Vertragsbruch? wichtig!!!

x-men2

Fahrer
Registriert
4 Juni 2008
Ort
BW
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35i
hallo leute,

bin neu hier im forum und komm vom 1erforum.de! eigentlich dachte ich das ich morgen mein Z4 3.0si roadster in empfang nehmen kann. leasingvertrag wurde vor ca. 18 tagen unterschrieben datum für die abholung ist der 18.03,also morgen.

nun war ich gestern beim nicht so freundlichen und wollte den brief abholen zum anmelden! dort wurde mir dann mitgeteilt das es wohl schelcht aussieht.

angeblich hatte das fahrzeug ein anmeldung als vorführer und danach eine anmeldung auf eine firma die dann innerhalb einer woche pleite ging und das fahrzeug ging wieder zurück an bmw! nun wurde das in dem datenblatt vom fahrzeug nicht vermerkt und der pc brachte bei der rechnung als neuwagenleasing keine meldung dass das nicht geht. (mein verkäufer sagte mir dass das er den z nur als gebrauchtwagen hätte verkaufen können, dann aber zu deutlich schlechteren konditionen). das ganze fand aber wohl erst die BMW bank anhand der fahrgestellnr. heraus.

nun habe ich aber schon unterschrieben und das zu den konditionen die ich verhandelt habe.

jetzt wollten die das ganze ihrem bezirksleiter übergeben das der evtl noch was erreicht da die bmw bank dazu nein gesagt hat.

was sagt ihr dazu, bzw wart ihr auch schonmal in dieser situation?

marc
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hi!

also generell müssen sie dir bei einem gültig unterschriebenen vertrag (wovon ich mal ausgehe) dieses auto liefern. in deinem fall muss dir dein bmw händler entweder das auto liefern oder einen vergleichbaren ersatz.... steht normal so im kauf bzw. leasingvertrag....
der vertrag ist erst vollständig bei gefahrgutübergang (klugscheiss) .... also relativ ist dein händler dann verantwortlich (der ja den vertrag gegengezeichnet hat).... würde ihm auf alle fälle mit nem anwalt drohen... ist ja ein vertragsbruch....

anderes szenario: dein z4 sauft beim verschiffen ab weil ein rangierer ihn in den atlantik versenkt... bmw muss trotzdem das auto wieder instandsetzen oder neu bauen....

also hast die besten chancen dein auto so zu bekommmen wie es auf deinem vertrag steht...

greetz phil
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

ich bin mal gespannt, morgen wollen sie sich melden! wobei ich mir das gespräch schon vorstellen kann....

ohmann ich dachte ich habe ab morgen endlich meinen heiß ersehtnen roadster und dann sowas:-(
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

...gefahrgutübergang (klugscheiss) ....

Gefahr_übergang (besserklugscheiss) :wm wobei Du hier wohl die dingliche Erfüllung meinst...


ist doch kein
battfzg001.JPG
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

ja sry ^^
als bwler sollt ich schreiben können :-D

aber der rotwein machts .....
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Moin,

bei einem Gebrauchtwagen Vertrag steht bei BMW drin, dass der Vertrag erst mit Auslieferung zu Stande kommt, Wenn das beim Leasing auch so ist, siehts für dich über aus,

Gruß

tor
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

leasingvertrag wurde vor ca. 18 tagen unterschrieben datum für die abholung ist der 18.03,also morgen.

Obwohl ich das eigentliche Problem aus Deiner Darstellung nicht so ganz verstanden habe (der Händler WILL nicht erfüllen?), ein kleiner Tip:

Sollte der morgige Tag wirklich in dem Vertrag als verbindlicher Termin zur Auslieferung des Wagens vermerkt sein und will/wird der Wagen Dir morgen NICHT zu den vertraglich vereinbarten Konditionen übergeben, handelt es sich um einen Fall von Leistungsverzug.
Geh zum Anwalt, die Gegenseite muß dann eh alle Gebühren zahlen. Wenn der wagen vom Laster gefallen wäre , die Lagerhalle abgebrannt wäre oder er beim Transport verunfallt wäre, hätte ich zumindest einen Ansatz von Verständnis. Aber nicht so.
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Moin,

bei einem Gebrauchtwagen Vertrag steht bei BMW drin, dass der Vertrag erst mit Auslieferung zu Stande kommt, Wenn das beim Leasing auch so ist, siehts für dich über aus,

Gruß

tor

Das wäre natürlich bitter, wenn Du anstelle eines Vertrags nur eine "unverbindliche Bestellung" in den Händen halten würdest...
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Die sollen dir nen neuen Wagen besorgen und bis dahin bist du gnädig und gibst dich mit einem 6er Cabrio als Leihwagen zufrieden :d

PS: Willkommen hier im Forum, komme auch aus dem 1er-Forum :)

Jim
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hi,
mein bruder hat vor jahren beim freundlichen einen kaufvetrag unterschrieben mit allen erforderlichen inhalten usw...
der wagen war aus der bmw datenbank entnommen worden...
1 std. später rief der verkäufer an , der wagen wurde bereits verkauft !!
war kein ersatzwagen vorhanden mit den konditionen ...
nach 1 woche zum anwalt, 1.gericht verloren, 2 gericht in karlsruhe gewonnen und es wurde eine entschädigung von 2000€ zugesprochen :)

nicht locker lassen !! musst mal die andere seite sehen...
was wäre wenn du den wagen nicht mehr nehmen würdest ??
müsstest bestimmt eine endschädigung an den freundlichen zahlen !!
die würden nicht dies nicht locker sehen !!

bleib am ball

gruss daniel
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hallo leute,

mein verkäufer sagte mir dass das er den z nur als gebrauchtwagen hätte verkaufen können, dann aber zu deutlich schlechteren konditionen).

