Liebe Leute, jede weitere Diskussion ist überflüssig, weil das Auto mit der Änderung nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen wäre.
Und das hat auch seine Berechtigung.
Richtig.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Liebe Leute, jede weitere Diskussion ist überflüssig, weil das Auto mit der Änderung nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen wäre.
Und das hat auch seine Berechtigung.
Argh. Sorry, aber bei so einem groben Unfug stellen sich mir die Nackenhaare auf! Ein Entfernen der für die Crashfestigkeit relevanten Strukturbauteile ist selbstverständlich absolut keinesfalls gar nicht niemalsnie erlaubt!für solche fälle sollte man sich mal die stvzo zur hand nehmen und unter der "wirksamkeit der betriebserlaubnis" nachlesen §19 abs.2. demnach ist es der stvzo sowas von scheissegal, ob die bügel drin sind oder nicht.
Was ist daran bitte unklar? Und jetzt sag mir nicht, durch das abflexen der halben Karosserie sei ja keine Gefährdung des Fahrers zu erwarten! ;-)
