wensi1974
macht Rennlizenz
doppelt
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Meiner meinung nach schon. Schneller geht da im normalfall nix, und mit abtretung hast i.d.r. direkt mit der versicherung praktisch nix zu tun. Ausser du hast die ebenfalls typisch deutsche mitnahmementalität, bei der noch die letzte briefmarke abgerechnet werden soll. Kein wunder dass die versicherungen immer teurer werden wenn immermehr leut dran verdienen.Wer ohne Anwalt bei der Versicherung vorstellig wird, kann in der Regel länger auf die Regulierung warten. Anwälte setzen von Anfang an Fristen und betreiben die Schadenregulierung professionell.
Zumal nicht jeder Laie wisen dürfte, was ihm eigentlich zusteht. Stichwort Nutzungsausfall, Kostenpauschale.
Gerade beim Thema Mietwagen schadet es nicht, sich vorher beraten zu lassen,sonst läuft man Gefahr auch ohne Mitverschulden auf einem Teil der MW-Kosten sitzen zu bleiben.
Der Gang zum Anwalt hat meiner Meinung nach also nichts mit "typisch deutscher Mentalität" zu tun.
Wer hat von 3 Tagen gesprochen? Ich habe mich zu der grundsätzlichen Frage geäußert, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte oder nicht.Inwiefern ändert sich die Schadenshöhe und damit der für die Vergütung des Anwalts maßgebliche Streitwert, wenn er drei Tage später konsultiert wird?
Ich. Ganz einfach deshalb, weil ich nach spätestens drei Tagen erkannt habe, ob die gegnerische Versicherung an einer gütlichen Schadensregulierung interessiert ist. Grundsätzlich kannst du den Anwalt natürlich auch noch später ohne finanzielle Nachteile einschalten.Wer hat von 3 Tagen gesprochen? Ich habe mich zu der grundsätzlichen Frage geäußert, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte oder nicht.