Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

AW: Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

Naja, ich gehe davon aus, dass jemand bei einer Autounfall nicht zu einem Anwalt für Familienrecht geht.

Bei 2. gebe ich dir natürlich Recht. Urteile von Gerichten müssen sich ja auch mit allen Umständen des Einzelfalles beschäftigen. Jedoch ist dies eine Allerweltssache, die zieg Leuten schon selbst passiert ist. Es wäre doch zumindest ratsam mal eine solche Suche nach passenden Urteilen zu bemühen. Anahand dessen kann man wenigstens herausfinden, ob eine theoretische Chance gegeben ist. Sollte es schon zig Urteile geben, in denen die Kosten nur teilweise oder gar nicht anerkannt wurden, kann man sich alles Weitere wohl sparen.

Mir hatte das zB sehr geholfen. Ich habe selbst Zugriff auf diese Datenbanken, sodass ich damals abschätzen konnte, ob meine Klage Aussicht auf Erfolg hätte. Da in dem Fall mal so mal so entschieden wurde, habe ich damals gelassen.
 
AW: Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

Der Anwalt ist nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert. Kenne den Anwalt schon ein bisschen länger und dachte mir halt, dass es sowieso keine Schwierigkeiten geben sollte bei solch einem klaren Fall und bin halt zu Ihm gegangen. Als ich Ihn fragte, ob er es darauf anlegen würde, wenn die Versicherung quer gestellt hätte, beantwortete er mir die Frage mit einem "Ja". (Er kann ja nur gewinnen)
 
AW: Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

Von wegen Problem der Billigversicherer, streite mich wegen 3000€ mit der AXA vor Gericht. Im Prinzip eindeutig, bei Grün in den Ampelbereich eingefahren und abgeschossen worden, Totalschaden. AXA übernimmt 1/3 freiwillig.

Sowas ist wirklich eine bodenlose Frechheit, wofür schließt man denn eine Versicherung ab? Nur aus dem einzigen Grund, dass sie den Schaden bezahlt und dann wollen sie nicht im Schadensfall? :j

Meiner Meinung nach sollte man so einer Versicherung mal "USA like" eine Millionenstrafe aufbrummen, vielleicht merken sie es sich dann mal. :s Klar gibt es Fälle, wo man genauer nachhaken muss, aber bei einem eindeutigen Fall (Opfer über grün, Verschuldender über rot + Gutachten des Schadens) kann das doch wirklich nicht sein? b:
 
AW: Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

Hi,

wie bereits Andere hier schon erwähnten, ist die KFZ Versicherung grds. nicht als Gewinngeschäft angelegt, sondern vielmehr um Kunden zu werben. Geld macht die Versicherung grds. mit Lebensverischerung und solche. Sachversicherung sind nicht sehr Gewinnbringend. (Aussage von Versicherungsmakler)

Kleines Beispiel:

Ich bin bei der Huk versichert und zahle dort fast 1/3 des Preises, den ich bei der Allianz zahlen müsste. Ich habe daraufhin den Allianz Vertreter darauf angesprochen, welche mir dann mitteilte, dass die Allianz derzeit mit KFZ rote Zahlen schreibt. Er kann sich nicht vorstellen, wie die Huk das macht.

Auch im Schadensfall muss ich sagen, dass sich die Huk als auch die Allianz jedesmal Vorbildlich verhalten haben.

Zum Fall:
aus Haftungsgründe wird sich dein Anwalt hüten eine Aussage zu treffen, wie hoch die Trefferquote ist. Ich würde vielmehr mich auf die Aussage "Ich würds tun" verlassen ud vertrauen.

Ich drück dir die Daumen & halte uns bitte auf dem laufenden.

Gruß
 
AW: Versicherung will den vollen Schadensbetrag nicht zahlen

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Schuldfrage aber eindeutig? Also die Gegenseite haftet zu 100%. Dann muss sie auch die außergerichtlich entstandenen Kosten Deines Anwalts voll tragen. Kommt es zur Klage, muss Dein Anwalt Dir davon einen Teil auf die Gebühren seiner Tätigkeit vor Gericht anrechnen.

Also: klagen! }(

Das hat mir Google gesagt:
"Der BGH hat in seinem Urteil vom 29. April 2003, der sogenannten "Porsche-Entscheidung" jedoch klargestellt:
•"Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag."
Lediglich in Fällen, in denen es dem Geschädigten ohne Weiteres möglich ist, eine ihm zugängliche gleichwertige preiswertere Werkstatt zu nehmen, kann der Versicherer auf eine solche verweisen. An das Merkmal der "Gleichwertigkeit" werden jedoch strenge Anforderungen gestellt. Fragen Sie hierzu einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens."


Ob es eine neuere andere Rechtssprechung dazu gibt, ist mir nicht bekannt. Das soll mal Dein Anwalt nachsehen.
 
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Hi,

gab es nicht erst vor Kurzem ein Urteil (BGH oder BVG??) welches sinngemäß besagte, dass die gängige Kürzungspraxis der Versicherer u.U. rechtmäßig ist?

Wenn ich mich recht erinnere ging es um die Klage eines Geschädigten(Haftpflichtschaden mit Abrechnung nach Gutachten) gg. seine VS.
Je nach Alter des KFZ und Art der bis dahin erfolgten Werkstattbesuchen (freie oder Markenwerkstatt) ist ein Abzug von der Schadenhöhe im Gutachten unter Bezug auf preiswertere Reparaturmöglichkeiten in der Nähe des Geschädigten rechtens.

Wenn also das beschädigte Auto noch jung ist und bei der Markenwerkstatt gewartet wurde, kein Abzug - andernfalls gibt es dann u.U. weniger als im Gutachten aufgeführt.

Ich habe jetzt allerdings kein Aktenzeichen oder ähnliches, habe es nur vor kurzem im Lokalradio gehört.

Grüße
Wolfgang
 
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