Vorsicht vor Angeboten der Firma GM-Cartuning !!!

AW: Vorsicht vor Angeboten der Firma GM-Cartuning !!!

Ich kaufe nur bei BMW, da kann mir so ein Scheiß nicht passieren!!!b:
 
AW: Vorsicht vor Angeboten der Firma GM-Cartuning !!!

Hallo alle zusammen,

falls noch jemand die aktuelle Adresse von Fam. Wegner braucht,sind vor 14tagen mal wieder umgezogen wegen "nicht Zahlung der Miete".

Gabriele Wegner und Mario Wegner geb.Guntermann
Bernhardtstr.1
47475 Kamp-Lintfort

Hoffe konnte noch weiterhelfen......

Gruß
Ralf
 
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Hmmm... ich wäre etwas vorsichtiger mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten....
Kann böse nach hinten losgehen und auch Folgen für den Forenbetreiber haben....

Ist nicht böse gemeint... nur so als Hinweis....
 
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Welche Folgen soll es denn Deiner Meinung nach haben, wenn eine Privatperson im Internet Adressdaten veröffentlicht? :w

Da würde mich eine fundierte und begründete Antwort sehr interessieren. :)

Viele Grüße
Jan
 
AW: Vorsicht vor Angeboten der Firma GM-Cartuning !!!

Ich dachte immer nach Punkt 4 Widerspruch gegen Mahnbescheid kommt
eigentlich ein Zivilverfahren.
Betrugsanzeige geht ja Richtung Strafverfahren und hat ja mit Deinen Ansprüchen vorderhand
eher nix zu tun.

Genau, das Mahn- und das Strafverfahren haben miteinander nichts zu tun. Nach dem Einspruch gegen den Mahnbescheid kann der Gläubiger ins ordentliche Zivilverfahren eintreten, er muss es aber nicht. Das Stellen einer Strafanzeige ist hiervon völlig unabhängig. ;)

Viele Grüße
Jan
 
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Lies Dir einfach das Bundesdatenschutzgesetz im Bezug auf die ungefragte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch...

Beispiel vom europ. Gerichtshof:
Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 06.11.2003

C-101/01

Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet

JurPC Web-Dok. 30/2004, Abs. 1 - 113

und werter Jan, bitte jetzt keine Abhandlung Deinerseits....

wie gesagt, es sollte nur als Hinweis dienen und ich verabschiede mich jetzt auch wieder aus diesem Fred
 
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Lies Dir einfach das Bundesdatenschutzgesetz im Bezug auf die ungefragte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch...
Beispiel vom europ. Gerichtshof:
Europäischer Gerichtshof
Urteil vom 06.11.2003
C-101/01
Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet
JurPC Web-Dok. 30/2004, Abs. 1 - 113

und werter Jan, bitte jetzt keine Abhandlung Deinerseits....

Auch wenn Du offensichtlich nicht geneigt bist, Dich verbessern zu lassen, so bleibt es dennoch dabei, dass das BDSG nicht für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch Privatpersonen gilt, weshalb dein Kommentar ebenso unpassend war, wie das zitierte Urteil. Das betrifft freilich auch Deinen überheblichen Ton. :T

Mein Beitrag war nicht besserwisserisch gemeint, sondern ich finde diese unsachlichen "oh Schreck es kann was passieren"-Beiträge einfach ein wenig kontraproduktiv, weil sie Vorbehalte an der falschen Stelle schüren.
Datenschutz ist ohne Zweifel ein wichtiges Thema. Das muss aber rechtschaffene Bürger nicht daran hindern, im Internet Fakten über düstere Gestalten zu veröffentlichen, solange man dabei sachlich und (nachweislich) bei der Wahrheit bleibt. ;)

Damit meine ich nicht, dass so etwas immer unproblematisch ist. Aber man muss auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

Viele Grüße
Jan
 
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Eigentlich wollte ich mich hierzu nicht mehr äußern, aber da du mir ja Überheblichkeit vorwirfst (ich wüsste zwar nicht wo, außer in Deinen Posts).

Hier finde ich es jedoch fahrlässig, wenn Du behauptest, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne Probleme auch für Privatpersonen über ein offentliches Forum im Internet möglich ist. Ich habe auch nicht behauptet, wie Du es jetzt darstellst, das es generell verboten ist, sondern das es zu Problemen führen kann.
Wie ich aber, wie so viele andere auch schon, festgestellt haben, lohnt sich eine öffentliche Weiterführung der Diskussion nicht mit Personen, welche so von ihrer eigenen Unfehlbarkeit überzeugt sind.

