hallo,
vielleicht kann mir ja einer von euch ein wenig weiterhelfen. ich hatte im letzten jahr einen unfall mit meinem z3. die schuldfrage ist, wie so häufig nicht so einfach zu klären. dies bedeutet, dass es vermutlich zu einer quotenreglung kommen wird. die frage ist nun, was ich alles bei der gegnerischen versicherung geltend machen kann.
der schaden belief sich auf 12500,-€ und wurde durch meine vollkasko zunächst beglichen. der wiederbeschaffungswert meines z3 (bj.: 2001) wurde mit 20500,-€ beziffert. meine rechnung ergibt:
1. SB: 1000,-€
2. Mietwagen: 650,-€
3. Pauschale: 25,-€
4. Rückstufungsschaden: 1770,-€
5. Wertverlust ????
meine frage also ist, ob ich zum einen etwas vergessen habe und zum anderen, wie ich den wertverlust ohne gutachten geltend machen kann???
vielen dank
Matze
vielleicht kann mir ja einer von euch ein wenig weiterhelfen. ich hatte im letzten jahr einen unfall mit meinem z3. die schuldfrage ist, wie so häufig nicht so einfach zu klären. dies bedeutet, dass es vermutlich zu einer quotenreglung kommen wird. die frage ist nun, was ich alles bei der gegnerischen versicherung geltend machen kann.
der schaden belief sich auf 12500,-€ und wurde durch meine vollkasko zunächst beglichen. der wiederbeschaffungswert meines z3 (bj.: 2001) wurde mit 20500,-€ beziffert. meine rechnung ergibt:
1. SB: 1000,-€
2. Mietwagen: 650,-€
3. Pauschale: 25,-€
4. Rückstufungsschaden: 1770,-€
5. Wertverlust ????
meine frage also ist, ob ich zum einen etwas vergessen habe und zum anderen, wie ich den wertverlust ohne gutachten geltend machen kann???
vielen dank
Matze