Vorschalldämpfer-Ersatzrohr

AW: Vorschalldämpfer-Ersatzrohr

also die "billigste" und auch ziemlich bescheuertste Variante ist ja wohl unumstritten Wasser in seinen Pott zu kippen, oder?

Ich hab das mal gesehen! Er meinte man müsse den Wagen einfach schön warm fahren dann Wasser in den heissen ESD kippen und weiterfahren! So würde die Wollte schnell rosten und gut wärs. Leider hatte er keinen VA ESD... und so ist nicht nur die Wolle gerostet :d Mag ja funkitonieren aber ob das so das wahre ist *gg*
 
AW: Vorschalldämpfer-Ersatzrohr

chris22 schrieb:
also die "billigste" und auch ziemlich bescheuertste Variante ist ja wohl unumstritten Wasser in seinen Pott zu kippen, oder?

Ich hab das mal gesehen! Er meinte man müsse den Wagen einfach schön warm fahren dann Wasser in den heissen ESD kippen und weiterfahren! So würde die Wollte schnell rosten und gut wärs. Leider hatte er keinen VA ESD... und so ist nicht nur die Wolle gerostet :d Mag ja funkitonieren aber ob das so das wahre ist *gg*


von so einem Schwachsinn hane ich auch schon gehört, mehr sage ich lieber nicht.b: b: b:
 
AW: Vorschalldämpfer-Ersatzrohr

Turnschuh schrieb:
Das Prinzip der Ursächlichkeit hast du nicht richtig verstanden!! b:
Meines Wissens nach erlischt der Versicherungsschutz nur, wenn das betreffende Teil ohne gültige Betriebserlaubnis in dem Sinne ursächlich für den Unfall war, dass es diesen mitverursacht hat und somit einen kausalen Beitrag geleistet hat.
Ein Vorschalldämpfer-Ersatzrohr kann also bei einem Rutscher in den Graben nie die o.g. Voraussetzung erfüllen und daher auch nicht zum Verlust des Vers.schutzes führen.
Die Versicherungen versuchen eben gerne, irgendeinen Grund zu finden, damit sie nicht zahlen müssen. :#
Man sollte sich aber nicht alles bieten lassen.

Gruß


Hallo,

ich möchte ja nicht als Besserwisser dastehen, aber Fakt ist nunmal eins, wenn ich ein nicht eingetragendes Teil z.B. Vorschalldämpferersatzrohr an meinem Fahrzeug verbaut habe, erlischt die ABE.
Wenn ich jetzt mit diesem Fahrzeug in einem Unfall verwickelt bin, zahlt ( wenn ich Pech habe ) die Versicherung nicht, denn ich hätte mich ja nie mit dem Fahrzeug bewegen dürfen.
Und ich rede hier kein Blech oder so, sondern es ist Fakt - leider.
 
AW: Vorschalldämpfer-Ersatzrohr

Th25j schrieb:
Und ich rede hier kein Blech oder so, sondern es ist Fakt - leider.

Einspruch, Herr Staatsanwalt ;) Die Modifikation muss in ursächlichem Zusammenhang stehen. Das ist bei Leistungssteigerungen (der berühmte Mofa-Krümmer) immer recht leicht zu behaupten, bei Modifikationen in Hinblick auf das Geräschniveau aber nicht so einfach zu verargumentieren :b Leider wird man natürlch dennoch die eine oder andere Diskussion führen müssen wenn unerlaubte Umbauten gefunden werden...

Eine Anmerkung noch: Die Haftpflicht zahlt IMMER, das berühmte Argument "Benzintanker weicht aus und fährt in Wohnhaus" greift hier also weniger. Die Versicherung kann den Versicherungsnehmer alerdings in Regress nehmen - der Regress ist auf maximal 5.000,- begrenzt! Schlechter sieht es allerdings bei der Kasko aus: Verletzt man die Versicherungsbedingungen (z.B. zu viele Kilometer, grobe Fahrlässigkeit etc.) dann bleibt man gerne schon mal auf seinem Schaden sitzen. Könnte mir vorstellen dass die Versicherer diesen Hebel auch gerne bei Modifikationen ohne Betriebserlaubnis ansetzen wollen. Generell gilt: Bitte keine Panikmache, auch hier gelten Regeln und die Verhältnismässigkeit muss gewahrt sein. Ein Ausrutscher in den Graben aufgrund eines ESD ohne ABE? Einpruch stattgegeben Herr Anwalt :12toffz:
 
Zurück
Oben Unten