Th25j
macht Rennlizenz
- Registriert
- 28 März 2004
- Wagen
- BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo,
ich habe jetzt meine Plakette.
Bei mir wurde ja die Reifenmarke bemängelt.
" Fabrikat laut Fz.-Papieren nicht zugelassen " und ich mußte mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Der Prüfer meinte auch heute, die muß man haben, wenn die Marke nicht eingetragen ist - egal. Ich habe ebend mit der Hauptstelle von GTÜ telefoniert und dort sagte man mir, daß bei mehrspurigen Fahrzeugen keine Markenbindung besteht. Wenn man alledings ein 3Liter Fahrzeug hat, brauch man eine Bescheinigung, wegen der Energiesparreifen.
Zum Thema abgefahrende Reifen, meine Reifen sind ja abegfahren ( wurde aber nich bemängelt
), meinte der Prüfer 3/4 der Laufläche müßen im Limit sein.
Es ist aber so, das 1/8 der Lauffläche recht und links abgefahren sein können und wenn in der Mitte noch Profil ist,muß man TÜV bekommen. In meinen Fall hätte ich mit den Reifen nie TÜV bekommen dürfen, da meine Reifen mehr als 1/8 abgefahren sind.
Ich werde mich bei GTÜ beschweren, da ich ja zur Nachuntersuchung mußte, wegen meiner Reifenmarke, aber meine abgefahrenden Reifen wurden z.B. nicht bemängelt und viele andere Sachen wurden garnicht überprüft. Als ich den Prüfer auf die Reifen und die anderen Sachen die nicht überprüft worden sind angesprochen habe, wollte der mir doch tatsächlich meine Plakette wieder abkratzen, aber nicht mit mir.
Jetzt werden sich sicherlich viele die Frage stellen, was will der Kerl eigentlich, der hat seine Plakette und regt sich jetzt auf. Mir geht es einfach ums Prinzip, denn ich habe für eine extrem schlechte Tüvuntersuchung 80€ bezahlt + 8€ für eine total überflüssige Nachuntersuchung.
ich habe jetzt meine Plakette.
Bei mir wurde ja die Reifenmarke bemängelt.
" Fabrikat laut Fz.-Papieren nicht zugelassen " und ich mußte mir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Der Prüfer meinte auch heute, die muß man haben, wenn die Marke nicht eingetragen ist - egal. Ich habe ebend mit der Hauptstelle von GTÜ telefoniert und dort sagte man mir, daß bei mehrspurigen Fahrzeugen keine Markenbindung besteht. Wenn man alledings ein 3Liter Fahrzeug hat, brauch man eine Bescheinigung, wegen der Energiesparreifen.
Zum Thema abgefahrende Reifen, meine Reifen sind ja abegfahren ( wurde aber nich bemängelt
), meinte der Prüfer 3/4 der Laufläche müßen im Limit sein.Es ist aber so, das 1/8 der Lauffläche recht und links abgefahren sein können und wenn in der Mitte noch Profil ist,muß man TÜV bekommen. In meinen Fall hätte ich mit den Reifen nie TÜV bekommen dürfen, da meine Reifen mehr als 1/8 abgefahren sind.
Ich werde mich bei GTÜ beschweren, da ich ja zur Nachuntersuchung mußte, wegen meiner Reifenmarke, aber meine abgefahrenden Reifen wurden z.B. nicht bemängelt und viele andere Sachen wurden garnicht überprüft. Als ich den Prüfer auf die Reifen und die anderen Sachen die nicht überprüft worden sind angesprochen habe, wollte der mir doch tatsächlich meine Plakette wieder abkratzen, aber nicht mit mir.
Jetzt werden sich sicherlich viele die Frage stellen, was will der Kerl eigentlich, der hat seine Plakette und regt sich jetzt auf. Mir geht es einfach ums Prinzip, denn ich habe für eine extrem schlechte Tüvuntersuchung 80€ bezahlt + 8€ für eine total überflüssige Nachuntersuchung.

