Verjährung von Ordnungswidrigkeit (geblitzt worden)

super BMW

Fahrer
Registriert
25 Dezember 2009
Ort
Bonn
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
Hallo zusammen,

ich überlege anwaltlich gegen folgenden Tatbestand vorzugehen:

Es geht um 58km/h zu viel außerorts (1 Monat Fahrverbot, 240€ und 2 Punkte)
Blitzer Traffistar 350 (Dieser fiese graue, mobile Anhänger)

Der Anhörungsbogen ging einem anderen Familienmitglied als Halter zu, Fahrer war ich.
Die Verjährungsfrist für mich läuft seit dem Tattag, frist bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids sind 3 Monate.

Mein Problem: Keine Verkehrsrechtschutzversicherung vorhanden, ginge nur über Arag Rechtschutz SOFORT. Diese deckt rückwirkend ab und ist vergleichsweise teuer.

Möglichkeiten die der anwalt erreichen kann:

1. Aussitzen und auf Verjährung hoffen, durch Schriftverkehr und evtl. Gutachten vor Ort.

2. Ich werde zwischenzeitlich als Fahrer ermittelt und kann der Strafe nicht entgehen. Dann kann verhandelt werden, dass das Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld umgewandelt wird.


Denke mir halt ob ich die hohen Kosten auf mich nehmen soll, um dem Fahrverbot zu entgehen oder ob ich einfach 3 Wochen Urlaub mache und das Geld dafür verwende.

Wie würdet ihr handeln? Hatte jemand schon mal so nen ähnlichen Fall? Verjährung etc.
Wie anfechtbar ist dieser Blitzer?

Danke Euch.
 
Das andere Familienmitglied sollte erstmal gar nichts tun. Nichts. Nicht reagieren, nichts ausfüllen. Dann wird es irgendwann wohl zur Polizei gebeten - auch diesen Termin muss es nicht wahrnehmen! Im schlimmsten fall, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kann als Auflage ein fahrtenbch kommen.
Sucht man dann im Familienumkreis und kommt dabei auf Dich: Sobald Du als Fahrer festgestellt wirst und Dir direkt ein Anhörungsbogen zugeht, ist die Verjährungsfrist unterbrochen bzw. startet neu.

Warte ab. Sollte man doch auf Dich kommen, nimm es hin. Klagst Du und verlierst, kommt die SB der Versicherung dazu. das gleiche auch, wenn Du das Fahrverbot in doppelte Strafe umwandeln möchtest.

Tim (der sowas schon durch hat)
 
Unabhängig davon, dass du dir den Schlamassel selbst eingebrockt hast und ohne die Erfolgschancen zu kennen, fällt mir spontan sowas hier ein:
https://www.geblitzt.de/

Die 3 monatige Verjährungsfrist beginnt IMMER NEU soweit ich weiß, wenn ein Anhörbogen zugesandt wird.
Wenn das Bild schlecht erkennbar ist hat man ganz gute Karten, ansonsten wird es schwierig.
;)

Edit: @Snow-White hat das gut erklärt! ;)
 
Die Frage ist,wer ist Halter des Wagens? Sollte es die Frau sein oder der Vater stehen die Chancen schlecht,da bei Aussageverweigerung die Polizei die hinterlegten Fotos der Personalausweise der nächsten Verwandten mit dem Blitzerfoto abgleicht. Handelt es sich um den Cousin o.ä. sieht es schon besser aus,meist wird nur bis zur Verwandschaft 1. Grades nachgeprüft.
Der Halter sollte also die Aussage verweigern und dann einfach abwarten,vllt hast du ja Glück.
 
Unabhängig davon, dass du dir den Schlamassel selbst eingebrockt hast und ohne die Erfolgschancen zu kennen, fällt mir spontan sowas hier ein:
https://www.geblitzt.de/

Die 3 monatige Verjährungsfrist beginnt IMMER NEU soweit ich weiß, wenn ein Anhörbogen zugesandt wird.
Wenn das Bild schlecht erkennbar ist hat man ganz gute Karten, ansonsten wird es schwierig.
;)

Edit: @Snow-White hat das gut erklärt! ;)
Für mich als Fahrer (dem bisher nichts zugegangen ist) wurde die Verjährungsfrist nicht pausiert oder gar neu gestartet.
Dies stellt eine Ausnahme dar, wenn klar zu erkennen ist, das der Halter nicht der Fahrer war.
 
Für mich als Fahrer (dem bisher nichts zugegangen ist) wurde die Verjährungsfrist nicht pausiert oder gar neu gestartet.
Dies stellt eine Ausnahme dar, wenn klar zu erkennen ist, das der Halter nicht der Fahrer war.

