G
Gelöschtes Mitglied 1475
Guest
Hallo liebe Mitfahrende! :)
Letzte Woche habe ich meinen Z zu einer Vetragswerkstätte (Audi
) gebracht mit dem Auftrag
"Bitte wie telefonisch besprochen Tüv- HU und ASU erledigen! Sollten neben den Gebühren Kosten bis 200,00 € entstehen um das Fz. TüV konform zu machen, verzichte ich darauf angerufen zu werden andernsfalls bitte ich um Anruf.
PS: Sicherheitshalber habe ich die Gutachten bereits erfolgter TüV Eintragungen in der Anlage beigelegt. Weitere Papiere befinden sich in der schwarzen Tasche, die im Kofferraum liegt!"
Tja, nun stand auf der Rechnung zusätzlich 138,00 € für TüV Eintragungen (Fahrwerk und Distanzscheiben?). Diese Zahlung habe ich zunächst verweigert, mit Hinweis auf den anderslautenden Auftrag. Alle notwendigen Eintragungen seien bereits seit Jahren erfolgt.
Meine Vermutung: dem TüVer wurde mein Auftrag nicht gezeigt. Heute morgen ruft er mich an, mit der Bitte um Rechnungsausgleich. Begründung: Das Fz. sei ja nicht in einem der Eintragung entsprechenden Zustand gewesen
- die KÜS sei ohnehin nicht berechtigt FW- Eintragungen vorzunehmen
- die eingetragenen Distanzscheiben an der VA waren nicht vorhanden (bzgl. der "ET" herrschte also wieder Serienzustand)
- von den hinteren Distanzscheiben läge ihm nur ein Gutachten über 30mm vor, diese hätten aber 25mm gehabt
Das Gespräch endete so, dass ich ihm noch den Nachweis der Eintragung der 25er schicken werde- dann "sehen wir weiter".
Angemerkt wurde auch, dass er ansonsten die Plakete wieder entfernen müsse (von einem Fahrzeug, was er ja auf Herz und NIEREN geprüft hat!)
.
Wie ist die Rechtslage?
Bitte noch keinen Hinweis auf den zuständigen Rechtsanwalt! Ihr dürft, ohne dass ich Euch darauf festnagel munter Eure Einschätzungen (mit Begründungen) abgeben. Es geht um 138,00 ärgerliche Euro! Selbstbeteiligung habe ich bei der Rechtsschutz zwar keine, aber trotzdem würde ich es gerne im Guten klären...
Letzte Woche habe ich meinen Z zu einer Vetragswerkstätte (Audi
) gebracht mit dem Auftrag "Bitte wie telefonisch besprochen Tüv- HU und ASU erledigen! Sollten neben den Gebühren Kosten bis 200,00 € entstehen um das Fz. TüV konform zu machen, verzichte ich darauf angerufen zu werden andernsfalls bitte ich um Anruf.
PS: Sicherheitshalber habe ich die Gutachten bereits erfolgter TüV Eintragungen in der Anlage beigelegt. Weitere Papiere befinden sich in der schwarzen Tasche, die im Kofferraum liegt!"
Tja, nun stand auf der Rechnung zusätzlich 138,00 € für TüV Eintragungen (Fahrwerk und Distanzscheiben?). Diese Zahlung habe ich zunächst verweigert, mit Hinweis auf den anderslautenden Auftrag. Alle notwendigen Eintragungen seien bereits seit Jahren erfolgt.
Meine Vermutung: dem TüVer wurde mein Auftrag nicht gezeigt. Heute morgen ruft er mich an, mit der Bitte um Rechnungsausgleich. Begründung: Das Fz. sei ja nicht in einem der Eintragung entsprechenden Zustand gewesen
- die KÜS sei ohnehin nicht berechtigt FW- Eintragungen vorzunehmen
- die eingetragenen Distanzscheiben an der VA waren nicht vorhanden (bzgl. der "ET" herrschte also wieder Serienzustand)
- von den hinteren Distanzscheiben läge ihm nur ein Gutachten über 30mm vor, diese hätten aber 25mm gehabt
Das Gespräch endete so, dass ich ihm noch den Nachweis der Eintragung der 25er schicken werde- dann "sehen wir weiter".
Angemerkt wurde auch, dass er ansonsten die Plakete wieder entfernen müsse (von einem Fahrzeug, was er ja auf Herz und NIEREN geprüft hat!)
.Wie ist die Rechtslage?
Bitte noch keinen Hinweis auf den zuständigen Rechtsanwalt! Ihr dürft, ohne dass ich Euch darauf festnagel munter Eure Einschätzungen (mit Begründungen) abgeben. Es geht um 138,00 ärgerliche Euro! Selbstbeteiligung habe ich bei der Rechtsschutz zwar keine, aber trotzdem würde ich es gerne im Guten klären...


. Denn inzwischen habe ich mir von der KüS bestätigen lassen, dass selbst die größere Seriennähe eingetragen werden müsste, WENN aus dem Gutachten der Scheiben nicht hervorginge, ob die Kombination möglich ist. EVENTUELL wer´s überlesen hat...
?