Ist Dir vielleicht schon mal aufgefallen, dass egal zu welchem rechtlichen Thema... Du meldest Dich zu Wort um irgendjemanden aufzuzeigen, dass sie/er im Unrecht ist.

Ich finde es ja toll, dass Du dich anscheinend mit wirklich allen Gesetzen und Gesetzestexten so perfekt auskennst und ansonsten anscheinend auch unfehlbar zu seien scheinst.
 
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...
Wie ich aber, wie so viele andere auch schon, festgestellt haben, lohnt sich eine öffentliche Weiterführung der Diskussion nicht mit Personen, welche so von ihrer eigenen Unfehlbarkeit überzeugt sind.

Ist Dir vielleicht schon mal aufgefallen, dass egal zu welchem rechtlichen Thema... Du meldest Dich zu Wort um irgendjemanden aufzuzeigen, dass sie/er im Unrecht ist.

Muss so ein unsachliches Statement sein? &: Und dann sogar auch über die Polemik hinaus vorsätzlich falsch. Ich habe offenkundig nicht behauptet, dass die Veröffentlichung derartiger Daten immer gänzlich unproblematisch ist.

Erik, es geht nicht darum, Dich oder sonst Jemanden zu diskreditieren. Sondern es geht mir um die Sache. Ich lerne gerne - besonders bei solchen Themen - dazu, und hätte mich daher über eine fachkundige Antwort gefreut. Und da lasse ich mich auch gerne belehren. Auch über die Probleme, die Du zu sehen scheinst.

Du hast aber offensichtlich nur etwas in den Raum geworfen, was Du nicht weiter begründen kannst, und möchtest ansonsten nur Deinen persönlichen Antipathien Luft machen. Von mir aus. Dann hat halt nun jeder seine Meinung gesagt, und gut ist's. Für ein Meinungsforum ist das armselig. Aber das Niveau gibt halt nicht ein Einzelner vor. :s

Ich finde es jedenfalls gut dass hier Jemand die Courage hatte, einen Beitrag zur Verfolgung fragwürdigen Verhaltens zu leisten. Sowas ist mir jedenfalls um Längen lieber, als übermäßige Vorsicht und Zurückhaltung. Das ist einfach meine höchstpersönliche Meinung, die Niemand teilen muss.
 
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Muss so ein unsachliches Statement sein? &: Und dann sogar auch über die Polemik hinaus vorsätzlich falsch. Ich habe offenkundig nicht behauptet, dass die Veröffentlichung derartiger Daten immer gänzlich unproblematisch ist.

Erik, es geht nicht darum, Dich oder sonst Jemanden zu diskreditieren. Sondern es geht mir um die Sache. Ich lerne gerne - besonders bei solchen Themen - dazu, und hätte mich daher über eine fachkundige Antwort gefreut. Und da lasse ich mich auch gerne belehren. Auch über die Probleme, die Du zu sehen scheinst.

Du hast aber offensichtlich nur etwas in den Raum geworfen, was Du nicht weiter begründen kannst, und möchtest ansonsten nur Deinen persönlichen Antipathien Luft machen. Von mir aus. Dann hat halt nun jeder seine Meinung gesagt, und gut ist's. Für ein Meinungsforum ist das armselig. Aber das Niveau gibt halt nicht ein Einzelner vor. :s

Ich finde es jedenfalls gut dass hier Jemand die Courage hatte, einen Beitrag zur Verfolgung fragwürdigen Verhaltens zu leisten. Sowas ist mir jedenfalls um Längen lieber, als übermäßige Vorsicht und Zurückhaltung. Das ist einfach meine höchstpersönliche Meinung, die Niemand teilen muss.
Moin Jan,

Du hast recht, diese Feststellung hätte nicht sein müssen. Asche auf mein Haupt.

Und machen wir uns nichts vor, das worauf ich mit meinem Ursprungspost hinweisen wollte, ist die Tatsache, dass es viele abmahnwütige Anwälte gibt.

Um noch mal auf das Thema zurück zu kommen:
Mit Urteil vom 06.11.2003 (C-101/01) entschied der Gerichtshof unter anderem:
„Eine Handlung, die darin besteht, auf einer Internetseite auf verschiedene Personen hinzuweisen und diese entweder durch ihren Namen oder auf andere Weise, etwa durch Angabe ihrer Telefonnummer oder durch Informationen über ihr Arbeitsverhältnis oder ihre Freizeitbeschäftigungen, erkennbar zu machen, stellt eine ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr dar.“
Zitat RA Klein: Somit hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass jede Veröffentlichung personenbezogener Daten ohne die Zustimmung des Betroffenen auch auf vollständig privaten Homepages unter die Datenschutzgesetze fällt, wenn die Seite für die Allgemeinheit im Internet erreichbar ist.


