gehtsteil
Testfahrer
- Registriert
- 8 Juni 2008
Hallo Leute,
heute ist es bei mir zu einem Unfall gekommen, bei welchem durch die Polizei festgestellt worden ist, dass ich der Verursacher bin. Ich bin mir da nicht so sicher und möchte euch den Fall schildern.
Also folgende Situation:
Ich stehe auf Höhe der Fahrerkabine neben einem LKW und vor uns verengt sich die Fahrbahn. Ich setze den Blinker links und fahre zwischen dem LKW und dessen Vordermann unmittelbar vor der Fahrbahnverengung auf die linke Spur. Ich wechsle langsam die Spur, mein Vordermann kommt jedoch nicht auf Touren. Ich kann nicht mehr sagen, ob ich stand oder sehr langsam rollte. Auf jeden Fall erwischt der LKW mich (bevor ich mich vollständig einordnen kann) hinten links auf höhe der Hinterachse und versursacht einen Blechschaden.
Die Polizisten kamen, sagten sie hätten gleich Feierabend und stellten fest, dass ich hätte Rücksicht nehmen müssen. Dementsprechend bleibt der Schaden an mir hängen. Da ich mich zum Unfallzeitpunkt jedoch bereits mit (Pi mal Daumen) 80% des Wagens vor dem LKW befand und völlig zivilisiert gefahren bin, sehe ich das erst einmal anders.
Ich habe mal gegooglet: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__7.html
Ich würde mich wohl auf Absatz (4) berufen, er sich sicherlich auf Absatz (5).
Was meint ihr? 50/50 wäre in Ordnung, aber alleine schuldig? Das können die doch nicht machen

Danke euch, schönen Abend!
heute ist es bei mir zu einem Unfall gekommen, bei welchem durch die Polizei festgestellt worden ist, dass ich der Verursacher bin. Ich bin mir da nicht so sicher und möchte euch den Fall schildern.
Also folgende Situation:
Ich stehe auf Höhe der Fahrerkabine neben einem LKW und vor uns verengt sich die Fahrbahn. Ich setze den Blinker links und fahre zwischen dem LKW und dessen Vordermann unmittelbar vor der Fahrbahnverengung auf die linke Spur. Ich wechsle langsam die Spur, mein Vordermann kommt jedoch nicht auf Touren. Ich kann nicht mehr sagen, ob ich stand oder sehr langsam rollte. Auf jeden Fall erwischt der LKW mich (bevor ich mich vollständig einordnen kann) hinten links auf höhe der Hinterachse und versursacht einen Blechschaden.
Die Polizisten kamen, sagten sie hätten gleich Feierabend und stellten fest, dass ich hätte Rücksicht nehmen müssen. Dementsprechend bleibt der Schaden an mir hängen. Da ich mich zum Unfallzeitpunkt jedoch bereits mit (Pi mal Daumen) 80% des Wagens vor dem LKW befand und völlig zivilisiert gefahren bin, sehe ich das erst einmal anders.
Ich habe mal gegooglet: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__7.html
Ich würde mich wohl auf Absatz (4) berufen, er sich sicherlich auf Absatz (5).
Was meint ihr? 50/50 wäre in Ordnung, aber alleine schuldig? Das können die doch nicht machen


Danke euch, schönen Abend!