mob.andy
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- 30 Juli 2005
AW: unseriöses ebay angebot Z4
Möööööööööööööööööööööööp422i schrieb:Auch schon gemerkt ?![]()
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Möööööööööööööööööööööööp422i schrieb:Auch schon gemerkt ?![]()
Kinofan schrieb:Es gab schon Fälle, da wurden solche Auktionen bewußt bis in die Milloinen getrieben, auch um andere zu schützen.
Der Anbieter wäre damit auch nie durchgekommen. Wenn es nur ein Bild ist muss es in der richtigen Rubrik stehen, bzw. muß es aus der Überschrift erkenntlich sein!
Interessant würde es werden, wenn man die Angelenheit von der anderen Seite aufzieht, bieten z. B. bis 5.000€ und dann den Versteigerer zu verklagen den Wagen für den Preis rauszurücken!!!!![]()
Je nach Richter, naja wüßte nicht wie das ausgeht................
knoxville schrieb:genau das ist der Punkt: das Angebot hat zweifelsohne den Eindruck erweckt, es handelt sich um ein reales Fahrzeug. Man hätte bieten müssen und ihn dann auf Schadenersatz verklagen.
Mit Aussicht auf Erfolg!
Ich hätte es gemacht, leider wurde das Angebot inzw. beendet. Ich habe ihm aber trotzdem eine nette email geschickt...(so nett, wie es mir möglich war..)
ich habe ihn nur gefragt, ob man am Bahnhof derzeit nix mehr verdienen würde ; ob dies der Grund sei, weshalb er nun auf den Verkauf von z4 Fotos umschwenkt...(ich meinte natürlich seine Tätigkeit als Zeitungsverkäufer...silver zzzz schrieb:jo und als Antwort kam: Es wäre kein Betrug. Er würde der Anzeige gelassen entgegen sehen.
Warum hat er dann das Angebot beendet?![]()
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Rami10 schrieb:Viel schlimmer finde ich, dass der Ar... noch andere "Artikel" verkauft. U.a. einen weiteren Z4 für EUR 29.500,-!
Bei so einem würde ich gerne mal im Rahmen eines Z4-Treffens vorbeifahren...![]()
Brummm schrieb:Wahnsinn, was war denn das für ein ebay-Hornochse?![]()
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Die Kommentare hier sind aber, sorry, auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss. Folgendes rein privat:
Ohne hier auf die rechtliche Bewertung eingehen zu wollen sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand, dass man mit so einem Versuch nicht das gewünschte erreicht. Wer allem Anschein nach ein Auto zur Versteigerung gibt kann sich nicht "hintenrum" mit dem Kleingedruckten wider jeglichen vorsätzlich gesetzten Anscheins aus der Affäre ziehen.
Mal ganz abgesehen davon dass die Formulierungen ein unglaublicher Nonsense sind, würde auch eine geschicktere Formulierung nichts daran ändern, dass hier vorsätzlich ein zurechenbarer Anschein gesetzt wurde.
Wenn also der Sohnemann - ich weiß nicht mehr wer es hier schrieb - meint, so etwas sei "rechtens": bitte erst noch ein paar Semester Jura dranhängen.
Ärgerlich an solchen Angeboten ist nur, dass eben nicht jeder gleich versteht, was Sache ist. Und die Rechtslage hilft leider wenig, wenn es das angebliche Auto nunmal nicht gibt und der Käufer/Ersteigerer vergeblich versucht, auf Erfüllung bzw. Schadensersatz zu klagen.
Viele Grüße
Jan
Brummm schrieb:Okay, verstanden. :)
Es ist in solchen Fällen immer sinnvoll, sich da recht genau auszudrücken und z. B: klarzustellen, woher eine solche Meinung kommt. Manche Personen verstehen solche, nur nett gemeinten Aussagen schnell als hilfreiche "Rechtsberatung" und richten sich u. U. danach. Wenn es dann schief geht, hilft es keinem.
Viele Grüße
Jan