Vieleicht kann mir geholfen werden!

Armenius

Fahrer
Registriert
27 Januar 2012
Ort
Bremen
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

der Sachverhalt ist folgend:

Ich habe vor 5 Monaten einen Gebrauchten Z4 (siehe Bild) als Gebrauchtwagen beim Vetragshändler gekauft.
Nach 3 Monaten entdeckte mein Kumpel einen Riss im Kotflügel.Nun stellt sich raus das der Wagen einen Unfallschaden hat.

Der Vertragshändler behauptet er könne nicht nachvollziehen welcher von den 2 Vorbesitzern den Unfallschaden verursacht hat.
Ein vorheriger Vetragshändler verweigert sogar die Herausgabe des ersten Fahrzeughalters ( angeblich guter Kunde ).

Mein Vertragshändler hat nun ein Gutachten gemacht.
In diesem Gutachten ist festgestellt worden das der linke Kotflügel mangelhaft gespachtelt und lackiert worde, das Metal wo der Kotflügel angeschraubt wird heiß gemacht worde und wieder hingebogen wurde, die Halterung des Scheinwerfers vorne links gebrochen ist und mit einer großen Unterlegscheibe befestigt worde und die Stoßstange anlackiert bzw. ausgetauscht worden ist.

Der Schaden soll sich laut Gutachter auf ca. 2700 Euro belaufen und die Minderung des Kaufpreises beträgt 150 Euro.

Mein Vertragshändler hat nun den Kotflügel neu gekauft und lackiert, und den Scheinwerfer erneuert.

Die Stoßstange möchte er nicht lackieren da dieses nicht Not tut.

Die Stoßstange ist nach Auffassung mehrerer aufgesuchten Lackierfirmen mangelhaft lackiert worden.
Bedeutet: Steinschläge lösen große Abplatzungen aus und der Lack platzt an einer nicht für Steinschläge in Frage kommenden Stelle ab.

Ich habe nun gesagt, das ich vom Kaufvertrag zurück treten will, da das Fahrzeug nicht die beim Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft hat. ( Unfallfrei und nur leichte Lackausbesserungen bei der Wiederaufbereitung sind die Eigenschaften).

Ich hoffe jemand hier kann mir helfen da ich das Gutachten von dem BMW Gutachter anzweifel.

Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Einkaufspreise von folgenden BMW Originalteilen geben könnte:


- Kotflügel links
- Stoßstange ( Serie nicht M )
- Xenonscheinwerfer links


auch würde ich mich freuen wenn mir jemand sagen könnte was eine Lakierung des Kotflügels und der Stoßstange kostet inkl. Lackanpassung.


Desweiteren wäre es toll wenn mir jemand kurz die Rechtliche Lage Näher bringen könnte!



Danke
 
Moin!

Zu den Teile-Preisen guckst Du hier: http://de.bmwfans.info/parts/catalog
Einfach VIN eingeben und durchnavigieren ... Preise sind vielleicht nicht top-aktuell aber da hast Du schon mal 'ne Größenordnung.

Zu Lackierungskosten kann ich leider nichts sagen, dürften aber auch von Lackiererei zu Lackiererei sehr schwanken ... ?!

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Dann frag mal einen Anwalt ...
 
Ich würde eine Wandlung des Kaufvertrages anstreben - aber entweder Du einigst Dich im persönlichen Gespräch mit dem Händler darauf (ggf. auch unter Beteiligung der Zentrale) oder musst zwangläufig zum Anwalt gehen. Das würde dann so aussehen, dass die beiderseitigen Leistungen zurück gewährt werden (also Auto zurück an den Händler, Kaufpreis zurück an Dich), Du aber für die Nutzung einen gewissen, festgelegten Betrag zahlen musst. Auf einen Reparaturversuch bzw. eine Minderung würde ich mich nicht einlassen, da der Händler 1. die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" nicht mehr heilen kann bzw. offenbar den Schaden auch nicht im vollen Umfang beheben will.