Servus,

rein interessehalber: Wie sehen dann die Neuwageneasingkonditionen aus, auch im Vergleich zum Gebrauchtwagenleasing?

Wusste auch gar nicht, dass es noch neue Z4 E85 gibt.

Gruß Norbert
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Servus,

rein interessehalber: Wie sehen dann die Neuwageneasingkonditionen aus, auch im Vergleich zum Gebrauchtwagenleasing?

Wusste auch gar nicht, dass es noch neue Z4 E85 gibt.

Gruß Norbert


Ich glaube es ging darum den Wagen als gebrauchten zu leasen oder als gebrauchten zu verkaufen!
Also nichts mit Neuwagen :)

Jim
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Ich würde allen Halbwissenden (wie mir) empfehlen, das ganz - wenn's denn juristisch sein soll - unter dem Aspekt des §358f BGB zu betrachten.

Ist ein "Verbundgeschäft" und die 14 Tage-Frist für den Rücktritt aus dem Finanzgeschäft sind verstrichen, dieser Teil somit bindend.
Die Frage ist, was zum Thema Rücktritt im anderen Teil (Kaufvertrag) steht.

Abba Vorsicht: bin kein Advokat.

Grüßle
Chris
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Ich glaube es ging darum den Wagen als gebrauchten zu leasen oder als gebrauchten zu verkaufen!
Also nichts mit Neuwagen :)
Jim

Servus,

siehe den ersten Fred:
Zitat:
.... als neuwagenleasing keine meldung dass das nicht geht.
(mein verkäufer sagte mir dass das er den z nur als gebrauchtwagen hätte verkaufen können, dann aber zu deutlich schlechteren konditionen).

So long Norbert ;)
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Ich würde allen Halbwissenden (wie mir) empfehlen, das ganz - wenn's denn juristisch sein soll - unter dem Aspekt des §358f BGB zu betrachten.

Ist ein "Verbundgeschäft" und die 14 Tage-Frist für den Rücktritt aus dem Finanzgeschäft sind verstrichen, dieser Teil somit bindend.
Die Frage ist, was zum Thema Rücktritt im anderen Teil (Kaufvertrag) steht.

Abba Vorsicht: bin kein Advokat.

Grüßle
Chris

Es ist nach Angabe des TE kein Kaufvertrag mit daran gekoppeltem Finanzierungsgeschäft, sondern vermutlich ein einfacher Fall von Nichterfüllung eines Leasungvertrags. We will see...
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Servus,

siehe den ersten Fred:
Zitat:
.... als neuwagenleasing keine meldung dass das nicht geht.
(mein verkäufer sagte mir dass das er den z nur als gebrauchtwagen hätte verkaufen können, dann aber zu deutlich schlechteren konditionen).

So long Norbert ;)


UPS (nein nicht der DHL-Konkurrent), ich nehme alles zurück :b
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

so, hab heute nochmal einen anruf meines verkäufers bekommen! der sagte mir das sie dran sind das ganze mit Ihrem BMW Bezirksleiter zu klären, bzw der weiß noch jemanden der evtl das ganze regeln könnte. jedoch sei dieser "Hexenmeister" im Urlaub und war seither nicht zu erreichen!

ICH kann aus meinen unterlagen (Leasingantrag) nicht herauslesen ab wann es eine frist gibt zur Leistungserfüllung. soll heißen ich glaube das ich hier noch keinen Vertrag liegen habe.

Mein Verkäufer meinte heute noch das Sie mir das Fahrzeug mit diesen Konditionen liefern müssen, leider steht in meinem Wisch nichts von einem Aushändigungsdatum. vereinbart war aber der 18.03.09.

soweit ich aus meinen Unterlagen entnehmen konnte beginnen Lieferfristen mit Vertragsabschluß (ist mein 5 seitiger wisch(Leasingantrag) ein Vertrag?). ich kann als Leasingnehmer erst 6 wochen nach überschreiten eines Liefertermins den Leasinggeber auffordern zu liefern. mit dem zugang der aufforderung kommt der leasinggeber in verzug.

was heißt das dann? ich weiß das ich als Nehmer anspruch auf ersatz eines Verzugsschaden habe.

bzw. b) ich vom vertrag zurücktrete und nicht die Leistung sondern anspruch auf schadensersatz stelle mit einer weiteren 6 wochen frist.

jedoch will ich doch mein fahrzeug!

