@Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

ZwoAcht

Fahrer
Registriert
19 März 2003
Hallo zusammen!
Ich bräuchte mal nen Tip vom Versicherungsprofi oder Rechtskundigen wegen ner Stellungnahme gegenüber einer Vericherung. Folgendes ist passiert.

Ich habe mit meinem Motorrad bei einem Einkaufzentrum hinter diesem "Geländer" geparkt, an dem die Einkaufswagen festgemacht werden. Auf diesem "Geländer" war noch so ein Schild mit der Gebrauchsanweisung montiert. Das ganze Geraffel (insgesamt >2m hoch) ist, während ich einkaufen war, auf mein Mopped gefallen. Es war je Seite mit 4 (Plastik)Dübeln und (meiner Meinung nach zu kleinen) Schrauben im Boden fixiert und die sind komplett rausgerissen. Keine sonstige Befestigung und/oder Stütze. Als ich zurück kam, wartete dort der Marktleiter und hat mich über den Vorfall informiert. Angeblich wurde von irgendjemandem beobachtet, wie zuvor ein Kunde ziemlich an dem Ding gerissen hätte. Der war aber weg. Danach hat dann eine Kundin nen Wagen geholt und das Ding ist umgekippt. Der Marktleiter meinte, nachdem ich einen Schaden festgestellt hatte, einen Kostenvoranschlag an ihn schicken und er regelt das mit der Haftpflicht.

Jetzt schreibt die Versicherung "So wie uns der Sachverhalt geschildert wird, hat ein Kunde unserer VN die Verankerung der Einkaufswagenbox regelrecht aus dem Boden herausgerissen und wieder zurückgestellt. Nur durch diesen, u.E. nicht von unserer VN zu verantwortenden Umstand....

...Bevor wir uns jedoch abschliessend zur Haftung äußern, stellen wir anheim, den Sachverhalt aus ihrer Sicht zu schildern und darzulegen, ob, und wenn ja, inwieweit Sie der Auffassung sind, unsere VN sei verantwortlich bzgl. des besagten Schadens."



Was muß ich da schreiben und was darf ich nicht schreiben? Wenn mir doch der Gartenzaun o.ä. auf meinem Grundstück (warum auch immer) auf ein geparktes Fahrzeug fällt, hafte ich bzw. meine HP doch auch, oder?!

Schaden ist ca. 300€. Kostenvoranschlag hat der Typ scheinbar nicht weitergeleitet, liegt der Versichrung also noch nicht vor. Rechtschutz meinerseits leider NICHT vorhanden (kommt als allernächstes!!!).


Schonmal vielen Dank!
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

a) Welche gegnerische Versicherung ?
b) Definiere "Schild mit Gebrauchsanweisung". Wenn du hast lad bitte mal ein Bild hoch, von Abstellort und dem Schild (kann mir nichts drunter vorstellen).
c) Wer hat "beobachtet" dass ein Dritter "das Schild aus dem Boden gerissen habe" ?
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

c) Wer hat "beobachtet" dass ein Dritter "das Schild aus dem Boden gerissen habe" ?


Genau.... schon diese Formulierung missfällt mir seitens der Versicherung. Damit wollen sie nur den Anschein verstärken, dass ein anderer Dritter die Schuld trägt.
Zum Glück gibt es aber noch die "Wegegefahr", die weiterhin zum Gebiet bzw. Gefahrenumfang des Marktes gehört. Der Markt hat jederzeit zu gewährleisten, dass keine Gefahr von seinem "Grundstück" ausgeht.
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

a) Welche gegnerische Versicherung ?
b) Definiere "Schild mit Gebrauchsanweisung". Wenn du hast lad bitte mal ein Bild hoch, von Abstellort und dem Schild (kann mir nichts drunter vorstellen).
c) Wer hat "beobachtet" dass ein Dritter "das Schild aus dem Boden gerissen habe" ?