Falls Du ADAC Mitglied bist, dürfte die dortige Rechtsschutzversicherung sowas übernehmen. Es kann auch Sinn machen, damit zur Dekra zu gehen, falls es hart auf hart kommt.

Ich persönlich habe so eine Erfahrung auch in einer ähnlichen Konstellation gemacht - ich wollte den Wagen danach auf gar keinen Fall mehr weiter fahren und konnte mich dann mit dem Händler auf eine Rücknahme einigen.

Viel Glück, Jiro
 
ich würde mit dem händler sprechen, und versuchen das mit ihm zu regeln. würde ihm auch sagen, dass ihr das sonst gerne auf dem rechtsweg klären könnt. ich denke hier hast du sehr gute karten, da - wie du bereits geschrieben - die zugesicherten eigenschaften nicht gegeben sind. wusste oder ahnte der händler etwas von dem unfall (man kann unterstellen er hätte das vorher prüfen müssen), könnte man im extremfall sogar arglistige täuschung vorwerfen (ist aber ein harter vorwurf).

es dürfte für dich auch unerheblich sein, welcher vorbesitzer denn nun einen schaden verursacht hat, das ist auch nicht dein problem - sondern maximal das des händlers. nur dieser ist dein vertragspartner! was der händler wem gegenüber wie geltend machen kann, ist auch nicht dein bier!
auf zuzahlungen oder preisnachlässe würde ich mich gar nicht einlassen.

btw: stehen die vorbesitzer nicht auch im fahrzeugbrief (sofern es natürliche personen waren) ?
 
Also als kleines bespiel:

Bei mir ist einer rückwärts reingefahren.
Ausgetauscht wurde stossstange (VfL) neu lackiert Grill neu und ein Scheinwerfer auch Xenon (nackt ohne leuchtmittel)
Gutachter hatte irgendwas um die 4000 € ausgerechnet plus 500€ Wertminderung obwohl es geschraubte teile sind.

Da liegt auch das Problem sobald es sich um geschraubte teile handelt muss der Verkäufer es nicht als Unfallwagen deklarieren (so wurde es mir erklärt, da mein Zetti finanziert wurde und dort die Bank vielleicht Ansprüche hätte geltend machen können)


Gruß

Sven
 
Also als kleines bespiel:

...Gutachter hatte irgendwas um die 4000 € ausgerechnet plus 500€ Wertminderung obwohl es geschraubte teile sind.

Da liegt auch das Problem sobald es sich um geschraubte teile handelt muss der Verkäufer es nicht als Unfallwagen deklarieren (so wurde es mir erklärt, da mein Zetti finanziert wurde und dort die Bank vielleicht Ansprüche hätte geltend machen können)

mir wurde mal gesagt, alles ab ca. 1.000 euro schaden sei als unfall anzugeben ?! &:
 
Also als kleines bespiel:

Bei mir ist einer rückwärts reingefahren.
Ausgetauscht wurde stossstange (VfL) neu lackiert Grill neu und ein Scheinwerfer auch Xenon (nackt ohne leuchtmittel)
Gutachter hatte irgendwas um die 4000 € ausgerechnet plus 500€ Wertminderung obwohl es geschraubte teile sind.

Da liegt auch das Problem sobald es sich um geschraubte teile handelt muss der Verkäufer es nicht als Unfallwagen deklarieren (so wurde es mir erklärt, da mein Zetti finanziert wurde und dort die Bank vielleicht Ansprüche hätte geltend machen können)


Gruß

Sven

Meiner Meinung nach, müssen getauschte Teile, egal ob geschraubt oder geschweißt, angegeben werden. Lediglich kleiner Nachlackierungen sind i.O.
Und wenn im KV unfallfrei steht, dürfen auch keine TEile ausgetauscht sein.
Einfach mal googeln. Viel Erfolg. Und ein RA ist wahrscheinlich notwendig, falls Du das Fahrzeug nicht behalten willst.
 