es geht jetzt im endeffekt darum dass das Fahrzeug nicht als Neuwagen hätte verleast werden dürfen seitens des händlers, der es aber getan hat. BMW Bank sagt nein geht nicht, machen sie nicht. man hätte das KFZ als Gebrauchtwagen verleasen dürfen dann wäre aber die Rate ca 150,- €uro teurer gewesen.

für die die sich noch für die daten des KFz interessieren:

Z4 3.0si Roadster
12/07 EZ
KM: 1000
Unfallfrei
titansilber
M- leder schwarz
mit beinahe allem drin ausser e-Sitze

rate ca. 380,-/36M/10TKM/+ 10TKM Frei von Händler
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

so, hab heute nochmal einen anruf meines verkäufers bekommen! der sagte mir das sie dran sind das ganze mit Ihrem BMW Bezirksleiter zu klären, bzw der weiß noch jemanden der evtl das ganze regeln könnte. jedoch sei dieser "Hexenmeister" im Urlaub und war seither nicht zu erreichen!

ICH kann aus meinen unterlagen (Leasingantrag) nicht herauslesen ab wann es eine frist gibt zur Leistungserfüllung. soll heißen ich glaube das ich hier noch keinen Vertrag liegen habe.

Mein Verkäufer meinte heute noch das Sie mir das Fahrzeug mit diesen Konditionen liefern müssen, leider steht in meinem Wisch nichts von einem Aushändigungsdatum. vereinbart war aber der 18.03.09.

soweit ich aus meinen Unterlagen entnehmen konnte beginnen Lieferfristen mit Vertragsabschluß (ist mein 5 seitiger wisch(Leasingantrag) ein Vertrag?). ich kann als Leasingnehmer erst 6 wochen nach überschreiten eines Liefertermins den Leasinggeber auffordern zu liefern. mit dem zugang der aufforderung kommt der leasinggeber in verzug.

was heißt das dann? ich weiß das ich als Nehmer anspruch auf ersatz eines Verzugsschaden habe.

bzw. b) ich vom vertrag zurücktrete und nicht die Leistung sondern anspruch auf schadensersatz stelle mit einer weiteren 6 wochen frist.

jedoch will ich doch mein fahrzeug!

es geht jetzt im endeffekt darum dass das Fahrzeug nicht als Neuwagen hätte verleast werden dürfen seitens des händlers, der es aber getan hat. BMW Bank sagt nein geht nicht, machen sie nicht. man hätte das KFZ als Gebrauchtwagen verleasen dürfen dann wäre aber die Rate ca 150,- €uro teurer gewesen.

für die die sich noch für die daten des KFz interessieren:

Z4 3.0si Roadster
12/07 EZ
KM: 1000
Unfallfrei
titansilber
M- leder schwarz
mit beinahe allem drin ausser e-Sitze

rate ca. 380,-/36M/10TKM/+ 10TKM Frei von Händler


Was das Angebot angeht, finde ich den ZZZZ ganz gut!!! Ich würde drum kämpfen:b:w

Gruß Thomas
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hi,

heute war nun mein Verkäufer bei mir auf der Arbeit und teilte mir mit das sich am montag wohl nun entscheidet was sache ist.

als neuwagen geht definitiv nicht, nur als gebrauchtwagen.

und mein händler und bmw teilen sich wohl nun die mehr kosten.

nachlaß mußten sie wohl auch noch etwas mehr geben als bisher. sind angeblich nun 41% nachlaß auf UPE!!!

ich laß mich überraschen was nun sache ist am montag ich hoffe das ich dann mein Z gleich mitnehmen kann.

aktuell ist bei uns seit ca 3 tagen superschönes wetter nur noch ein bisschen frisch.
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hi,

.... nachlaß mußten sie wohl auch noch etwas mehr geben als bisher. sind angeblich nun 41% nachlaß auf UPE!!!

Servus,

12/2007 und dann 41% auf UPE - das ist heftig. :t

Schliesse mich meinem Vorredner an und kämpfe um dieses Fahrzeug.;)

Gruß Norbert
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

hi,

also ich werd wohl morgen mein Z holen ->juchu

das autohaus muß wohl nun ca. 4T€ anzahlung leisten (wären dann immernoch ca. 35% nachlaß) damit sie mir den wagen zu den konditionen geben können. aber da das anscheinend geregelt ist, werd ich morgen früh mein Z zulassen und danach abholen.

werde dann bericht erstatten.

n8
 
AW: Vertragsbruch? wichtig!!!

Das Autohaus leistet 4000 Euro Anzahlung in den Vertrag, das ist natürlich interessant.

Angenommen du willst vor Ende des Leasingvertrages verkaufen, z.B. in Zahlung geben auf einen neuen Z4 bei einem anderen Händler, dann errechnet sich ja irgendwie ein Restwert zur Ablöse.
Muss der evtl. Käufer das Auto dann von der BMW Leasing kaufen, oder von dem Händler, der das Fahrzeug verleast hat?

Ansonsten steckst du dir die 4000 Euro dann ja in die eigene Tasche - das wäre natürlich nett :-)
 
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