Warme Luft nur von einer Seite

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bademeiste

Guest
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Bei mir kommt die warme luft nur aus der linken seite, Aus der rechten kommt kalte luft, egal wie der regler eingestellt ist.

Hat jemand Erfahrungen damit, was könnte da nicht richtig laufen?
 
Such mal nach dem Thread -- Heizungsproblem final gelöst--.

Bin getade mit dem Smartphone am schreiben, sonst würde ichs raussuchen.

Kurz vorweg; wird nicht billig......

Gruss Ulli
 
Habe meinen letzten August bei BMW in Zahlung gegeben. Hatte genau den Fehler. Schau mal im Brief ob ein Vorbesitzer aus Issum kommt. Dann wärs mal meiner gewesen.
 
;)

Ich hab noch gebrauchtwagengarantie auf das auto, meint ihr das kann ich dadurch regeln?
 
Bevor ich die häufig separate,"sinnlose" Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen würde, würde ich eher auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zurückgreifen.... sofern er noch besteht ;)
 
Naja, es handelt sich bei dem Auto nicht um einen Neuwagen und 2 Jahre ab Zulassung ist es auch schon lange her, gibt es sonst noch eine gesetzliche Gewährleistung?
 
Gewährleistung bei Gebrauchtkauf vom Händler gibt es auch. Kann (und wird i.d.R.) auf ein Jahr begrenzt werden. Wenn der Mangel schon beim Vorbesitzer vorlag, dürfte der Nachweis, das der Wagen schon bei der Übergabe nicht in Ordnung war (oder nur unsachgemäß repariert) nicht schwer fallen.
 
okay und wie geh ich da am besten vor? Verkäufer anrufen? Um zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag müsst ich mir gogo2001-2002 zur hand nehmen, wenn es sonst auf keinen Unterlagen vermerkt ist, was bei meinen nicht der Fall ist.
 
Erstmal gehst du davon aus, dass der Händler an einem zufriedenen Kunden interessiert ist. Also reklamierst du dort den Mangel (gerne mit der unter Zivilisierten üblichen Höflichkeit). Wenn er auf auf die Gebrauchtwagengarantie verweist, kann dir das solange egal sein, wie du keine Selbstbeteiligung zahlen musst. Sollte es darauf hinauslaufen, bleibst du ganz ruhig, verweist auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und gibst den Hinweis, dass du im Kontakt mit dem Vorbesitzer bist, der den Fehler auch schon kannte (und sicher bei der Abgabe an den Händler darauf hingewiesen hat - hoffe ich). Selbst wenn die Lüftung bei Übergabe an dich funktionierte, ist bei Wiederauftreten des Defekts nach so kurzer Zeit fraglich, ob die Reparatuir wirklich sachgerecht durchgeführt wurde. Wenn der Händler dir dann keine Lösung anbietet, solltest du den Mangel sofort schriftlich rügen (Eischreiben oder direkt gegen Empfangbekenntnis aushändigen), wahrst damit die Fristen und kannst dich ggf. rechtlich beraten lassen (wenn das denn die Sache lohnt).
Ich selbst habe bei einer Nachbesserung nach Gebrauchtkauf gute Erfahrung mit meiner Niederlassung gemacht.
 
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