Verunfallter Z4 / Verkauf Tipps

fynno94

Fahrer
Registriert
1 Juni 2020
Ort
Hamburg
Wagen
BMW Z4 e89 sDrive35is
Hallo zusammen,

nach 3 Jahren voller Freude im Z4 35is hat mich ein kleiner Smart von der Straße gefegt, da er ohne zu schauen in den fließenden Verkehr eingefahren ist..

Daher wende ich mich nun mal wieder ans Forum: Mein Wagen steht gerade bei BMW, ein Gutachten wird gerade erstellt - der Schaden wird locker über 15.000€ betragen. Habt ihr Tipps, wie ich den Wagen unkompliziert verkaufen kann? Der DEKRA-Kollege bei BMW erzählte was von einer Restwertbörse. Ein Totalschaden wird es ja vermutlich nicht..

Mein Plan ist die Auszahlung der Reparaturkosten und Verkauf des Unfallwagens, um mir dann bei Gelegenheit was neues zu kaufen.

Über Tipps oder Erfahrungsberichte in ähnlichen Fällen würd ich mich sehr freuen!

Lieber Gruß
Fynn
 
Mein Plan ist die Auszahlung der Reparaturkosten und Verkauf des Unfallwagens, um mir dann bei Gelegenheit was neues zu kaufen.

Über Tipps oder Erfahrungsberichte in ähnlichen Fällen würd ich mich sehr freuen!
Erst mal Beileid zum Unfall-Zetti :(. Hauptsache kein Personenschaden. Alles andere lässt sich reparieren oder ersetzen.

Wenn du dir die Schadenssumme aus dem Gutachten auszahlen lässt, musst du daran denken, dass davon die 19% Mehrwertsteuer abgezogen werden (Stichwort fiktive Abrechnung).
 
Du kannst das Fahrzeug trotzdem über die Restwertbörse verkaufen, wenn ein Angebot in der Börse abgegeben wird und
Wiederbeschaffungswert < Restwert + Reparaturkosten
ist.
Die 15T€ hast Du sehr schnell beisammen, da ist dann wirklich nicht viel passiert.
Wenn du schreibst "locker über 15.000€" wird's eher Richtung 20-25k€ gehen...
Und der Restwert in der Börse ist normalerweise tatsächlicherweise recht hoch.
Das Problem mit der MwSt gehst Du aus dem Weg, wenn die Versicherung dein Fahrzeug vermarktet, du den Wiederbeschaffungswert bekommst und Dir zeitnah ein ähnlich geartetes Ersatzfahrzeug beschaffst.

Die Frage ist eher, was Dir der Gutachter als Wiederbeschaffungswert in das Gutachten einträgt.
 
Oh man... blöde Situation. Wenigstens ist Dir oder jmd anderem nix ernstes passiert :t
Ohne zu sehr OT zu werden ne Frage, die mich beschäftigt. Würde ein zuvor erstelltes Wertgutachten jetzt bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes helfen? Oder ist das abhängig von Gutachter & Versicherung? Oder wäre ein vorhandenes Wertgutachten gar komplett belanglos?
 
Ich kann da aus dem Nähkästchen plaudern. :@
Letztes Jahr hatte ich mit meinem M2c einen Unfall. Schaden lt. Gutachten 90.000€, Wiederbeschaffungswert 54.000€.

Ich habe den Wagen der Versicherung überlassen, ein Bieter hat damals für das Totalwrack 21.000€ geboten.
Also habe ich erstmal 21.000€ in Bar bei Abholung vom Verwerter erhalten, ohne mich in irgend einer Form darum gekümmert haben zu müssen.
Das war auch bereits 1 Woche nach Unfall passiert.

Die Restlichen 33.000€ Differenz zum Wiederbeschaffungswert habe ich 1:1 von der Versicherung Retour bekommen. :t

Das ganze lief innerhalb von ein paar Tagen relativ Problemlos ab, zumindest als seitens der Rennleitung geklärt war dass ich keine Schuld hatte. :j
Das Problem hast du aber scheinbar nicht.

Da mich das KFZ beim Erwerb nur 50.000€ gekostet hat, war das für mich in Ordnung, ich denke auch nicht dass der Wagen 21.000€ in diesem Zustand wert gewesen währe. :D

Von dem her, lohnt es sich meiner Meinung nicht sich die Arbeit zu machen das Auto selber zu Verkaufen, das kann die Versicherung via Restwertbörse deutlich besser und schneller,
du hast keine Arbeit und am Ende je nach Schaden wahrscheinlich das gleiche Geld.
 
