Erstmal gehst du davon aus, dass der Händler an einem zufriedenen Kunden interessiert ist. Also reklamierst du dort den Mangel (gerne mit der unter Zivilisierten üblichen Höflichkeit). Wenn er auf auf die Gebrauchtwagengarantie verweist, kann dir das solange egal sein, wie du keine Selbstbeteiligung zahlen musst. Sollte es darauf hinauslaufen, bleibst du ganz ruhig, verweist auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und gibst den Hinweis, dass du im Kontakt mit dem Vorbesitzer bist, der den Fehler auch schon kannte (und sicher bei der Abgabe an den Händler darauf hingewiesen hat - hoffe ich). Selbst wenn die Lüftung bei Übergabe an dich funktionierte, ist bei Wiederauftreten des Defekts nach so kurzer Zeit fraglich, ob die Reparatuir wirklich sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Händler dir dann keine Lösung anbietet, solltest du den Mangel sofort schriftlich rügen (Eischreiben oder direkt gegen Empfangbekenntnis aushändigen), wahrst damit die Fristen und kannst dich ggf. rechtlich beraten lassen (wenn das denn die Sache lohnt).
Ich selbst habe bei einer Nachbesserung nach Gebrauchtkauf gute Erfahrung mit meiner Niederlassung gemacht.