Verjährung von Ordnungswidrigkeit (geblitzt worden)

...Als Beschuldigter, dass ist wohl ein Elternteil, kannst Du das Blaue vom Himmel herunterlügen ohne dafür in Regress genommen zu werden. ...

Aber auch das findet seine Schranke spätestens darin, wenn durch die Lügen Dritte betroffen werden (üble Nachrede, falsche Verdächtigung, etc.).

Ansonsten sollte man das Verfahren erst einmal laufen lassen. Nicht zu viel machen...das weckt nur schlafende oder noch suchende Hunde.

... Steh zu deiner Schuld und zahle wie ein Mann. ...

Das ist grds. richtig. Aber das sollte doch zumindest voraussetzen, dass der sanktionierte Verstoß auch ordnungsgemäß festgestellt wurde. Das verkennen leider viele bei der Verwendung einer solchen "Floskel", dass Messfehler bzw. fehlerhafte Messungen durchaus keine Seltenheit sind. Denn so gut die gegenwärtige Technik an sich auch sein mag, sie will halt richtig bedient werden.

Leider werden die meisten Gerichtsverfahren inzwischen nur noch eingestellt. Somit bleibt man in diesen Fällen regelmäßig auf den Kosten sitzen, obwohl ein Freispruch gleichermaßen vertretbar wäre.
 
Da sollte man schon unterscheiden.
Als Beschuldigter, dass ist wohl ein Elternteil, kannst Du das Blaue vom Himmel herunterlügen ohne dafür in Regress genommen zu werden.
Als Zeuge nicht, da ist dass gegebenenfalls eine Straftat.

mag sein, aber manche Menschen haben noch ein Gewissen und können und wollen nicht lügen, deswegen sollte man seine Eltern nicht dazu nötigen.
 
Als Beschuldigter, dass ist wohl ein Elternteil, kannst Du das Blaue vom Himmel herunterlügen ohne dafür in Regress genommen zu werden.
Mir kam es auf die regelmäßige Frage an:"Kennen Sie den Fahrer?" Und in der Situation ist man schnell nicht mehr der Beschuldigte, aber versucht, nein zu sagen.
 
Es ist naheliegend das ich gefahren bin, dennoch habe ich auf dem Bild eine Kappe an und eine sehr große verspiegelte Sonnenbrille. Der Innenspiegel verdeckt zusätzlich einen Teil meiner Stirn.
Ob das dann noch so eindeutig ist weiß ich nicht...

Ich hatte vor gut zwei Jahren die "Gelegenheit", den Unterschied zwischen dem SW-Foto auf dem Anschreiben und dem gespeicherten Bild auf dem Rechner der Bußgeldstelle live kennenlernen zu dürfen.
Was ich vor Ort sah, war aber sowas von eindeutig. Eine Diskussion wäre völlig zwecklos gewesen.
Übrigens, trotz Sonnenbrille 8-)
Die dunklen Gläser waren fast transparent :eek: :o

Gruzzzz
Gerald
 
@keulejr

Der threadstarter kann ja selbst einschätzen ob. Er deutlich zu schnell war oder nicht ;)

Das sollte er können. Aber gleichwohl hat er, selbst wenn er zu schnell unterwegs war, den berechtigen Anspruch darauf, dass sein Fehlverhalten ordnungsgemäß festgestellt wurde.

Aber das kann er ohnehin erst hinterfragen, wenn er selbst Beschuldigter ist.

@42w203
Das stimmt durchaus. Zumal die sehr gute Bildqualität auch morphologische Untersuchungen erheblich vereinfacht. Aber gerade aufgrund der sehr feinen und guten Technologie kommt es nicht selten zu Fehlbedienungen dieser komplexen Technik.
 
Ich würde es hinnehmen.

Beim ersten Mal kann man den Abgabezeitraum innerhalb von ich glaube vier Monaten selber mitbestimmen. Ich habe es in den August gelegt, wo beruflich wenig Reisetätigkeit war und habe mich von der weltbesten Fahrerin während dieser Zeit täglich im Z4 zum Büro fahren lassen. Wenn man den Führerschein Freitags Nachmittag abgibt sind es nur 20 Arbeitstage und man kann ihn Sonntags wieder abholen, um Montags wieder durchzustarten.
 
Ich würde es hinnehmen.