a) Allianz Global Corporate @ Specialty AG (Haftpflicht)
b) So ein Ding wie da im Hintergrund nur freistehend http://www.licht-klick.de/index.php.../61-Supermarkt.html&serendipity[cview]=linear
c) Weiß nicht, wurde dem Marktleiter wohl zugetragen. Einzig bekannt ist die Frau (lt. Versicherung "Zeugin"), die sich dann nen Wagen geholt hat und dann ist das Ding wohl umgekippt. Lt. Versicherung (ich hatte das oben gekürzt)
"...u.E. nicht von unserer VN zu verantwortenden Umstand konnte die Verankerung als eine weitere Kundin, die Zeugin XXX, einen Einkaufswagen aus der Box herausnehmen wollte, nach hinten kippen und so den Schaden an ihrem Motorrad hervorrufen."
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

.....und wenn ein Kind anstelle des Motorrades gestanden hätte wärs wohl auch selbst dran Schuld, weil zu blöd war genau in dem Moment dort zu stehen? Eieiei, versuchen könnenses ja, aber lass Dich ja nicht einschüchtern!

Bin momentan auch froh eine Rechtschutz zu haben, zahl die seit 9 Jahren, und jetzt brauch ich sie mal, aber das ist eine ganz andere Geschichte :w
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Was wieder mal hier blöd gelaufen ist, Du hast kein einziges Bild vor Ort gemacht (Verankerung usw.)
Somit ist die Beweislast schon wieder erschwert. Darüber hinaus könnte man noch darauf hinaus zielen, dass die "Zeugin" die schlussendlich Schuldige wäre. Hätte sie keinen Wagen geholt, wäre das Schild vermutlich auch nicht umgefallen.

Ich würde in keinem Fall ein Schreiben ohne rechtlichen Beistand aufsetzen. Denn hier läuft es deutlich auf einen Rechtsstreit hinaus! Bzw. kommt ein Anwaltsschreiben, dann werden sie bei 300 EUR einen Einzelfallentscheidung zu Deinen Gunsten - evtl.- treffen (zzgl. die Kosten des Anwalts, weil es ein Vergleich wäre)
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Hmmm, mich interessiert immer noch wer da den Dritten angegeben hat. Solange dieser bzw. der Zeuge der ihn gesehen haben will nicht angegeben ist, kannste diese Aussage direkt in den Wind schießen. Nicht haltbar, weder vor Gericht, noch in der Schadenabteilung der Allianz. Denn nur ein "irgendwer hat irgendwas irgendwann irgendwo gesehen" ohne genaue Angaben ist nie relevant (außer um eine polizeiliche Ermittlung anzustoßen).

Bleibt als die Tatsache dass das Schild umgefallen ist, als die bekannte Zeugin nen Wagen rausholen wollte. Da hier von zweckmäßigen Gebrauch der Wagenbucht (ka wie man das nennt) auszugehen ist, dürfte die Dame aber keinen Ärger bekommen.

Bleibt also nur der Markt bzw. der Betreiber, der wie von Fantomasio bereits erwähnt, das Risiko der Wegegefahr trägt. Dummerweise musst du ihm nachweisen, dass das Schild nicht ausreichend im Boden verankert war und er zumindest leicht fahrlässig gehandelt hat. (müsste wenn ich mich net irre selbst dann gelten, wenn jemand dran gerüttelt hat, denn dieses dürfte zum normalen Gebrauchsalltag eines Schildes auf einem Supermarktparkplatz gehören).
Wenn das Schild "einfach so" umgefallen ist ohne Verschulden des Marktleiters bzw. "dem Markt" und obwohl es ausreichend gesichert war .... hmmm, dann wirds schwer.

Würde auf jeden Fall als erstes versuchen Bilder von Schild und Unfallort aufzutreiben, wenn möglich die Befestigung des Schildes vermessen.

.... korrigiert mich wenn ich falsch liege :D

Edita: finde leider auf den diversen Internetseiten der Allianz kein Bedingungswerk :( Sonst hätte man dir ein paar §§ geben können für nen netten Brief.
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Ich frage mich die ganze Zeit wo das Problem ist?