Das Problem mit der MwSt gehst Du aus dem Weg, wenn die Versicherung dein Fahrzeug vermarktet, du den Wiederbeschaffungswert bekommst und Dir zeitnah ein ähnlich geartetes Ersatzfahrzeug beschaffst.
da hätte ich noch eine Frage zu.
muss das Ersatzfahrzeug von einen Händler / firma sein und muss die Mwst auf der Rechung ausgewiesen sein?
oder kann man alles auch von Privat als ersatz kaufen? um die Mwst zu bekommen?
Ich habe einen ahnlichen fall nur das ich das Unfallfahrzeug behalte und ich der Versicherung die MWST von ein paar tausend Euro nicht schenken möchte.
Ich würde ein anderes Ersatzfahrzeug kaufen.
 
@andre Z4 ist ein bisschen Äpfel mit Birnen:

Bei @Bavzet lag der Schaden über dem Wiederbeschaffungswert, also wirtschaftlicher Totalschaden und er bekam den Wiederbeschaffungswert (bestehend aus Restwert + Differenzausgleich) ersetzt.
Da spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle, da ohnehin keine Reparatur in Frage kommt.

Bei @fynno94 hört es sich nicht nach einem wirtschaftlichen Totalschaden an, somit bekommt er von der Versicherung lediglich die Reparatur ersetzt.

Entweder
- mit Mehrwertsteuer, wenn er die Reparatur tatsächlich beauftragt
- oder ohne MwSt., wenn er nur eine fiktive Abrechnung macht ohne die Reparatur durchzuführen.
Bei letzterem ist es unerheblich ob er sich davon einen Gebrauchtwagen von privat oder Händler kauft oder eine Weltreise macht oder oder oder. Die Mehrwertsteuer gibt es nur, wenn diese tatsächlich auch an die Reparaturwerkstatt bezahlt wird.

Die Mehrwertsteuererstattung ist quasi nur dazu gedacht um sie an die Reparaturwerkstatt weiterzureichen, es besteht ohne Rechnungsbeleg (bspw. Beim Kauf gebrauchter Ersatzteile von Privat) keine Möglichkeit diese selbst einzubehalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
lag der Schaden über dem Wiederbeschaffungswert, also wirtschaftlicher Totalschaden und er bekam den Wiederbeschaffungswert (bestehend aus Restwert + Differenzausgleich) ersetzt.
Da spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle, da ohnehin keine Reparatur in Frage kommt.
So genau bin ich da nicht drin, denke aber dennoch dass er auf eine ähnliche Summer via Restwerbörse der Versicherung kommen dürfte als wenn er ihn selbst Verkauft und
hat sich eben die Arbeit dafür gestarrt, das ist was ich damit sagen wollte :t
 
@andre Z4 ist ein bisschen Äpfel mit Birnen:
meiner ist auch wirtschaftlicher Totalschaden....
nur ist es eine Landwirtschaftliche Zugmaschine die fast 30 Jahr alt ist.. und Vollkasko versichert ist.
Ich behalte die Zugmaschine ich habe sie selbst wieder repariert / lackiert für knapp 500 euro... läuft einwandfrei und schon wieder bei mir im Einsatz
Schadenshöhe laut gutachten fast 50000 Euro. wiederbeschaffung ca35000.- restwert laut Restwertbörse ca7000.-
Der Versicherung ist egal was ich als Ersatz kaufe (die Zugmaschine gibt es von einen Händler mit ausgewiesener Mwst in der Ausführung nicht mehr)

deshalb kann man auch von Privat ein Fahrzeug kaufen um die Mwst zu bekommen oder muss es von einen Händler mit einer Rechnung mit Rechnung ausgewiesener Mwst sein?
es geht ca. 4500 Euro Mwst wenn ich mir den Betrag nur auszahlen lasse ohne einen Ersatz zu kaufen
Ich würde gerne ein Ersatzfahrzeug kaufen
 

WIRD MEHRWERTSTEUER ERSETZT, WENN ICH MIR EIN NEUES FAHRZEUG ANSCHAFFE?​

Hier ist zu unterscheiden, ob ein Reparaturschaden oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt:

Totalschaden: Der Geschädigte erhält grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand) ersetzt. Solange er eine Ersatzbeschaffung nicht nachweist, wird der Umsatzsteueranteil aus dem Wiederbeschaffungswert herausgerechnet. Abhängig vom Alter handelt es sich dabei entweder um den regulären Mehrwertsteueranteil von 19% oder (bei älteren Fahrzeugen, die nur noch am Gebrauchtwagenmarkt erhältlich sind) um die 'Differenzsteuer', die regelmäßig auf 2,5% geschätzt wird. Sobald der Geschädigte sich einen neuen Wagen anschafft erhält er seine Kosten maximal bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert brutto abzüglich Restwert) ersetzt.