Beim ersten Mal kann man den Abgabezeitraum innerhalb von ich glaube vier Monaten selber mitbestimmen. Ich habe es in den August gelegt, wo beruflich wenig Reisetätigkeit war und habe mich von der weltbesten Fahrerin während dieser Zeit täglich im Z4 zum Büro fahren lassen. Wenn man den Führerschein Freitags Nachmittag abgibt sind es nur 20 Arbeitstage und man kann ihn Sonntags wieder abholen, um Montags wieder durchzustarten.


genauso hab ichs auch gemacht:

beim ertsen mal über die Karnevalstage (da sollte man als Kölner das auto eh nicht bewegen) und einmal als ich einen Monat für eine Fortbildung in Berlin war und eh nur U-bahn, Bus und Fahrrad benutzt habe ;)
 
Ich fand den Hinweis der örtlichen Polizeiwache in Altdorf recht nett, dass ich doch nach dem Abgeben des Führerscheins dran denken solle, nicht selber nach Hause zu fahren.

Das habe ich den Leuten auch immer gesagt! :D :D :D
Du glaubst garnicht wie oft die Leute einfach einsteigen wollten wieder..... ;)
Macht der Gewohnheit.
 
mag sein, aber manche Menschen haben noch ein Gewissen und können und wollen nicht lügen, deswegen sollte man seine Eltern nicht dazu nötigen.

.... das wurde von mir weder bestritten noch habe ich irgend jemanden zur Nötigung geraten. Es ging lediglich um eine Antwort auf den Umstand ob man in einer solchen Situation lügen darf oder nicht.
Ich möchte das deutlich klarstellen um gar nicht erst falsche Eindrücke durch solche Kommentare entstehen zu lassen.
 
Ich würde es hinnehmen.

Beim ersten Mal kann man den Abgabezeitraum innerhalb von ich glaube vier Monaten selber mitbestimmen. Ich habe es in den August gelegt, wo beruflich wenig Reisetätigkeit war und habe mich von der weltbesten Fahrerin während dieser Zeit täglich im Z4 zum Büro fahren lassen. Wenn man den Führerschein Freitags Nachmittag abgibt sind es nur 20 Arbeitstage und man kann ihn Sonntags wieder abholen, um Montags wieder durchzustarten.

Ich werde zunächst abwarten und wohl keinen Anwalt konsultieren. Müssen meine Eltern also den Anhörungsbogen nicht beantworten?
Hätte jetzt gedacht, "vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen" ankreuzen und zurück damit.
 
Ich werde zunächst abwarten und wohl keinen Anwalt konsultieren. Müssen meine Eltern also den Anhörungsbogen nicht beantworten?
Hätte jetzt gedacht, "vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen" ankreuzen und zurück damit.
Meines Wissens kommt das ja nicht als Einschreiben,insofern kann der Brief ja auch verschütt gegangen sein. Allerdings wirken sich derartige Praktiken nicht unbedingt positiv auf das spätere Bussgeld aus. Eine Angestellte von mir hat es so auchmal probiert und erhielt daraufhin doppeltes Bußgeld weil man ihr die Fahrlässigkeit abgesprochen hat.
 
Ich werde zunächst abwarten und wohl keinen Anwalt konsultieren. Müssen meine Eltern also den Anhörungsbogen nicht beantworten?
Hätte jetzt gedacht, "vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen" ankreuzen und zurück damit.

Ja, genau ... warum wird wohl diese Ankreuzmoeglichkeit drauf stehen?

... denk kurz nach: Es werden nur enge Angehoerige ankreuzen, die das ankreuzen duerfen. Und das kreuzen die nur an, wenn sie den Fahrer auf dem Bild erkannt haben.
Also ist fuer die Polizei klar, dass sie sofort die Anhoerungsboegen an alle raussenden, die dem Halter nahe stehen.

... bitte niemals dieses "Deppenkreuzchen" setzen.

Ich war auch mal vor 10 Jarhen in der Situation, dass ich zu schnell war (40 km/h auf der Autobahn bergab bei gesetzten 100), eigentlich nicht so wild, jedoch war das mein zweites Vergehen innerhalb eines Jahres mit 25 km/h zu viel.
Halter war meine damilige Freundin, wir haben zusammen gelebt. Ihr ging der Anhoerungsbogen zu und ich war sehr deutlich auf dem Bild zu erkennen.

Dennoch hab ich einfach mal gepokert und sie hat den Bogen fristgerecht zurueck geschickt um nicht unnoetig Aufmerksamkeit zu erregen. Ich denke, dass auch das Verschleppen schnell mehr als noetig Aufmerksamkeit erzeugt.

Angekreuzt war, dass der Verstoss nicht zugegeben wird und eben die persoenlcihen Daten von ihr.

Es kam dann Post mit der Frage nach dem Fahrer.

Diese haben wir mit der Bitte um Zusendung eines besseren Bildes zurueck geschict, da dem Bild mehrere Fahrer aus dem moeglichen Kreis zugeordnet werden koennen.

Die Story dahinter: Das Auto war Ersatzteilbesorgungsfahrzeug und stand mehreren Fahrern zur Verfuegung, Schuessel waren offen zugaenglich.

