Versicherungsfrage...

daniel2002

macht Rennlizenz
Registriert
28 Mai 2006
Wagen
BMW Z3 coupé 2,8i
Hi,

habe meine Kleinen auf 10TKM im Jahr versichert, habe ein paar Touren gemacht und werde eher bei 11TKM rauskommen. Schlimm? Sollte ich das nachversichern? Ist mehr eine Aufwands- denn eine Geldfrage...

Gruß
Daniel
 
AW: Versicherungsfrage...

Hi,

habe meine Kleinen auf 10TKM im Jahr versichert, habe ein paar Touren gemacht und werde eher bei 11TKM rauskommen. Schlimm? Sollte ich das nachversichern? Ist mehr eine Aufwands- denn eine Geldfrage...

Gruß
Daniel

Einfach anrufen und die nächsthöhere Stufe buchen. Dauert keine 2 Minuten.
 
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Ich würde die Versicherung informieren. Den Aufwand erkenne ich nicht. Eine e. an die Verischerung kostet auch nicht mehr Zeit als dieser Beitrag.
 
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Online-Versicherung: Einloggen, PIN vergessen, Passwort anfordern, Einloggen, Antrag konfigurieren, Angebot erhalten, Betrag überweisen. Schöne neue Welt :d
 
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Hi,

habe meine Kleinen auf 10TKM im Jahr versichert, habe ein paar Touren gemacht und werde eher bei 11TKM rauskommen. Schlimm? Sollte ich das nachversichern? Ist mehr eine Aufwands- denn eine Geldfrage...

Gruß
Daniel


Mir wurde erklärt: "Die vereinbarten 6000 km/Jahr stellen einen Durchschnittswert dar und wegen 10% mehr, werde man auch kein Fenster aufmachen"!
 
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Online-Versicherung: Einloggen, PIN vergessen, Passwort anfordern, Einloggen, Antrag konfigurieren, Angebot erhalten, Betrag überweisen. Schöne neue Welt :d

Aus diesem Grunde will ich mir so eine "Mega-günstige-Online-Versicherung" auch nicht leisten und bleibe bei meinem örtlichen Ansprechpartner, der in solchen Fällen auch immer in der Lage ist, anstehende Dinge "auf dem kleinen Dienstweg" zu regeln. Was jedoch nicht heißen soll, dass ich keine Preisvergleiche anstelle :M.
 
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ich bin bei der Huk24, da schreib ich nur eine Mail und fertig ... da muss ich nicht extra vor die Tür gehen ^^

Ansonsten dürften 1.000 km ziemlich egal sein
 
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ich bin bei der Huk24, da schreib ich nur eine Mail und fertig ... da muss ich nicht extra vor die Tür gehen ^^

Ansonsten dürften 1.000 km ziemlich egal sein

Richtig, im Schadensfall musst du einfach den Restbetrag nachzahlen.

Du verlierst den Versiecherungsschutz nicht !!!!

Wenn du im nächsten Versicherungsjahr tausend weniger fährst, passt es unterm Strich dann auch wieder.
 
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Haftpflichtschutz bleibt in jedem Fall erhalten....allerdings besteht die Gefahr,dass Regressansprüche geltend gemacht werden, soweit nicht zeitgerecht und bei "erheblicher" Kilometerüberschreitung informiert wurde! Ähnliches gilt dann auch für die Vollkasko, wobei sich die Versicherung da noch eher querstellen wird!

Man sollte die V. auf jeden Fall informieren, meist wird sie die Prämie nicht anpassen, zumindest nicht bei 1000 km, aber letztlich liegt das im Ermessen der Versicherung...

LG
Daniel
 
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Haftpflichtschutz bleibt in jedem Fall erhalten....allerdings besteht die Gefahr,dass Regressansprüche geltend gemacht werden, soweit nicht zeitgerecht und bei "erheblicher" Kilometerüberschreitung informiert wurde! Ähnliches gilt dann auch für die Vollkasko, wobei sich die Versicherung da noch eher querstellen wird!

Man sollte die V. auf jeden Fall informieren, meist wird sie die Prämie nicht anpassen, zumindest nicht bei 1000 km, aber letztlich liegt das im Ermessen der Versicherung...

LG
Daniel

a) Doch, sie werden die Prämie anpassen, sofern man durch die neue Fahrleistung in eine andere Klasse rutscht. Da aber viele Versicherer die Grenzen bei 6.000/9.000/12.000/15.000 usw liegen haben könnte das HIER wegfallen.

b) Regress wird wegen der Fahrleistung wohl nicht genommen, ebensowenig wie der Versicherer die Leitung kürzt. Das Gängiste ist eine Nachzahlung. Häufig wird noch eine geringe Konventionalstrafe, z.B. in Form von doppelter Selbstbeteiligung genommen. Doch auch diese ist schon durch Richterrecht gekippt worden (siehe hier). Das wird auch für viele weitere überzogene Strafen gelten.


Den genauen Umfang kannst du aber i.d.R. in den Allg. Kraftfahrtvers.Bedingungen (AKB) deines Versicherers nachlesen (müsste §2b und §§9ff sein).
 
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a) Doch, sie werden die Prämie anpassen, sofern man durch die neue Fahrleistung in eine andere Klasse rutscht. Da aber viele Versicherer die Grenzen bei 6.000/9.000/12.000/15.000 usw liegen haben könnte das HIER wegfallen.

b) Regress wird wegen der Fahrleistung wohl nicht genommen, ebensowenig wie der Versicherer die Leitung kürzt. Das Gängiste ist eine Nachzahlung. Häufig wird noch eine geringe Konventionalstrafe, z.B. in Form von doppelter Selbstbeteiligung genommen. Doch auch diese ist schon durch Richterrecht gekippt worden (siehe hier). Das wird auch für viele weitere überzogene Strafen gelten.


Den genauen Umfang kannst du aber i.d.R. in den Allg. Kraftfahrtvers.Bedingungen (AKB) deines Versicherers nachlesen (müsste §2b und §§9ff sein).

das ist nett gemeint....natürlich sind die Vericherungsbedingungen durchaus relevant, allerdings nicht nur die AKB! Letztlich geht es hier um "Vertragsverletzungen", welche mehr als das Anpassen der Prämie rechtfertigen, wenn der Versicherer es drauf anlegt....das passiert allerdings in der Praxis mehr als selten!
 
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Ich hatte meinen für 30.000 versichert und Mitte des Jahres hab ich als Vorausschau mal 50.000 nachgemeldet. Der Vertrag wurde erst für das Folgejahr angepasst. Und fast das Doppelte find ich schon "nennenswert" ...
 
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