Woher soll die Bußgeldstelle im ersten Moment wissen ob der Fahrer auch der Halter ist?!
Die schicken die Post zunächst mal an die Adresse des Halters des amtlichen Kennzeichens vom Fahrzeug das geblitzt wurde...
Da läuft bereits die 3 Monats-Frist.
Als ich das vor JAHREN mal gemacht habe, hatten wir nach ca. 4 - 6 Wochen die Polizei beauftragt den Fahrer zu ermitteln, wenn sich der angeschriebene Halter nicht geäußert hatte.
Haben wir einen anderen möglichen Fahrer genannt bekommen, lief die Frist erneut. Das ist eine Art ERMITTLUNGSFRIST, wenn man so will....
Aber wie gesagt...ist schon EINIGE JAHRE her als ich das mal machen "durfte".... :D
 
Die Frage ist,wer ist Halter des Wagens? Sollte es die Frau sein oder der Vater stehen die Chancen schlecht,da bei Aussageverweigerung die Polizei die hinterlegten Fotos der Personalausweise der nächsten Verwandten mit dem Blitzerfoto abgleicht. Handelt es sich um den Cousin o.ä. sieht es schon besser aus,meist wird nur bis zur Verwandschaft 1. Grades nachgeprüft.
Der Halter sollte also die Aussage verweigern und dann einfach abwarten,vllt hast du ja Glück.
Halter meines Zettis ist meine Mutter....
 
Halter meines Zettis ist meine Mutter....
Die Chance ist groß, dass man nun Einblick nimmt in die Fotos der Personalausweise der direkten männlichen Verwandten. kann Dich so dem Blitzerbild zuordnen - und wenn das innerhalb der 3 Monate geschieht - dann geht Dir ein Anhörungsbogen zu und somit starten die 3 Monate für Dich neu.

Tim
 
Die Chance ist groß, dass man nun Einblick nimmt in die Fotos der Personalausweise der direkten männlichen Verwandten. kann Dich so dem Blitzerbild zuordnen - und wenn das innerhalb der 3 Monate geschieht - dann geht Dir ein Anhörungsbogen zu und somit starten die 3 Monate für Dich neu.

Tim

Korrekt! :t
Oder die Polizei steht vor der Haustür....kommt auch ab und an vor...je nachdem wie motiviert die Kollegen sind... :D
 
Meine Eltern stressen halt rum, haben Angst vor Konsequenzen...

Es ist naheliegend das ich gefahren bin, dennoch habe ich auf dem Bild eine Kappe an und eine sehr große verspiegelte Sonnenbrille. Der Innenspiegel verdeckt zusätzlich einen Teil meiner Stirn.
Ob das dann noch so eindeutig ist weiß ich nicht...
 
Halter meines Zettis ist meine Mutter....
Lass es drauf ankommen. Ich weiß von einem ehemaligen Bekannten der Polizist ist und genau solche Fälle bearbeitet,dass er schon mal von seinem Chef einen Rüffel erhalten hat weil er zu intensiv ermittelt hat und sich von allen infrage kommenden Personen die Personalausweisfotos hat zukommen lassen. Argument war,dass er in dieser Zeit deutlich mehr eindeutige Fälle hätte bearbeiten können. Deine Mutter sollte in dem Anhörungsbogen nur schreiben "ich war nicht der Fahrer" und sich damit auch reichlich Zeit lassen.
Andererseits,240€ + 2 Punkte ist nun auch nicht die Welt,oder bist du noch in der Probezeit?
 
Bin
Korrekt! :t
Oder die Polizei steht vor der Haustür....kommt auch ab und an vor...je nachdem wie motiviert die Kollegen sind... :D
Wohne nicht bei meinen Eltern und bin woanders gemeldet. Mache grundsätzlich keinem die Tür auf ohne vorherige Ankündigung.
Der Wagen steht uneinsehbar in der Garage. Blöd nur wenn sie meine Nachbarn Fragen ob sie diesen jungen Mann kennen.
 
Versuchen kann man es.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass die Kollegen schon SEHR GENAU hinschauen, wenn einer mit 58 km/h zu schnell war....
:(

Aber ich drücke dir die Daumen, dass du glimpflich davon kommst! ;)
 
Lass es drauf ankommen. Ich weiß von einem ehemaligen Bekannten der Polizist ist und genau solche Fälle bearbeitet,dass er schon mal von seinem Chef einen Rüffel erhalten hat weil er zu intensiv ermittelt hat und sich von allen infrage kommenden Personen die Personalausweisfotos hat zukommen lassen. Argument war,dass er in dieser Zeit deutlich mehr eindeutige Fälle hätte bearbeiten können. Deine Mutter sollte in dem Anhörungsbogen nur schreiben "ich war nicht der Fahrer" und sich damit auch reichlich Zeit lassen.
Andererseits,240€ + 2 Punkte ist nun auch nicht die Welt,oder bist du noch in der Probezeit?
Gar nichts schreiben. Man muss nichts ausfüllen und ist auch nicht verpflichtet der Polizei hier behilflich zu sein.

Warte einfach ab. Im schlimmsten Fall kann man von Deinen Eltern nur verlangen, dass sie künftig ein Fahrtenbuch führen.

Tim
 
Gar nichts schreiben. Man muss nichts ausfüllen und ist auch nicht verpflichtet der Polizei hier behilflich zu sein.

Warte einfach ab. Im schlimmsten Fall kann man von Deinen Eltern nur verlangen, dass sie künftig ein Fahrtenbuch führen.