Tja, dann kam erstmal lange nichts bis kurz vor Ablauf der 3 Monate jemand an der Tuer klingelte. Zwei Streifenpolizisten und sie hielten mir ein Bild vor die Nase.
"Kennen Sie diese Person?" ... meine Antwort darauf war: "Das Bild kennen ich, dass hatte meine Freundin bereits bekommen und ich hab mir das auch angeschaut, es sind mehrere Personen, die in Frage kommen und ich benoetige ein besseres Bild um zweifelsfrei sagen zu koennen wer der Fahrer ist um nicht jemanden zu unrecht zu beschuldigen"

Die Kollegen sind wieder gegangen und es erging die Auflage ein Jahr lang Fahrtenbuch zu fuehren ... hat dann 75 Euro gekostet.

Daher mein Rat:
- Fristen unbedingt einhalten
- Wenn schon luegen, dann mit einer runden Story, die zwar Ausfluechte zulaesst, jedoch im Grunde nur begruendet wieso ein besseres Bild benoetigt wird.
- und da es hier um die Eltern geht, dieses Thema bei einem leckeren Einladungs-Essen besprechen und als Konsequenz das Auto nach der Verjaehrung auf den eigenen Namen zuzulassen.
(ich wuerde meinem Kind was husten mit 30 Jahren seinen 300-PS-Wagen ueber meinen Namen laufen zu lassen, wenn er damit so umgeht, dass ich die Scherereien habe ... und das ist ja nicht das erste Mal)
 
Du hast Mist gebaut. Nun steh auch dazu.
Verrechne es mit alle den vergehen die Du schon gemacht hast und dabei nicht erwischst wurdest dann ist die straffe nur noch ein Bruchteil dessen was es jetzt ist.
 
Meine Güte,ist doch keine ungewollte Schwangerschaft:D. Finde es nur legitim zu versuchen aus der Sache so gut wie möglich rauszukommen.;)
So gut wie möglich da raus zu kommen ist ja ok, aber nicht wenn auf biegen und brechen alles möglich und vor allem alles unmögliche versucht wird nicht für seinen Mist gerade zustehen.
Meisten hat so ein Tempolimit schon seinen sinn, klar, es gibt auch stellen da wollen die nur abkassieren. Zum Glück ist er ja "nur" geblitzt worden. Was wäre wenn.................
Da mal drüber nach gedacht?
58 drüber ist sehr heftig wenn nicht sogar unverantwortlich. Man könnte glatt den Eindruck bekommen er war mehr mit dem Handy, sorry Smartphone beschäftigt als mit dem Verkehr.
Nicht falsch verstehen, 10 oder 20 drüber kann ich noch nachvollziehen , aber 58........und auch noch auf Landstraße. Auf BAB wie Jokin schrieb auf unbekannter Strecke (wobei man dort erst recht aufmerksam sein sollte) wenn von unlimitiert auf 100 gesetzt wird, hat man schon zu kämpfen nicht zu schnell rein zu schießen. Wobei es dann schon meist vorher angekündigt wird.
 
Mal etwas aus eigener Erfahrung:

Ich bin mit meinem Auto, dessen Halter mein Bruder ist, bei Rot über eine Ampel gefahren.
Mein Bruder erhielt 9 Wochen später einen Anhörungsbogen, in den er nur geschrieben hat, er sei nicht gefahren.
Auf Empfehlung meines RA hat er sinngemäß geschrieben, Fahrer sei jemand gewesen, den er nicht benennen müsse (Verwandschaft!), oder so ähnlich.
Die Ermittlungen begannen und mein Vater und ich wurden gebeten, auf dem Polizeirevier zu erscheinen.
Dieser Vorladung sind wir nicht nachgekommen, weil wir´s nicht mussten.
Auch wenn´s anders formuliert wurde, diese Vorladung kann nur eine Bitte sein.
Die Polizei hat dann in der Nachbarschaft und an meinem Arbeitsplatz das Foto vorgezeigt und gefragt.
Alle haben gesagt, dass sie auf dem Foto niemanden sicher erkennen können.
Mittlerweile waren 14 Wochen vorbei (Verjährung!) und dennoch wurde meinem Bruder eine Fahrtenbuchauflage auferlegt.
Ich habe dann geschrieben, dass ich leider erst jetzt von den Ermittlungen erfahren hätte und (gefahrlos) mitgeteilt, dass ich gefahren sei
und mich natürlich früher gemeldet hätte, hätte ich nur früher davon gewusst.... :roflmao:

Bei der Verjährungsfrist von 12 Wochen muss man noch die Postlaufzeit hinzurechnen!
 
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