Steuerdieb
Fahrer
- Registriert
- 14 April 2006
Grüß Gott,
Frage: Der TÜV an meinem jetzigen Fahrzeug - der Alte - läuft Ende April aus
.
Der Alte wird in Zahlung gegeben. Urspünglich sollte die Lieferung des Neuen Mitte bis Ende April erfolgen. Jetzt heißt´s, die Lieferung erfolgt Anfang Mai. Ich habe eigentlich keine Lust, meinen Alten noch beim TÜV vorzustellen
. Gibt es da ein Problem, wenn ich ihn Anfang Mai beim Händler im Tausch gegen meinen heißersehnten Neuen auf den Hof stelle - der TÜV ist dann eine Woche abgelaufen. Kollegen meinten, solange mich die freundlichen Herren in Grün nicht aufhalten, gäb´s kein Problem - der TÜV pappt einfach sein Pickerl für April 2008 drauf und damit basta
und der Händler erledigt den Rest.
Was meint Ihr zum Risiko? Dem Händler ist´s wohl egal.
Frage: Der TÜV an meinem jetzigen Fahrzeug - der Alte - läuft Ende April aus
. Der Alte wird in Zahlung gegeben. Urspünglich sollte die Lieferung des Neuen Mitte bis Ende April erfolgen. Jetzt heißt´s, die Lieferung erfolgt Anfang Mai. Ich habe eigentlich keine Lust, meinen Alten noch beim TÜV vorzustellen
. Gibt es da ein Problem, wenn ich ihn Anfang Mai beim Händler im Tausch gegen meinen heißersehnten Neuen auf den Hof stelle - der TÜV ist dann eine Woche abgelaufen. Kollegen meinten, solange mich die freundlichen Herren in Grün nicht aufhalten, gäb´s kein Problem - der TÜV pappt einfach sein Pickerl für April 2008 drauf und damit basta
und der Händler erledigt den Rest.Was meint Ihr zum Risiko? Dem Händler ist´s wohl egal.
mh jetzt würde ich nur gern wissen was ist "Nr.2.1 der Anl. VIII zu § 29 StVZO"
. Sieht fast so aus, als müsste ich ordnungswidrig werden
sehe ich der Gefahr gern ins Auge
.