Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Folgendes Fallbeispiel:

Fahrzeug:
  • Z4 QP, schneeweiß, für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und somit entsprechend versichert
Ort:
  • Nordschleife
Zeitpunkt:
  • während der Touristenfahrer-Öffnungszeiten
Auf Grund einer eingeschlafenen Pobacke fällt der Fahrer beim Aussteigen aus dem Wagen lang auf die Nase. Ist das dann ein Arbeitsunfall? Zahlt somit die Rennfahrer-Berufsgenossenschaft, die Nürburgring Haftpflicht oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Fragen über Fragen.....

Gruß
André

Boah, André :O:O:O

der war ja weit unter der Gürtellinie, hat mich voll auf die A...backe getroffen... :d :d :d

Ich denke, in dem Fall könnte der Fahrer BMW verklagen, das Auto ist ja noch in der Garantie, und da darf sowas gar nicht vorkommen. :w :d
 
AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Also wenn ein gebrochener Fuß, durch einen Aktenvernichter bei einer Anwaltsgehilfin ein Arbeitsunfall ist, dann sicher auch der eingeschlafene Hintern beim Rennfahrer :d
 
AW: Unfall: überschlagener Z4M Coupe auf der NS am Freitag (27.7.)

Ihr kommt ja auf Ideen, ich sag ja, hier lernt man richtig was dazu!:d
 
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