Überrollbügel .... weg damit!

für solche fälle sollte man sich mal die stvzo zur hand nehmen und unter der "wirksamkeit der betriebserlaubnis" nachlesen §19 abs.2. demnach ist es der stvzo sowas von scheissegal, ob die bügel drin sind oder nicht.

kleines beispiel: wir haben mal nen tigra twintop als reines showfahrzeug umgebaut (das ding wurde also nie auf der strasse bewegt - ausser aufm anhänger) und aus kosmetischen gründen haben wir dann auch die überrollbügel entfernt. da bei tuningtreffen mit wertung meist nur angemeldete fahrzeuge MIT tüv und AUSSCHLIESSLICH eingetragenen teilen erlaubt sind, kam dann natürlich auch die frage auf, ob nun die betriebserlaubnis erlischt und somit ne wertung nicht möglich macht.

nach kurzer rücksprache mitm tüv kam man zu folgendem ergebnis: klar kann man die dinger ohne weiteres entfernen mit verweiss auf obigen §. das einzige was gemacht werden muss, ist eben die eintragung dieser änderung - wie es bei ner airbagrückrüstung auch gemacht wird.

über sinn und unsinn lässt sich streiten - ich persönlich würd vorhandene überrollbügel auch nie entfernen - trotzdem wäre es problemlos möglich.
 
für solche fälle sollte man sich mal die stvzo zur hand nehmen und unter der "wirksamkeit der betriebserlaubnis" nachlesen §19 abs.2. demnach ist es der stvzo sowas von scheissegal, ob die bügel drin sind oder nicht.
Argh. Sorry, aber bei so einem groben Unfug stellen sich mir die Nackenhaare auf! Ein Entfernen der für die Crashfestigkeit relevanten Strukturbauteile ist selbstverständlich absolut keinesfalls gar nicht niemalsnie erlaubt!

§19 STVZO: "Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"

Was ist daran bitte unklar? Und jetzt sag mir nicht, durch das abflexen der halben Karosserie sei ja keine Gefährdung des Fahrers zu erwarten! ;-)
 
Was ist daran bitte unklar? Und jetzt sag mir nicht, durch das abflexen der halben Karosserie sei ja keine Gefährdung des Fahrers zu erwarten! ;-)

dabei gehts nicht darum wie du es hinstellst, sondern um folgendes: wenn du deinen wagen so umbaust, dass durch diese umbauten z.b. unfälle ausgelöst werden könnten, ist von einer gefährdung anderer zu rechnen. z.b. spoiler die abfallen könnten, bremsen die brechen könnten usw.

durch das entfernen der überrollbügel kann man aber zu 100% sicherheit sagen, dass deswegen nie ein unfall verursacht werden kann - somit stellt das ding auch keine gefahr dar. da der bügel auch keine tragende funktion hat, spielts also keine rolle ob verbaut oder nicht. oder meinst, dass dir so ein abmontierter bügel vielleicht ins lenkrad greifen könnte? ;)

mit airbags ist es ja das gleiche - die kann man auch problemlos entfernen. ebenso kannst du deine kompletten verkleidungen im innenraum entfernen, obwohl du dadurch bei nem unfall schwerer verletzt werden könntest. du kannst auch deine hinteren kopfstützen entfernen, obwohl das nen sicheren genickbruch garantiert usw...

frag einfach mal deinen tüvler, der wird dir das gleiche erzählen.
 
Zumindest auf der Rennstrecke hat ein Cabrio nichts zu suchen. Ob mit oder ohne Überrollbügel. Ich habe noch ein Bild vor Augen, wo sich ein Roadster mit Überrollbügeln in Hockenheim nach einem Überschlag ins Kiesbett bis zum Kofferraum eingegraben hat. Da wären nur noch Zwerge ohne gestauchten Hals herausgekommen.
 
Eingriffe an den Sicherheits relevanten Teilen führen grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und damit auch zum Verlust des Versicherungsschutzes.

Unter dem Aspekt ist eine optische Änderung durch andere Farbgestaltung die einzige realistische Option

Gruß
 
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