Unfallwagen?!

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nizar

Guest
Liebe Leute, mir ist gestern jemand rückwärts in mein stehendes Auto gerollt. Folge: meine Frontstoßstange ist gebrochen. Da ich Zuhaus noch eine rumliegen habe ist das ganze nicht so wild. Ich werde die einfach gegeneinander austauschen und alles ist hoffentlich wieder gut.

ABER: Habe ich dann jetzt einen Unfallwagen?
 
AW: Unfallwagen?!

jain

sofern keine tragenden teile beschädigt wurden... "nein"
trotzdem kannst du bei solchen sachen wertminderung bei der gegnerischen versicherung geltend machen da man den austausch von lackierten teilen oder nachlackierte teile beim verkauf idr angibt.
 
AW: Unfallwagen?!

Unfallwagen nicht, aber Unfallschaden ( hört sich blöd an, ist aber so ). Den solltest du beim Verkauf auch nicht verschweigen. Fotos der beschädigten Teile machen und beim Verkauf zu den Unterlagen geben, um es zu belegen und auf der sicheren Seite zu sein. Dann ist alles ok. Ist ein Teiletausch, spachteln und / oder lackieren von Nöten, handelt es sich nun mal um einen Schaden. Tragende Teile brauchen dabei nicht betroffen zu sein.
lg
Peter
 
AW: Unfallwagen?!

Habe meine originalschürze gegen eine neu lackierte Aero getauscht! Wo ist der Unterschied?
 
AW: Unfallwagen?!

@Hamburg: genau das habe ich mir eigentlich auch gedacht...
 
AW: Unfallwagen?!

Der Tausch einer Front zu optischen Zwecken, ist etwas anderes als bei einem Schaden. Dabei dient dieser Tausch zur Behebung, da ein Schaden vorlag.
 
AW: Unfallwagen?!

Im Grunde richtig, ist ja nun auch gravierender Schaden gewesen, aufgrund dessen sich vllt. ein späterer Käufer abschrecken liesse.

Aber was meint ihr, wie weit kann ich gehen in Sachen Wertmiderung? Oder ist das bei einem Auto aus 11/03 eh Aussichtslos?
 
AW: Unfallwagen?!

Im Grunde richtig, ist ja nun auch gravierender Schaden gewesen, aufgrund dessen sich vllt. ein späterer Käufer abschrecken liesse.

Aber was meint ihr, wie weit kann ich gehen in Sachen Wertmiderung? Oder ist das bei einem Auto aus 11/03 eh Aussichtslos?

Ich glaube, man kann 10% des Schadens als Wertminderung ansetzen, aber auch nur bis zu einem gewissen Alter. Bin mir aber nicht ganz sicher.
 
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