Unfall beim Autohaus nach Kaufunterschrift vor Übergabe - Was sollte man tun?

Der Eigentumsvorbehalt muss allerdings vereinbart werden. Ist dies nicht der Fall, gibt es schlichtweg keinen Eigentumsvorbehalt. Auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist an gewisse Voraussetzungen gebunden und nicht per se begründet.

Somit ist das Thema ... welch' Überraschung ... weiterhin vollkommen offen und ungewiss. :X
ah wieder was gelernt. aber der text ist schon verankert seit jahren.
würde heissen wenn ich dem kunden die ware mit rechnung mitgebe und er später überweisen soll (kauf auf rechnung)
und der besagte eigentumsvorbehalt text nicht drin steht,würde die ware faktisch schon ihm gehören?
(es lohnt sich doch mal über den rand des witze threads zu schauen :D )
 
@reptile
In aller Kürze dazu:

Ein Eigentumsvorbehalt muss bei Vertragsschluss (regelmäßig mittels AGB) vereinbart werden. Ansonsten gibt es diesen grds. nicht. Ein Hinweis auf der Rechnung dürfte daher regelmäßig auch zu spät sein.

Wurde kein Eigentumsvorbehalt vereinbart, erfolgt grds. auch eine bedingungslose Übereignung der Ware. Anderenfalls könnte ggf. eine Pflichtverletzung geben sein, die wiederum Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer begründen könnte.

(Insgesamt ist das aber eine umfassendere Thematik, die man nicht auf wenige Zeilen abschließend herunterbrechen kann.)
 
Es geht um den „Gefahrenübergang“, dieser erfolgt mit Übergabe der Ware, oder Leistungsabnahme und ist unabhängig von Zahlung und Vertragsunterzeichnung.
Gab es keinen Gefahrenübergang an Käufer, bleibt die Gefahr beim Verkäufer.
Frage ist aber was man will, bevor man die entsprechenden Schritte setzt.
 
Zurück
Oben Unten