ZwoAcht hat sein Fahrzeug dort abgestellt. Als er aus dem Markt zurück kam, war sein FZG beschädigt durch das besagte Schild. Also hat der Markt für den Schaden auf zu kommen.

Von wem der Markt sich das Geld zurück holt (Versicherung oder dem tats. Schuldigen) kann ZwoAcht doch Schnuppe sein.

Auch wenn "zuvor ein Kunde ziemlich an dem Ding gerissen hätte" war es offensichtlich nicht richtig befestigt. Die Beweislast liegt im endeffekt beim Markt, wenn er nicht zahlen will. Und das Einzige was er hat, ist eine Kundin die !angeblich! jemanden gesehen haben will...

(Dies ist meine Meinung, muss nicht rechtlich stimmen... ;) )
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Schonmal danke euch allen. Ich hab jetzt mal an die ADAC-Rechtberatung geschrieben und schau mal, was die so antworten. Ansonsten nehme ich die Erstberatung bei einem derer Vertragsanwälte in Anspruch.

Es wird echt immer schlimmer. Bald haben wir amerikanische Verhältnisse und es geht nichts mehr ohne Anwalt b:


Danke und Gruß!
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

hi,

naja wie ist denn deine ansicht.

du hast dein fahrzeug abgestellt und nach deinem einkauf schilderte dir der versicherungsnehmer das dein fahrzeug wärenddessen durch sein schild beschädigt wurde.

mehr kannst du nicht sagen und wissen. -mehr würde ich auch nicht schreiben.
je pauschaler umso weniger angreifbar, wiederlegungen kommen erst später.
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Schonmal danke euch allen. Ich hab jetzt mal an die ADAC-Rechtberatung geschrieben und schau mal, was die so antworten. Ansonsten nehme ich die Erstberatung bei einem derer Vertragsanwälte in Anspruch.
Jopp, so und nicht anders solltest Du das machen.

Ein falscher Satz und Du verlierst womöglich Deinen Rechtsanspruch.
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Meiner Meinung nach ein klarer Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflicht seitens des Betreibers. Wenn sich die Konstruktion per Hand lösen läßt, dann war sie nicht ausreichend gesichert.
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

hi,

naja wie ist denn deine ansicht.

du hast dein fahrzeug abgestellt und nach deinem einkauf schilderte dir der versicherungsnehmer das dein fahrzeug wärenddessen durch sein schild beschädigt wurde.

mehr kannst du nicht sagen und wissen. -mehr würde ich auch nicht schreiben.
je pauschaler umso weniger angreifbar, wiederlegungen kommen erst später.

Sicher, den Sachverhalt aus meiner Sicht beschreiben kann ich. Aber die fordern mich auf "...darzulegen, ob, und wenn ja, inwieweit Sie der Auffassung sind, unsere VN sei verantwortlich bzgl. des besagten Schadens."
Das ist m.M. die Krux an der Sache und da will ich nix falsches schreiben bzw. falsch formulieren...
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

Na dann schreib "Ich habe mein FZG auf dem Grundstück von VN abgestellt. Bin in das Geschäft von VN gegangen und als ich wieder heraus kam hatte das Schild von VN, laut Aussage von VN, mein FZG beschädigt."

Falls sie den Schaden auf den angeblichen "Schilderrüttler" abwälzen wollen, kommt halt das Argument mit dem offensichtlich nicht ordnungsgemäß gesicherten Schildes...
 
AW: @Versicherungsprofis wg. Stellungnahme

hi,

es bleibt dabei das schild hat laut aussage des marktleiters dein fahrzeug beschädigt. warum es so war kannst du garnicht beurteilen oder bist du ein gutachter?
also nur der eine satz und die forderung schicken, weil ja laut aussage des marktleiters sein schild dein fahrzeug beschädigt hat.

ansonsten bist du ja dabei eine rechtsberatung in anspruch zu nehmen.
 
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