Reparaturschaden: Liegt eigentlich ein Reparaturschaden vor, schafft der Geschädigte aber trotzdem ein Ersatzfahrzeug an, dann erhält er angefallene Mehrwertsteuer ebenfalls ersetzt. Der Höhe nach ist die Ersatzleistung aber insgesamt trotzdem auf die Reparaturkosten brutto beschränkt.

Quelle:



Zusätzlicher Link:

 
Hallo zusammen,

nach 3 Jahren voller Freude im Z4 35is hat mich ein kleiner Smart von der Straße gefegt, da er ohne zu schauen in den fließenden Verkehr eingefahren ist..

Daher wende ich mich nun mal wieder ans Forum: Mein Wagen steht gerade bei BMW, ein Gutachten wird gerade erstellt - der Schaden wird locker über 15.000€ betragen. Habt ihr Tipps, wie ich den Wagen unkompliziert verkaufen kann? Der DEKRA-Kollege bei BMW erzählte was von einer Restwertbörse. Ein Totalschaden wird es ja vermutlich nicht..

Mein Plan ist die Auszahlung der Reparaturkosten und Verkauf des Unfallwagens, um mir dann bei Gelegenheit was neues zu kaufen.

Über Tipps oder Erfahrungsberichte in ähnlichen Fällen würd ich mich sehr freuen!

Lieber Gruß
Fynn
Ein Unfall-Gutachter ermittelt m.E. immer den aktuellen Zeitwert. Lediglich bei ganz besonderen Fahrzeugen (z.B. BMW Z8) mag ein früheres Wertgutachten von Vorteil sein.

Tip:
Bei BMW reparieren und von der Versicherung vollständig inkl. Nutzungsausfall (ca. 50€/Tag) vom Unfalltag bis zum Abschluss der Reparatur bezahlen lassen. Ebenso gibt's 'ne (wenn auch geringe) Wertminderung erstattet.

Du hast Anrecht auf Übernahme der Reparaturkosten bis zu 130% des festgestellten Wiederbeschaffungswertes:

Dafür benötigst Du einen Anwalt, den ebenfalls die Versicherung bezahlen muss.

Dann kannst Du immer noch entscheiden, ob Du ihn später behälst oder zum Zeitwert verkaufst.

 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

nach 3 Jahren voller Freude im Z4 35is hat mich ein kleiner Smart von der Straße gefegt, da er ohne zu schauen in den fließenden Verkehr eingefahren ist..

Daher wende ich mich nun mal wieder ans Forum: Mein Wagen steht gerade bei BMW, ein Gutachten wird gerade erstellt - der Schaden wird locker über 15.000€ betragen. Habt ihr Tipps, wie ich den Wagen unkompliziert verkaufen kann? Der DEKRA-Kollege bei BMW erzählte was von einer Restwertbörse. Ein Totalschaden wird es ja vermutlich nicht..

Mein Plan ist die Auszahlung der Reparaturkosten und Verkauf des Unfallwagens, um mir dann bei Gelegenheit was neues zu kaufen.

Über Tipps oder Erfahrungsberichte in ähnlichen Fällen würd ich mich sehr freuen!

Lieber Gruß
Fynn
Oh Mann. Schade um den E89.

Das wichtigste: kein Personenschaden.


Thema Verkauf: frag mal bei Halle77. Der sucht n N54 Motor ;)
 
Mensch, ich habe die ganzen Antworten gar nicht mehr gesehen hier.

Ich habe den Wagen dann doch privat über Kleinanzeigen verkauft, um etwas mehr rauszuholen. Bis vor einer Woche musste ich bzw. mein Anwalt sich noch mit der Versicherung streiten, weil die vom Gutachten mal pauschal 4.000€ abgezogen und weniger ausgezahlt hatten. Die Sache ist nun geklärt.

Ich bin nun auf ein „vernünftigeres“ Fahrzeug umgestiegen, was etwas besser in meine aktuelle Situation passt. 540i G30 mit M-Paket usw., also auch echt ganz nett, dennoch schaue ich jedem E89 hinterher seit letztem Jahr und trauere meinem etwas hinterher. Aber vielleicht kommt die Zeit irgendwann mal wieder, zwei Autos kämen aktuell leider nicht infrage..
 
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