Tim
Das ist der Punkt. Die sagen: "Junge stehe zu deiner Schei*e" Gilt doch dann aber für das von mir gefahrene Fahrzeug oder? Wenn das kommt könnte ich ja den Wagen abmelden und auf mich anmelden.
Müsste nur die Versicherungen mitnehmen. Habe bisher nie selbst ein Fahrzeug versichert auf meinen Namen.
 
Lass es drauf ankommen. Ich weiß von einem ehemaligen Bekannten der Polizist ist und genau solche Fälle bearbeitet,dass er schon mal von seinem Chef einen Rüffel erhalten hat weil er zu intensiv ermittelt hat und sich von allen infrage kommenden Personen die Personalausweisfotos hat zukommen lassen. Argument war,dass er in dieser Zeit deutlich mehr eindeutige Fälle hätte bearbeiten können. Deine Mutter sollte in dem Anhörungsbogen nur schreiben "ich war nicht der Fahrer" und sich damit auch reichlich Zeit lassen.
Andererseits,240€ + 2 Punkte ist nun auch nicht die Welt,oder bist du noch in der Probezeit?

Ne fahre seit 13 Jahren Auto und habe aktuell einen Punkt in Flensburg.
 
So weit würde ich jetzt nicht denken. Warte ab, ob da was kommt - ich fürchte schon.
Wenn nicht, Glück gehabt. man muss da einfach cool bleiben.

Tim
 
Die wichtigste Frage ist doch:

Bist Du auf den Führerschein angewiesen?
Beruflich? z.B. Außendienst?

Falls nicht kannst Du sicherlich auch eine Notlösung finden,
zu Fuß gehen
öffentliche Verkehrsmittel benutzen

Ich z.B. brauche meinen Führerschein beruflich
und 1 Monat Fahrverbot wäre für mich eine mittlere Katastrophe.
Da würde ich kämpfen..... ;)
Würde aber auch nicht 58 zu schnell fahren
ist schon heftig!
 
4 Wochen ohne Lappen wäre beruflich vertretbar. Privat eher weniger, der Zetti und ich sehen im Team einfach unschlagbar gut aus. Ja und 58km/h mit 306PS gehen (leider) sehr schnell :D
 
4 Wochen ohne Lappen wäre beruflich vertretbar. Privat eher weniger, der Zetti und ich sehen im Team einfach unschlagbar gut aus. Ja und 58km/h mit 306PS gehen (leider) sehr schnell :D

wenn 4 wochen gehen, gehen auch 8 ;) --> EDIT: dann zuschlagen!

Steh zu deiner Schuld und zahle wie ein Mann. Über Anwalt etc. werden die Kosten vermutlich nur höher und eine garantie hast du nicht.

In den zwei monate kannst du dir dein Auto SELBST auf hochglanz polieren und schön von innen nud aussen aufbereiten.

PS: und FLIEG in der zeit in urlaub für 2 wochen... Wetter ist ja eh kein Roadsterwetter mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn 4 wochen gehen, gehen auch 8 ;)

Steh zu deiner Schuld und zahle wie ein Mann. Über Anwalt etc. werden die Kosten vermutlich nur höher und eine garantie hast du nicht.

In den zwei monate kannst du dir dein Auto SELBST auf hochglanz polieren und schön von innen nud aussen aufbereiten.

PS: und FLIEG in der zeit in urlaub für 2 wochen... Wetter ist ja eh kein Roadsterwetter mehr
Es dreht sich nur um 4 Wochen!
 
Anwaltskosten und den nachträglichen Abschluss einer Rechtsschutzversicherung würde ich in dem Fall definitiv ausschließen.
Die Fälle, wo der Anwalt in dieser Situation mehr bringt als kostet, sind nach meiner Erfahrung aus dem Norden Deutschlands eher gering. Wobei es natürlich nicht wenige gibt, die zunächst mit markigen Sprüchen das Gegenteil suggerieren.
Warten ist sicher nicht unbedingt verkehrt. Auf alle Fälle würde ich mit meinen Eltern eine Übereinkunft suchen, hinter der sie auch emotional stehen, damit es nicht zu Handlungen kommt, die man später bereut. So sollte man darauf achten, dass zwar Schweigen in bestimmten Situationen erlaubt ist, dies aber nicht bedeutet, dass man auch Lügen darf. Und es gibt nicht wenige Menschen, die, wenn sie von einer Person insistierend gefragt werden, anfangen zu lügen, statt zu schweigen.
 
......... So sollte man darauf achten, dass zwar Schweigen in bestimmten Situationen erlaubt ist, dies aber nicht bedeutet, dass man auch Lügen darf. Und es gibt nicht wenige Menschen, die, wenn sie von einer Person insistierend gefragt werden, anfangen zu lügen, statt zu schweigen.

Da sollte man schon unterscheiden.
Als Beschuldigter, dass ist wohl ein Elternteil, kannst Du das Blaue vom Himmel herunterlügen ohne dafür in Regress genommen zu werden.
Als Zeuge nicht, da ist dass gegebenenfalls eine Straftat.
 
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