Tüv macht Probleme mit M Stossstange

scarfaces

Fahrer
Registriert
25 März 2010
Nabend,

wollte heute HU machen, Wagen kam unter anderen nicht durch da :

- Neue stosstange vorn (m Front) keine Nebelscheinwerfer mehr hat ! da Wagen kein M ist und mit N-Scheinwerfern ab Werk ausgerüstet war müssen diese angebaut sein laut Tüv

Wie soll ich den hier verfahren ? so etwas habe ich noch nie gehört
 
Nabend,

wollte heute HU machen, Wagen kam unter anderen nicht durch da :


- Neue stosstange vorn (m Front) keine Nebelscheinwerfer mehr hat ! da Wagen kein M ist und mit N-Scheinwerfern ab Werk ausgerüstet war müssen diese angebaut sein laut Tüv

Wie soll ich den hier verfahren ? so etwas habe ich noch nie gehört

Sowas habe ich noch nie gehört. Bei mir lief Gottseidank alles glatt. Selbst mit der ///M-Abgasanlage. Würde mal zu einer anderen Prüfstelle fahren.
 
Nabend,

wollte heute HU machen, Wagen kam unter anderen nicht durch da :

- Neue stosstange vorn (m Front) keine Nebelscheinwerfer mehr hat ! da Wagen kein M ist und mit N-Scheinwerfern ab Werk ausgerüstet war müssen diese angebaut sein laut Tüv

Wie soll ich den hier verfahren ? so etwas habe ich noch nie gehört


ich denke der zuständige prüfer hat sich nur unglücklich ausgedrückt ;)

da nebelscheinwerfer keine vorschrift sind, darfst du vorhandene natürlich abbauen ABER dann muss auch der zugehörige schalter entfernt werden.

d.h.
nebelscheinwerfer und kein schalter -> kein tüv
keine nebelscheinwerfer aber nen schalter -> kein tüv
keine nebler und kein schalter -> alles prima

du hast vermutlich den schalter noch drin d.h. es ist die möglichkeit einer "zusatzbeleuchtung" gegeben und vorhandene beleuchtungen MÜSSEN funktionieren. da bei dir aber nichts passiert, wenn man den schalter betätigt sagt das, dass eine "vorhandene" beleuchtung eben nicht funktioniert und deswegen bekommst keinen tüv ;)
musst eigentlich nur den schalter entfernen.
 
Nach einem Zitat vom Asterix und Obelix:

Die spinnen wohl die TÜV'ler !!!!
Das will ich mal als Bemerkung eines unwissenden abhaken.... Die halten sich nur an die geltenden regeln des Straßenverkehrs. Sonst könntest du dir alles ausbauen oder einbauen... Irgendwo muss man eine grenze schaffen.



Gesendet von meinem Nokia 8210
 
Zum nächsten TÜV und gut ist. GTÜ ist immer recht kulant bei mir gewesen.
 
geht das so ohne weiteres?

Das einzige LSZ ohne Nebler kommt vom M oder? Und der M hat Xenon Serie, sprich ohne manuelle Höhenregulierung.
Ist also nciht für Fahrzeuge ohne Xenon geeignet...

Such dir nen anderen Tüv... hat bisher bei allen anderen im Forum auch geklappt.
 
nebler waren nicht bei allen "normalen" z4 serienausstattung. deswegen gibts das lsz auch ohne den neblerknopf und mit dem rad für die manuelle höhenverstellung.
 
keine ahnung, hab ich auch noch nie gesehn. laut etk gibts für fahrzeuge ohne nebler aber ne abdeckkappe, die statt neblern verbaut werden kann.
 
Naja, ich glaub kaum, dass jemand keine Nebler hat - also keine Option. Ich kann zwar das Gesetz nachvollziehen, trotzdem nervt diese Erbsenzählerei. Schade, dass da keiner das Hirn einschalten darf, sondern genau nach Paragraphen handeln muss.
Normalerweise müsste ein schwarzer Aufkleber auf dem Knopf reichen. Es gibt ja auch bei anderen Autos Knöpfe, die keine Aufschrift haben, sich drücken lassen, aber nichts passiert.....
 
Es gab beim FL tatsächlich im 2.0i Nebelscheinwerfer nicht serienmäßig, sondern gegen Aufpreis :eek: :o
Vom VFL weiß ichs nicht.
Zusammen mit den beheizten Scheibenwaschdüsen und den beheizten Außenspiegeln haben sie 200 Euro gekostet. Ergo hat es wohl doch jeder ;)
MfG Gerhard
 
Es gab beim FL tatsächlich im 2.0i Nebelscheinwerfer nicht serienmäßig, sondern gegen Aufpreis :eek: :o

hab eben mal in die verkaufsunterlagen von 2003 (also vfl) geschaut und dort waren die nebler bei ALLEN motorisierungen unter dem punkt 0520 nebelscheinwerfer SONDERAUSSTATTUNG gelistet. :w
in den unterlagen von 2004 sind sie dann bei allen modellen unter grundausstattung gelistet - da konnte sich bmw wohl mal wieder nicht entscheiden :X
 
Also langsam wirds ja wohl wunderlich...hier fahren doch so viele die M-Stoßstange.
Ich würd da jetzt kein neues Lichtschaltzentrum einbauen. Regeln hin oder her. Beleuchtung ist schließlich nicht vorhanden sondern nur der Schalter. Geh einfach zu einem anderen Prüfer.

Gib einem einfachen Menschen Macht und er wird sie ausnutzen.....gerade beim TÜV und der Polizei ist das der Fall! Hab ich jetzt schon oft erlebt. Ist halt der Neid
 
Gib einem einfachen Menschen Macht und er wird sie ausnutzen.....gerade beim TÜV und der Polizei ist das der Fall! Hab ich jetzt schon oft erlebt. Ist halt der Neid

sorry, aber jetzt wirds lächerlich :j
was hat es mit neid zu tun, wenn sich ausführende organe an die geltende rechtsprechung halten? &:

ich persönlich finde viele vorschriften in dem bereich (ja auch die mit dem lichtschalter) auch total gaga, aber wenn man sich mal paar gedanken zu macht wird man feststellen, dass auch diese regel nen gewissen sinn macht. ;)
 
Ähnliches Thema hatte ich kürzlich auch mit einem DEKRA Prüfer, bis vor kürzen war es so, das alles erlaubt ist was nicht ausdrücklich verboten ist. Das hat man aber jetzt genau anders rum!
In meinem Fall war es so, das es nicht ausdrücklich im Gutachten stand das es erlaubt ist, also ist es jetzt verboten!:j
 
Zurück
Oben Unten