AW: Vorsicht vor Angeboten der Firma GM-Cartuning !!!
Langsam Roland/Alexis, so früh stehe ich nun wirklich nicht auf...
Moin Jan,
Du hast recht, diese Feststellung hätte nicht sein müssen. Asche auf mein Haupt.
Und machen wir uns nichts vor, das worauf ich mit meinem Ursprungspost hinweisen wollte, ist die Tatsache, dass es viele abmahnwütige Anwälte gibt.
Um noch mal auf das Thema zurück zu kommen: ...
Viele Dank, Erik!

Ich finde so diskutiert es sich doch wesentlich besser.
Vorab : ich stimme Dir nach Deinem Beitrag uneingeschränkt zu, dass nach den von Dir vorgetragenen Informationen Einiges dafür spricht, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet auch für Privatpersonen - und nach den Gesichtspunkten der Störerhaftung somit auch für den Webseitenbetreiber - "problematisch" sein kann.
Folgende Anmerkungen zu Deinen Links:
1. Falls ich es nicht übersehen habe, bleibt der Verfasser im
zweiten Link die Begründung der pauschalen Behauptung, dass auch die Veröffentlichung von pD durch Privatpersonen unter das BDSG fallen könnte, schuldig. Ich sehe auch immer noch nicht, wie das funktionieren soll. Wenn am Nachmittag Zeit ist, schaue ich mir das (für mich) nochmal genauer an.
Wichtig aber: in den Texten geht es weitgehend um strafrechtlich relevante Handlungen wie z. B. üble Nachrede. Das ist vorliegend aber m. E. kein Thema. Mir ging es wie gesagt um die Frage, warum die
einfache Veröffentlichung von Adressdaten - also ohne Vorliegen einer üblen Nachrede, Verleumdung, rechtw. Eingriff in das Persönlichkeitsrecht etc. - durch eine Privatperson problematisch sein soll.
2. Das
Urteil des EuGH hatte ich gestern nur überflogen, ich muss es wohl mal in Ruhe lesen. Nach wie vor ist mir nicht ganz klar, wie man das auf die deutsche Rechtslage übertragen will - was man ja aber letztlich wird tun müssen. Ich bin mir auch (noch) nicht sicher, ob der Kollege wirklich das richtige Resumee zieht. Daher kann ich dazu im Moment nicht wirklich etwas sagen.
Nach wie vor kenne ich keine Entscheidung eines
deutschen Gerichts, wo einer Privatperson die Veröffentlichung von Adressdaten oder anderen personenbezogenen Daten untersagt wurde,
ohne dass weitere Aspekte (siehe oben) hinzukommen - was nicht heißen soll, dass es solche Entscheidungen nicht gibt.
Gleichwohl stimme ich Dir - Rechtslage hin oder her - angesichts der Entscheidung des EuGH zu, dass man sich offenbar nicht darauf verlassen kann, dass so eine Veröffentlichung nicht Ärger nach sich zieht.
Mal sehen ob ich es anders sehe, wenn ich die Urteilsbegründung gelesen und verstanden habe.
Sorry dass die Diskussion ausartete. Für mich war's aber interessant. :)
Viele Grüße und einen schönen Tag
Jan