Die Vorbesitzer sind im Fahrzeugbrief eingetragen. Da verstehe ich nicht, wo das Problem liegen sollte diese Ausfindig zu machen. Außerdem ist die Adresse des Vorbesitzers in der BMW-Werkstatt-Historie (Service) ersichtlich. Ich hätte als Händler auch nicht den Scheinwerfer getauscht, sondern 10 Euro für ein Rep-Kit ausgegeben.

Als Kunde kann ich es gut verstehen, wenn du von dem Kauf zurücktreten willst. Die Frage ist aber, ob eine Stoßstange mit Original-KM besser in Schuss ist als eine Nachlackierte. Wenn die nur Überlackiert wurde, hast du den Vorteil, dass der Stein meist nicht bis zur Grundierung, sondern bis zur alten Lackschickt durchschlägt.
 
Also mir wurde nur vom Gutachter sowie vom Lackierer wo der Wagen wieder fertig gemacht wurde mitgeteilt das es sich bei mir um keinen Unfallwagen aus schon erwähnten gründen handelt. Musste das ja für die Bank in Erfahrung bringen. Wie da die genaue Gesetzeslage ist weiß ich nicht. Vielleicht sieht das auch jeder Gutachter anders (was natürlich nicht so schön wäre)


Btw.

Sind in den neuen Scheinen nicht nur noch 1 vorbesitzer und der derzeitige eingetragen? Hab den Brief jetzt nicht genau im Kopf beim alten standen ja wesentlich mehr drin.


Gruß

Sven
 
Kann sein, aber ich hab auch noch den abgelaufenen Fahrzeugbrief von davor (der ja im neuen erwähnt wird) Bei mir sind es mit mir insgesamt 4 Halter incl. Erstzulassung.
 
Unfallschaden ist Unfallschaden, egal was Andere behaupten.

Nicht umsonst hatte Dein Händler "schwammige" Angaben gemacht. Er wußte schon warum, doof sind die nun auch nicht.

Ich würde, wenn es Dir wichtig ist, auf Wandlung bestehen. Zu diesem Verkäufer hätte ich jedenfalls kein Vertrauen mehr. Schon das wäre Grund alleine für mich.

Edit:
geschätze Schadenshöhe 2700 EUR und angebliche "Wertmindung des Kaufpreises" von nur 150 EUR? Das empfinde ich als äußerst suspekt..... sorry. Klar nur 150 EUR, weil ja "gebastelt" und "hingepfuscht" wurde wie sonst wie. Einfach lächerlich und nicht gerade vertrauenserweckend das Gutachten.
 
Neuste Infos:

Mein BMW Händler hat nun folgende Teile ersetzt:
- Kotflügel links inkl. Lakierung
- Scheinwerfer links ( Xenon )

- zusätzlich will er die A Säule Lakieren da dort eine Stelle von Lack abgeplatzt war ( Kotflügel ist beim Bums da wohl gegen gekommen )
- nach Diskusionen will er nun auch den rechte Xenon Scheinwerfer erneuern

- einen Vergleichbaren waren als Austausch mit gleicher Ausstattung lehnt er ab da dieses für ihnnicht möglich ist
- ich bekomme keine Wertminderung mehr da der rechte Scheinwerfer nun auch ersetzt wird

- meine kaputte Verdeckpumpe ( aus diesem Grund war ich vorher da ) ersetzt er mir auf seine Kosten und Dichtet diese ab ??!!??

Seine Aussage ist: Die Europlus Versicherung will die Verdeckpumpe nicht bezahlen da Elektronikschaden aber aus Kulanz nimmt er den Schaden zusätzlich auf seine Kappe.
Zweite Aussage von ihm ist: Alle Unfallteile sind durch Neuteile ersetzt worden und zusätzlich ist noch der Rechte Scheinwerfer ersetzt worden.....somit hat seiner Meinung nach der Wagen eine Wertsteigerung bekommen die durch das Gutachten des vereidigten Gutachters bestätigt wird.


Zur Fahrzeug Info: 3.0 L , beim Kauf 56000 km jetzt ca. 63000 km olivin metalic,Vollleder Ausstattung ( komplett ),M - Sitze,Lenkrad,Fahrwerk,Hifi Pro,Navi Pro,Klimaanlage, Sitzheizung, TV Funktion, weiße Blinker und Rückleuchten rotweiß.......