Urteilsfindung und -begründung

Und zu Deiner Frage der Konsequenzen....
Hier geht es zwar um Schüler und Verunglimpfungen, aber das Recht ist identisch:
"12. Schülerinnen und Schüler werden durch Mitschüler im Internet auf sog. „Hass-Seiten“ verunglimpft.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Betroffenen bzw. deren Eltern dagegen vorzugehen, und welche Möglichkeiten hat die Schule, die Betroffenen in ihrem Bemühen zu unterstützen?
Immer häufiger kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler durch Mitschüler im Internet durch persönlichkeitsverletzende Texte, Bilder und Filme verunglimpft werden.
Wird dies den Betroffenen bekannt, so stellt sich für sie die Frage, in welcher Weise sie gegen diese Eingriffe in ihre Persönlichkeitsrechte bzw. in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorgehen können. Folgende Möglichkeiten eröffnen sich für die Betroffenen:

Betroffene können sich an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz wenden, weil die Veröffentlichung der personenbezogenen Daten auf einer von einer Privatperson betriebenen Internetseite einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstellen kann. Das ULD hat die Möglichkeit, bei der Feststellung eines tatsächlichen Verstoßes ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betreiber der Webseite zu eröffnen und ein Bußgeld zu verhängen oder gar bei Schädigungsabsicht einen Strafantrag zu stellen.
Betroffene können Strafanzeige erstatten und die Angelegenheit strafrechtlich verfolgen lassen. Je nachdem, wie sich der Sachverhalt gestaltet, kann es sich z. B. um eine Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch – StGB), eine üble Nachrede (§ 186 StGB) oder eine Verleumdung (§ 187 StGB) handeln, die ein Tätigwerden von Polizei und Staatsanwaltschaft nach sich zieht. Daneben kann auch eine Straftat nach § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes vorliegen.
Neben einer strafrechtlichen Verfolgung können ggf. zivilrechtliche Ansprüche. (Schadensersatz, Schmerzensgeld) geltend gemacht werden."


Und ich denke wir stehen auch auf einer Seite, dass jemand Courage beweist.
Die Frage ist nur mit welchen Mitteln? So, dass dem Forenbetreiber hieraus Aufwand entsteht?

Ich bin auch mit Sicherheit kein Duckmäuserich.. wie ich mit auch schon mehr als einmal hier beweisen musste, so dass mir schon der Titel "Rächer der Enterbten" verliehen wurde....

Wie würdest Du persönlich es finden, wenn in einem öffentlichen Forum Dein Name, Deine Adresse, sowie Deine Telefonnummer veröffentlicht wird, das alles mit dem Zusatz, dass Du mal wieder umziehen musstest, da......... und alles ohne Dein Wissen.
Was würdest Du machen?
Du würdest Dich als erstes an den Forenbetreiber wenden und ihm mit aller Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung schicken, etc. pp.
Der wird sich dann einen Anwalt nehmen.......

Und das alles wofür? Aufwand und Nutzen stehen hier in keiner Relation....

Man hätte auch einfach Schreiben können:
"Die ehem. Betreiber der Fa. xy haben eine neue Anschrift, bei Interesse der anderen Geschädigten kann ich sie Euch per PM zur Verfügung stellen"

Das würde mit Sicherheit keine Bedenken und etwaigen Abmahn-Spielraum beinhalten.
 
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Hey Brummm!

Soll ich mal wieder einen kurzen aber sachlichen Beitrag leisten?? :)

Meiner Meinung nach hat sich dieser "Li-Tuningcenter" nur kurz in diesem Forum angemeldet, um diesen Beitrag los zu werden. Natürlich wird er das unter falschen Namen gemacht haben, um nicht dafür belangt zu werden. Ganz einfach, jetzt wird wohl der Forumbetreiber schauen müssen ob oder ob er nicht diesen dezenten Beitrag von "Li-Tuningcenter" löscht! :)

Bis die Tage, ihr Streithähne!
 
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Langsam Roland/Alexis, so früh stehe ich nun wirklich nicht auf... :w

Moin Jan,

Du hast recht, diese Feststellung hätte nicht sein müssen. Asche auf mein Haupt.

Und machen wir uns nichts vor, das worauf ich mit meinem Ursprungspost hinweisen wollte, ist die Tatsache, dass es viele abmahnwütige Anwälte gibt.

