Versicherunsfrage

QP1999

macht Rennlizenz
Registriert
30 Mai 2007
Ort
NRW
Wagen
BMW Z4 e86 coupé 3,0si
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich habe einen 35% Vertrag und einen 50% Vertrag. Der Z3 läuft momentan auf dem 35% Vertrag. Jetzt wollte ich meinen Z3 mit 4/10 anmelden und meinen Golf als 11/3 Alltagsauto anmelden. Und damit ich den Golf das ganze Jahr angemeldet wird, wollte ich den Golf dann noch zusätzlich mit 4/10 auf dem 50% Vertrag anmelden.

Somit ist der Golf dann mein Alltagsauto mit 11/3 auf 35%
und 4/10 auf 50%

Der Z3 ist 2. Wagen auf 35% mit 4/10.

Das alles ist billiger als den Z3 als Zweitwagen auf 50% anmelden und den Golf das ganze Jahr auf 35% zu fahren. Jetzt meine wichtige Frage: ist das so machbar?? Düfte ja eigentlich kein Problem sein, oder? Muss ich halt nur die Kennzeichen umschrauben.

Danke im vorraus :)

edit: Versicherunsfrage natürlich mit "g"
 
AW: Versicherunsfrage

Das ist ja blöd...d.h ich müsste dann Ende März den Golf abmelden und ihn auf dem anderen Vertrag (50%) mit Saison zulassen??
 
AW: Versicherunsfrage

Hallo,
mein Typ ist Vertrauensmann bei der LVM. Bei dem wäre es kein Problem. In der Z-Zeit wird natürlich der günstigere Vertrag genommen, sobald der in den Winterschlaf geschickt wird, kann der Golf die besseren Prozente haben.

Dein Versicherungsmensch - wenn er ein bißchen was auf sich hält und nicht im Internet wohnt - wird es schon regeln.
 
AW: Versicherunsfrage

hmm. Morgen muss ich sowieso erstmal den Golf als Winterauto anmelden, weil er im FEB zum Tüv muss und ich den Z dann gleich auf Saison anmelden will. Außerdem wird der 50% Vertrag erst im April frei...Bis dahin muss ich dem ganzen dann nochmal genauer auf den Grund gehen. Werde mal meinen Versicherungsmakler anrufen. Aber es sind ja auch 2 verschiedene Verträge....einmal von meiner Oma und einmal von meinem Daddy...naja wird sich zeigen...
 
AW: Versicherunsfrage

Mach es anders ...:

Mit der Neuanmeldung des Golfs schiebt Dein Daddy seinen Vertrag zur DirectLine. Der Zweitwagen (der Z dann) startet zu den gleichen Prozenten wie das Erstfahrzeug.

Die Verträge kannst Du (in der Regel) nicht auf Deinen eigenen Namen übernehmen, das solltest Du nur versuchen, wenn Du sicher bist, dass diese Sonderregel nicht greift: Es kann nur der SChadensfreiheitsrabatt übernommen werden, der seit Führerscheinbesitz möglich wäre - mit 21 liegt der bei SF3 oder so ...
 
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