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Hallo Schweizer Z4 Gemeinde, wurde leider im Juni 2013 bei Euch kurz vor Basel geblitzt, 26 km zu schnell auf der Autobahn, habe das Bußgeld nicht bezahlt und deshalb die Frage an Euch, wann ist dieser Vorfall verjährt?
Danke FJ49
"Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten."
https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/
Blöd, dass ich in der Schweiz wohne und 3 Jahre Urlaub bekomme ich nicht genehmigt"Da die Verjährungsfrist in der Schweiz für Verkehrsverstöße drei Jahre beträgt, sollte ein säumiger deutscher Autofahrer innerhalb dieser Frist auf eine Einreise in die Schweiz verzichten."
https://www.bussgeldkatalog.org/verjaehrung-schweiz/
2019 kann ich wieder hin![]()
Wie lautet Dein Verbrechen?![]()
Ich wäre da vorsichtig. Mir ist ein Fall in meinem Bekanntenkreis bekannt, der ebenfalls ein Bußgeld in der Schweiz nicht beglichen hatte. Nach über 10 Jahren reiste er mit einem anderen Auto / anderen Kennzeichen wieder in die Schweiz ein und wurde sofort gezielt aus dem Verkehr gezogen. Er musste an Ort und stelle ca. 3500€ begleichen (Das ursprüngliche Bußgeld, belief sich auf ca. 200€) ansonnten wäre er inhaftiert worden.
Viel schlimmer finde ich die Tatsache, dass offensichtlich Stammdaten von den deutschen Ämtern "exportiert" werden; anders kann ich mir die gezielte Kontrolle nicht erklären.
Live-Überwachung
eine Datenbank mit allen deutschen Verkehrssündern, ihren damaligen und ihren neuen Kennzeichen.
Also das ist heutzutage ja nun wirklich kein Problem mehr; die Nummernschilder am Kontrollpunkt per Kamera zu scannen.
Sicher, dass Dein Kumpel nicht Heisenberg heisst...?![]()
... obwohl die Schweiz ja Schengenaussengebiet ist mit entsprechender Sicherung der Grenzen...