Um noch mal auf das Thema zurück zu kommen: ...

Viele Dank, Erik! :t Ich finde so diskutiert es sich doch wesentlich besser.

Vorab : ich stimme Dir nach Deinem Beitrag uneingeschränkt zu, dass nach den von Dir vorgetragenen Informationen Einiges dafür spricht, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet auch für Privatpersonen - und nach den Gesichtspunkten der Störerhaftung somit auch für den Webseitenbetreiber - "problematisch" sein kann.

Folgende Anmerkungen zu Deinen Links:

1. Falls ich es nicht übersehen habe, bleibt der Verfasser im zweiten Link die Begründung der pauschalen Behauptung, dass auch die Veröffentlichung von pD durch Privatpersonen unter das BDSG fallen könnte, schuldig. Ich sehe auch immer noch nicht, wie das funktionieren soll. Wenn am Nachmittag Zeit ist, schaue ich mir das (für mich) nochmal genauer an.

Wichtig aber: in den Texten geht es weitgehend um strafrechtlich relevante Handlungen wie z. B. üble Nachrede. Das ist vorliegend aber m. E. kein Thema. Mir ging es wie gesagt um die Frage, warum die einfache Veröffentlichung von Adressdaten - also ohne Vorliegen einer üblen Nachrede, Verleumdung, rechtw. Eingriff in das Persönlichkeitsrecht etc. - durch eine Privatperson problematisch sein soll.

2. Das Urteil des EuGH hatte ich gestern nur überflogen, ich muss es wohl mal in Ruhe lesen. Nach wie vor ist mir nicht ganz klar, wie man das auf die deutsche Rechtslage übertragen will - was man ja aber letztlich wird tun müssen. Ich bin mir auch (noch) nicht sicher, ob der Kollege wirklich das richtige Resumee zieht. Daher kann ich dazu im Moment nicht wirklich etwas sagen.

Nach wie vor kenne ich keine Entscheidung eines deutschen Gerichts, wo einer Privatperson die Veröffentlichung von Adressdaten oder anderen personenbezogenen Daten untersagt wurde, ohne dass weitere Aspekte (siehe oben) hinzukommen - was nicht heißen soll, dass es solche Entscheidungen nicht gibt.

Gleichwohl stimme ich Dir - Rechtslage hin oder her - angesichts der Entscheidung des EuGH zu, dass man sich offenbar nicht darauf verlassen kann, dass so eine Veröffentlichung nicht Ärger nach sich zieht.

Mal sehen ob ich es anders sehe, wenn ich die Urteilsbegründung gelesen und verstanden habe. :X ;)

Sorry dass die Diskussion ausartete. Für mich war's aber interessant. :)

Viele Grüße und einen schönen Tag
Jan
 
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Langsam Roland/Alexis, so früh stehe ich nun wirklich nicht auf... :w



Viele Dank, Erik! :t Ich finde so diskutiert es sich doch wesentlich besser.

......

Sorry dass die Diskussion ausartete. Für mich war's aber interessant. :)

Viele Grüße und einen schönen Tag
Jan
Zwar etwas später, da es auf einmal im Büro etwas hektisch wurde.....

Jaja, die Langschläfer :d:d:d:d:d
Ich bin schon seit 6:15 im Büro.... :g

Ich gebe Dir voll und ganz Recht, dass es sich auf dieser Ebene besser und vor allem angenehmer diskutiert... :t

Vielleicht sollten sich Einige im Forum mal an die Nase fassen und sich eigene Postings noch mal in Ruhe, vielleicht auch erst ein paar Stunden später, wenn der erste Ärger verflogen ist, durchlesen... und auf der Zunge zergehen lassen, wie es vielleicht beim Gegenüber angekommen ist...
Damit lassen sich hochgeschaukelte Streitigkeiten eigentlich recht schnell aus der Welt schaffen....:w:s

Dies aber nur so am Rande...
 
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Auch wenn Du offensichtlich nicht geneigt bist, Dich verbessern zu lassen, .....

.... , weshalb dein Kommentar ebenso unpassend war, wie das zitierte Urteil. Das betrifft freilich auch Deinen überheblichen Ton. :T

... Aber man muss auch nicht gleich den Teufel an die Wand malen.

