht 'Gutachten gilt nur bei serienmäßigem Fahrwerk und Rad/Reifenkombination'.
Bei mir wurde dann eine Fahrzeugabnahme (ist glaube §21) durchgeführt. Diese muss eingetragen werden! (die 19(3) können zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen werden).

Ich denke der Polizist hat gesehen, dass alles überprüft wurde und technisch korrekt war, nur die endgültige Eintragung hat vielleicht noch gefehlt.

ciao
tom
 
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major tom schrieb:
Bei mir wurde dann eine Fahrzeugabnahme (ist glaube §21) durchgeführt. Diese muss eingetragen werden!

Das ist Interressant, wird bei mir dann also auch fällig wenn ich die Spurplatten einbaue, da ich bereits Eibach 30/30 drin habe.
Was kostet denn der Spaß :-(
 
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Hi,

der TÜV muss ja eine Freigängigkeit der Räder prüfen. Wenn zum Zeitpunkt der Prüfung das Fahrwerk nicht eingetragen war, könnte angezweifelt werden, dass es auch verbaut war.
Lass doch einfach beides eintragen und fertig ! Dann muss Du die TÜV-Bescheinigungen nicht mehr mitführen und keine stellt dumme Fragen wegen den TÜV-Abnahmen.

Ich hatte zum Zeitpunkt der TÜV-Abnahme der Distanzringe die Tieferlegung im Brief eingetragen. So kann jederzeit bewiesen werden, dass es in der Kombination geprüft wurde.

Gruß Ralf
 
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Sticktogether schrieb:
Was kostet denn der Spaß :-(
Frontschürze, Heckschürze, Fahrwerk und Bereifung im Komplettpaket: 120 Euro ...

Auch zu mir meinte der Prüfer, dass er die Front- und die Heckschürze nicht einfach so eintragen könnte, da das Gutachten die Bodenfreiheit nur bei Serienfahrwerk und -bereifung gelten würde. Also eine §21-Abnahme mit vielen Teilen ...
 
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Jokin schrieb:
Frontschürze, Heckschürze, Fahrwerk und Bereifung im Komplettpaket: 120 Euro ...

Auch zu mir meinte der Prüfer, dass er die Front- und die Heckschürze nicht einfach so eintragen könnte, da das Gutachten die Bodenfreiheit nur bei Serienfahrwerk und -bereifung gelten würde. Also eine §21-Abnahme mit vielen Teilen ...

Mhmm..bei meinem Zetti sind im Schein und Brief keine infos zum Aerodynamikpaket eingetragen&: Der Zetti wurde so bereits erworben. Ich habe lediglich eine Gutachten nach §19 für die Eibachfedern. Hoffe ich mach mich da jetzt nicht Strafbar!!! Sonst muss ich den :)en :rifle:.
120 Euronen ist ganz schön heftig für eben mal kurz nachsehen ob alles freigängig ist:-(
 
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Jokin schrieb:
Frontschürze, Heckschürze, Fahrwerk und Bereifung im Komplettpaket: 120 Euro ...

Auch zu mir meinte der Prüfer, dass er die Front- und die Heckschürze nicht einfach so eintragen könnte, da das Gutachten die Bodenfreiheit nur bei Serienfahrwerk und -bereifung gelten würde. Also eine §21-Abnahme mit vielen Teilen ...

Im Gutachten für die Spurplatten steht in der Regel drin, dass die Freigängigkeit der Räder geprüft werden muss und eventuell der Innenkotflügel warm eingedrückt werden muss. Es wird keine Freigängigkeit bei Serie garantiert. Und ist M-Fahrwerk Serie ? Wenn alles eingetragen wird ist es doch ok !

Edit: Das mit der Bodenfreiheit ist doch auch Ermessenssache - oder ?
 
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Hi,
stimmt, wenn alles eingetragen ist, ist auch alles okay. Das Problem ist jedoch, dass die Gutachten immer nur für eine Änderung gelten (entweder Fahrwerk oder Distanzscheiben).
Hast du nun zwei einzelne Abnahmen nach §19(3), hast du ein Problem, denn so ist nicht bestätigt, dass beide Änderungen sich miteinander 'vertragen'.
Darum gilt in solchen Fällen, wie Jokin geschrieben hat, Abnahme nach §21.

ciao
tom
 
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major tom schrieb:
Das Problem ist jedoch, dass die Gutachten immer nur für eine Änderung gelten (entweder Fahrwerk oder Distanzscheiben).
Hast du nun zwei einzelne Abnahmen nach §19(3), hast du ein Problem, denn so ist nicht bestätigt, dass beide Änderungen sich miteinander 'vertragen

Und genauso is es bei mir. Bei der ersten Abnahme stehts Fahrwerk drauf, bei der zweiten die Distanzscheiben. Bei der zweiten steht allerdings drauf, vorangegangene zul. Änderung , die berücksichtig wurden: Fahrwerk
Aber nirgens steht was von den org. Felgen(was ja auch der grüne bemängelte), die ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein stehen.
 
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Holledauer schrieb:
Und genauso is es bei mir. Bei der ersten Abnahme stehts Fahrwerk drauf, bei der zweiten die Distanzscheiben. Bei der zweiten steht allerdings drauf, vorangegangene zul. Änderung , die berücksichtig wurden: Fahrwerk
Aber nirgens steht was von den org. Felgen(was ja auch der grüne bemängelte), die ja auch nicht mehr im Fahrzeugschein stehen.

Bei der 2. Abnahmebescheinigung (§19,3) steht bei mir auch drauf: Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein Räder, Reifen, Tieferlegung wurden berücksichtigt.
Zusätzlich steht unter "Daten für den Fahrzeugbrief" die geprüfte Rad/Reifenkombibation. Das sollte doch ausreichen !!!
 
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Das Aeropaket von BMW wird nicht eingetragen und muss dem TÜV nicht vorgeführt werden, ebensowenig alle anderen Teile, die original bei BMW für den Z4 erhältlich sind.

Die Bodenfreiheit ist so eine Sache ... ich verweise mal lieber, bevor ich was Falsches schreibe: http://www.a3-freunde.de/wiki/BodenFreiheit

Ein Hindernis mit 80 cm Breite und 11 cm Höhe soll berührungslos überfahren werden können. ... wer weiter runter kommt, hat sowieso ein Problem im Alltag. :X
 
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Jokin schrieb:
Das Aeropaket von BMW wird nicht eingetragen und muss dem TÜV nicht vorgeführt werden, ebensowenig alle anderen Teile, die original bei BMW für den Z4 erhältlich sind.

Dann hab ich ja noch mal "Glück" gehabt :t Ich werde es die Tage einfach mal Probieren und sehen was der TÜV alles prüfen und eingetragen haben möchte! Die 30/40er Spurplatten sind ein muss, komme was wolle!!!! :w
 
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