Also ich habe Verständnis für den 69er. Das klingt, ganz ehrlich, schon ein bißchen nach Verarsche. Insb. die Kotflügelgeschichte lässt einen aufhorchen, nach dem Motto "wer einmal lügt...", auch wenn es nicht direkt gelogen war. Auch wenn es gesetzlich vielleicht (keine Ahnung obs stimmt, hat aber oben jemand behauptet) keine Pflicht ist, von selbst aus Sachen zu sagen, wenn nicht danach gefragt wird, erwarte ich das von einem Händler. Andernfalls würde ich nie wieder dort kaufen, denn wieviele Fragen mag ich noch vergessen haben?
Ganz ehrlich, dass der Händler die Rechnung nicht kannte, wer glaubt das denn ernsthaft? Wenn der Vorbesitzer diesen Unfallschaden verschwiegen haben soll, warum hat er die Rechnung denn dann zu dem Bordmaterial gegeben?
Und dass 69er selbst schuld ist, dass er sie nicht gesehen hat: SCHWACHSINN! Die war anscheinend gut versteckt zwischen den anderen Heften (bei mir waren ca. 5 Dokumente im Kofferraum, selbst wenn man dort nach sucht ist es nicht so unwahrscheinlich, dass man das übersieht). Und wenn die Rechnung im Batteriefach gelegen hätte, auch selbst schuld? Oder in der Beifahrertür? Oder im Handschuhfach? Muss ich mein nächstes Auto demnächst komplett filzen, unter den Fußmatten nachschauen, die Bedienungsanleitung einmal komplett durchblättern, um nicht selbst schuld zu sein, dass ich ne Rechnung übersehe? Sollen wir im Zwiki demnächst eine Auflistung aller potentieller Stellen machen, an denen ne Reparaturrechnung versteckt sein könnte?
Und noch was: wenn 69er die Dokumente beim Kauf hätte durchblättern müssen, dann der Händler beim Kauf vom Vorbesitzer doch wohl erst recht, oder nicht? Immerhin ist er der Profi, und 69er kauft vielleicht grad sein erstes Auto.
Wenn im Vertrag schon ein Punkt "Unfallschäden" existiert, und da einer vom Kaliber "Kotflügelschaden" reinkommt, dann ist es in meinen Augen selbstverständlich, dass da ALLE Unfallschäden von MINDESTENS der schwere des Kotflügelschadens dort auch ohne Nachfrage reinkommen. Schließlich kam der Kotflügelschaden dort auch von alleine rein.
Es mag sein, dass der Vorbesitzer das verschwiegen hat, aber es riecht vor o.g. Hintergrund (Rechnung war ja da), und der Art, wie der Kotflügelschaden in den Vertrag geschmuggelt wurde eher nach einem Trick, um um das "Unfallfrei" herumzukommen und so ev. ne exaktere Nachfrage zu kassieren.
Trotzdem: in meinen Augen gibt es Richtbänke, weil anschließend das Auto eben gerichtet ist. Von daher...behalt den Z, er war in meinen Augen günstig. Nichtsdestotrotz würde ich nie wieder zu dem Händler gehen, und das würde ich ihm auch sagen. Und keine Gnade im Falle eines Sachmängelhaftungsfalls!