Viele Grüße
Jan

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen ... ;)

Was hast Du gegen den Teufel??? Erzengel Luzifer war doch ein ganz Netter .... ;) ...

freundliche und nicht überhebliche ... aber ab und zu süffisante Grüße

Marion
 
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Ich frag mich wo Jan ist...Schläft der ???:b

Hab ich hier doch tatsächlich was gefunden was die Diskussion endgültig beenden könnte...:d:d:d

Gleichwohl stimme ich Dir - Rechtslage hin oder her - angesichts der Entscheidung des EuGH zu, dass man sich offenbar nicht darauf verlassen kann, dass so eine Veröffentlichung nicht Ärger nach sich zieht.

Jan
 
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Ich frag mich wo Jan ist...Schläft der ???:b

Hab ich hier doch tatsächlich was gefunden was die Diskusion endgültig beenden könnte...:d:d:d

Na das ist ja wieder ein "wertvoller" Beitrag. :d Wenigstens an Deinem Humor könntest Du noch arbeiten, wenn Du schon nix zum Thema sagen kannst. :+

Die Diskussion war übrigens schon beendet, und Dein Zitat somit nicht gerade zielführend. :K

Wir könnten natürlich auch die Diskussion wieder eröffnen indem ich ausführe, dass das verlinkte Urteil in verschiedener Hinsicht ganz interessant ist, und dann behaupte, dass ich nach wie vor keinen Raum für die Anwendung des BDSG auf Privatpersonen sehe. Wir könnten uns dann auch gerne darüber unterhalten, wo die Rechtsgrundlage sein soll, um gegen die vorstehende Nennung der Adressdaten vorzugehen. Sicher würdest Du da fachkundig mitdiskutieren, gell? :M

Nur würde eine solche Diskussion hier Niemanden interessieren, und daher könnte man es auch gut sein lassen. Erik und ich, wir haben Jeder unsere Auffassung geschildert, und weitergehende Diskussionen über die rechtlichen Details wären in einem Zettie-Forum wohl nicht soooo erwünscht. :w Ich hätte auch eigentlich auf Erik's Beitrag außer einem netten und etwas ausführlicherem "Danke" gar nicht mehr viel geantwortet, weil's eh keinen interessiert. Nur dann kommen halt solche Spaßvögel wie Du (siehe Beitrag Nr.61) und fordern eine Reaktion ein oder deklarieren Drückebergerei. :T

Jedenfalls hat Erik sehr ordentlich reagiert, und das fand ich halt sympathisch. Mehr gibt es m. E. zu dem Thema nicht mehr zu sagen. Was Dich natürlich nicht von weiteren wertvollen Beiträgen abhalten soll. :+ Wenn sie zur Sache sind, werde ich auch gerne mitdiskutieren. :)

Herzliche Grüße
Jan

P. S.: Um diese Uhrzeit schlafe ich nie. :d
 
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01744862161
das ist die handynummer von mario wegner!!

betrüger hoch zehn...
haben mich sehr abgezockt
 
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hmm - da hilft mir aber die handynummer nicht wirklich weiter &: ...

zudem finde ich es nicht so toll, sich hier wegen einem post mit der nummer anzumelden (aber jeder wie er denkt...:T)
 
ZUmal es ja auch eine beliebige andere Nummer eines "Feindes" sein könnte, der jetzt zu unrecht zugespammt wird...
 
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Hat eigentlich einer der Betroffenen schon mal wieder was von GM-Cartuning gehört deswegen?
Habt ihr euer Geld wieder bekommen, oder wartet Ihr noch immer auf Geld oder Felgen?
 
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Hallo noch ein paar Daten zu Mario Wegner.
Adresse ist wohl jetzt wahrscheinlich:

konradstraße 15, 47475 Nordrhein-Westfalen - Kamp-Lintfort

gebt mal folgende handynummer: 01744862161 bei google ein.
das ist die handynummer von mario wegner.
dort hat er auch angebote bei ebay kleinanzeigen und so weiter.


er hat wohl auch eine neue firmenadresse nach meinen recherchen.
Kostenlos Fahrzeuge inserieren
GM-Cartuning
Erkesweg 5
DE-47906 Kempen
Tel.: +49 2152 555866

und die frau hat wohl einen lottoladen in marl.
Lotto Wegner Gabriele
Zeitungen-Zigaretten-Lotto

45768 Marl, Loestr. 7 (02365) 3803450
Lotto Wegner Gabriele
Zeitungen-Zigaretten-Lotto

außerdem ist hier der stayfriend account:
gabriele wegner (geb.reineke)

so und nun viel glück
ich versuche auch mein geld von diese betrügern gaunern dieben wiederzubekommen

Mario Wegner und Gabriele Wegner geb.Reineke und Guntermann
aus Kamp-Lintfort sind Betrüger!!!
 
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