Unfall.... Bitte um Tipps/Ratschläge

Wer ohne Anwalt bei der Versicherung vorstellig wird, kann in der Regel länger auf die Regulierung warten. Anwälte setzen von Anfang an Fristen und betreiben die Schadenregulierung professionell.
Zumal nicht jeder Laie wisen dürfte, was ihm eigentlich zusteht. Stichwort Nutzungsausfall, Kostenpauschale.
Gerade beim Thema Mietwagen schadet es nicht, sich vorher beraten zu lassen,sonst läuft man Gefahr auch ohne Mitverschulden auf einem Teil der MW-Kosten sitzen zu bleiben.

Der Gang zum Anwalt hat meiner Meinung nach also nichts mit "typisch deutscher Mentalität" zu tun.
Meiner meinung nach schon. Schneller geht da im normalfall nix, und mit abtretung hast i.d.r. direkt mit der versicherung praktisch nix zu tun. Ausser du hast die ebenfalls typisch deutsche mitnahmementalität, bei der noch die letzte briefmarke abgerechnet werden soll. Kein wunder dass die versicherungen immer teurer werden wenn immermehr leut dran verdienen.
 
Abtretung der Schadenersatzansprüche an die Werkstatt ist ja schön und gut, aber das funktioniert nur, solange keine Probleme auftauchen. Sobald z.B. ein Mitverschulden eingewandt wird und die Rep-kosten nur anteilig gezahlt werden, hilft Dir die Abtretung auch nichts. Das Engagement der Werkstatt ist dann ganz schnell beendet. DU mußt dann die Differenz zahlen und dem Geld hinterher laufen!

Wenn Du erst dann zum Anwalt gehst, wird sich dessen Begeisterung und Einsatz auch in Grenzen halten, wenn er sich nur noch mit einen geringen Teil des Schadens zu befassen hat und dementsprechend wenig an Honorar erzielen kann.

Und jetzt mal ehrlich: "Mitnahmementalität, steigende Versicherungsprämien" ... Wer verlangt sich selbst schon "Gutmenschentum" ab, wenn es um den eigenen unverschuldeten Schaden geht......etwas lebensfremd diese Meinung bzw. Erwartung.
 
Inwiefern ändert sich die Schadenshöhe und damit der für die Vergütung des Anwalts maßgebliche Streitwert, wenn er drei Tage später konsultiert wird?
 
Ich denke wir sind uns doch einig:
wenn Schuld klar ist, die Gegenseite das einsieht (ja, das soll es auch geben) und man nicht noch die letzte Briefmarke abrechnen will, dann geht das ohne Anwalt.
Ansonsten Anwalt einschalten, wenn man das Gefühl hat, man wird über den Tisch gezogen (was bei dem einen oder anderen früher oder später gefühlt passiert).

wenn man keine Zeit hat, dann Anwalt machen lassen....

Gruß Wensi
 
Inwiefern ändert sich die Schadenshöhe und damit der für die Vergütung des Anwalts maßgebliche Streitwert, wenn er drei Tage später konsultiert wird?
Wer hat von 3 Tagen gesprochen? Ich habe mich zu der grundsätzlichen Frage geäußert, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte oder nicht.
 
Ich hab damals einen Anwalt eingeschaltet (mein Nachbar) bei einem klaren Fall (wollte ihm einen Gefallen machen) und bin sogar schlechter weggekommen, weil sein freier Gutachter den Schaden sehr niedrig angesetzt hatte. Die Werkstatt hatte sich fast geweigert für die ausgewiesenen Kosten das abzuwickeln. Ein Jahr später hab ich jemanden mit einem identischen Schaden getroffen - er hatte über das Dppelte an Schadenshöhe. Ich habe bisher sehr gute Erfahrungen mit Dekra-Gutachtern gemacht. Die sind auch von der Versicherung anerkannt.

Wenn der Fall klar ist, werd ich auf Grund meiner halbwegs vorhandenen Kenntnisse der Materie das in Zukunft selbst in die Hand nehmen. (Hab ich auch schon bei einem anderen Fall). Die Versicherung war da auch recht kooperativ was Zusatzkosten (Mietwagen, etc) angeht.

Wer sich etwas auskennt und bei klarer Sachlage sich zutraut das selbst in die Hand zu nehmen, sollte das auch tun. Ist eh schon traurig, dass so viele Deutsche für alle möglichen Nebensächlichkeiten als Sprachrohr den Anwalt benutzen, ohne vorher selbst zu versuchen den Sachverhalt im direkten Gespräch zu klären.
 
Dann hat der Sachverständige ein "Schlechtachten" erstellt :)
Verstehe ich aber nicht, letztendlich ist die Rechnung maßgeblich. Das Gutachten ist immer nur eine Prognose. Wenn sich z.B. bei der Demontage herausstellt, dass der Schadensumfang größer ist, kann dich niemand auf das Gutachten "festnageln".
Die Werkstatt darf fachgerecht reparieren. Das Gutachten ist kein Dogma!
Wenn der Anwalt das nicht gepeilt hat, dann war es definitiv nicht der Richtige.
 
Ich war mir damals nicht sicher, ob ich nach Gutachten abrechne und das Geld nehme oder es günstig bei einer freien Werkstatt reparieren lasse. Die freie Werkstatt hat nur gemeint, dass es für den Preis echt knapp wird das alles zu machen. (Ich war Student und brauchte Geld ;)) Da war ich schon überrascht, wenn eine freie Werkstatt vom Spezl schon meinte, dass es für den Preis kaum machbar ist.

Ich hab ja den Schriftverkehr zwischen Anwalt und Versicherung immer als Abschrift gesehen. Abgesehen von ein paar Rechtsfloskeln war da nichts dabei (in so einem Fall) das ich nicht auch selbst hätte regeln können.
 
Wer hat von 3 Tagen gesprochen? Ich habe mich zu der grundsätzlichen Frage geäußert, ob ein Anwalt eingeschaltet werden sollte oder nicht.
Ich. Ganz einfach deshalb, weil ich nach spätestens drei Tagen erkannt habe, ob die gegnerische Versicherung an einer gütlichen Schadensregulierung interessiert ist. Grundsätzlich kannst du den Anwalt natürlich auch noch später ohne finanzielle Nachteile einschalten.
 
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