Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

ZeroOne

Fahrer
Registriert
23 März 2008
Hallo Leute,

mein Leasing geht zu Ende und ich werde den Wagen kaufen.

Der Kaufvertag liegt mir bereits vor. Er beinhaltet u.A. eine Klausel, bei der ich auf jegliche Garantieansprüche gegenüber dem Verkäufer verzichte.

Ist das normal bei einem Kauf vom eigenen Leasingwagen, da er ja nicht "beim Händler auf dem Hof stand" und er keine Aussagen über den Zustand machen kann, oder kann ich diese Klausel beanstanden?

Danke vorab!


Grüße,

Marcel
 
AW: Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

Wie immer wieder muss man unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Ersteres ist freiwillig (oder wird erkauft), zweiteres ist gesetzlich.
Ich gehe mal davon aus, dass irgendeine Leasinggarantie nicht übergeben werden soll...

Und wo ist Unterschied, ob ein Dritter oder Du den Wagen vom :) kaufst?
Wenn der :) den Wagen vor dem Eigentumswechsel nicht gecheckt oder taxiert, kanns ja nicht dein Schaden sein.
 
AW: Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

ok, danke schonmal.

müsste heißen, falls mit dem Wagen innerhalb 1 Jahres was sein sollte hätte ich Gewährleistungsanspruch, richtig?
 
AW: Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

Mir fehlt da eine entscheidende Info, bist Du privat oder gewerblicher Käufer (Kauf als Firma).

Im Fall privat 1 Jahr Gewährleistung um Fall gewerblich kann und wird in aller regel die Gewährleistung ausgeschlossen.
 
AW: Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

Kauf als Firma... ok dann weiß ich Bescheid. In der Regel sollte sowieso nichts kaputt gehen, fahren ja schließlich keinen Dacia, sondern eine Premium-Marke!

Danke für eure Antworten!
 
AW: Verzicht auf Gebrauchtwagengarantie bei Leasing-Kauf?

Bei "Premiumfahrzeugen" gleich welcher Marke gehen gern die Dinge kaputt, die ein Dacia überhaupt nicht hat. Bei einem E46 Leasingrückläufer, den ich vor einigen Jahren als Privatkunde gekauft habe, waren trotz Premium Selection wenige Tage nach Übergabe die Fensterheber und ein Xenonbrenner fällig. Wurde im Rahmen der Gewährleistung seitens der NL anstandslos repariert, Ersatzfahrzeug gab es auch. Das Fehlermanagement war somit wirklich Premium, hätte ich das bezahlen müssen wäre das aber schon eine veritable Anzahlung auf einen Dacia gewesen (eine Marke, die sich bislang bei Dauertests und in der Kundenzufriedenheit - sicher auch angesichts einer bescheideneren Erwartungshaltung - achtbar schlägt).
 
bei der Gewährleistung gehts ja für den Kunden darum, dass er den Wagen, falls bei der Auslieferung schon was dran sein sollte, auch in Stand gesetzt bekommt, also eine gewisse Sicherheit für ein funktionsfähiges Auto zum Zeitpunkt der Kaufs. Für Schäden, die nach dem Kauf entstehen, ist die Gewährleistung generell nicht gedacht. Der Verkäufer muss dir nur im ersten halben Jahr nachweisen, dass eine Vorschädigung bei der Auslieferung noch nicht vorhanden war. (und das wird ja schwer)

in deinem Fall kennst du das Auto schon sehr gut, d.h. einen Schaden, den das Auto jetzt schon hat, der aber erst nach der Abwicklung auftritt ist ja eher nicht zu erwarten.

Auf der anderen Seite verkauft man dir bestimmt auch eine Garantieversicherung mit (Euro-Plus), wenn du das willst. Musste dann halt zahlen!
 
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