Im Gutachten steht . Wiederbeschaffungswert 16900 Euro


Nach bischen lesen und google verstehe ich seine Aussage nicht.
Ist es nicht so das ich noch Gewährleistung habe und außerdem in den ersten 6 Monaten die Beweislast bei ihm liegt und nicht bei mir.


Freitag soll ich mir den Wagen anschauen und dann sagen Ja oder Nein.....wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete bekomme ich mein Geld zurück - gefahrene Kilometer....wenn er mich ärgern will könnte er sagen das die Stoßstange und die Verdeckpumpe von ihm repariert worden sind und diesen mir deßhalb in Rechnung stellt.

@ fantomasio

die 150 Euro ist die Wertminderung die ich bekommen sollte wenn der Wagen durch ihn wieder Fachgerecht repariert wurde.
 
Mängel am Fahrzeug muss der Händler in der Gewährleistungsphase sowieso auf seine Kosten beheben, egal ob EUROPLUS bezahlt oder nicht. EUROPLUS ist eine Versicherung die der Händler für SEIN eigenes Risiko abschließt, damit er evtl. Geld bekommt. Dich betrifft das nicht.

Dein Händler versucht dich immer wieder über den Tisch zu ziehen. Gib den Wagen ab. Mit der Farbe (es sei denn du wolltest unbedingt die) und den Problemen und dem Preis würde ich die Finger davon lassen.
 
Die Frage ist nicht, ob dir geholfen werden kann, sondern ob du dir helfen lassen willst. ;) Der Händler hat dir einen Wagen angedreht und den Unfallschaden (den ein Sachkundiger hätte erkennen müssen, eine simple Lackdickenmessung reicht) verschwiegen. Zudem will er sich offenbar aus seiner Haftung für Sachmängel herauswinden. Du verlässt dich jetzt auf seine "Begutachtung", lässt du dich gegen den hiesigen Rat auf Nachbesserungen ein und verspielst damit deine Rechte. Es ist allerhöchste Zeit für eine vernünftige anwaltliche Beratung und ein neutrales wie umfassendes Gutachten (die Sache mit der A-Säule macht hellhörig). Wenn es nicht schon zu spät ist. Auch wenn vernünftige Anwälte an diesem Forum teilnehmen, wirst du von denen aus vielerlei guten Gründen keine Rechtsberatung bekommen.
Wenn du allerdings am Freitag frei über die Rückgabe entscheiden kannst, wärst du m.E. mit dem Klammerbeutel gepudert, nicht darauf einzugehen. Einer Rechnung über die Beseitigung von Sachmängeln innerhalb der ersten 6 Monate kannst du gelassen entgegen sehen. U.U wird er etwas für die 5-monatige Nutzung des Autos verlangen. Ob das in so einem Fall in Ordnung ist und wie hoch die Summe sein darf: frag den Anwalt (so eine Erstberatung ist übrigens nicht unbezahlbar).
 
Wenn Du dich einigen kannst: gib den Wagen zurück. Die Sätze für die gefahrenen Kilometer sind m.E. festgelegt und bei einer Wandlung des Kaufvertrages rechtlich auch vorgesehen. Besser kommst Du aus der Nummer nicht raus!

Wie gesagt, ich hätte dem Händler die Möglichkeit einer Nachbesserung / Reparatur überhaupt nicht eingeräumt, da die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" ja nicht mehr nachträglich hergestellt werden kann.

Nochmal viel Glück, Jiro
 
was für ein ärger...hätte man von privat gekauft, wäre die sache bei ner runde armdrücken zu klären gewesen. so muss man nun durch den paragraphendschungel und man weiß nicht, wo man rauskommt.

Auch wenn vernünftige Anwälte an diesem Forum teilnehmen, wirst du von denen aus vielerlei guten Gründen keine Rechtsberatung bekommen.
dooooch, die automaten können auch sprechen. man muss nur den münzeinwurf finden.:laugh:
 
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