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In Deutschland und Frankreich (noch) nicht bei Privatfahrzeugen, wohl aber bei Firmanwagen.Lando2081 schrieb:Hi!
Hab verlauten hören das ab dem 01.01.2005 ne warnweste pflicht ist!
Stimmt das ?
gruß
Smurf schrieb:ich habe immer 2 im Auto, zwei Sitze, zwei Westen ! Pflicht hin oder her, wenn der LKW von hinten kommt, soll er mich sehen, sollte ich mal auf der Bahn aussteigen müssen !
Ist das mit den Warnwesten gesetzlich (wenn ja, wo?) geregeltetspace schrieb:Als Dientswagennutzer ist die Warnweste Pflicht! Es ist auch Pflicht, dass die Warnweste jederzeit vom Sitz aus! zu erreichen ist! Wissen viele Dienstwagennutzer nicht, da es auch viele Fleetmanager nicht wissenUnserer hat uns letztes Jahr extra darauf hingewiesen und den entsprechenden Gesetzestext mit zugelegt.
Liegenbleiben auf der Autobahn mit Dienstwagen und ohne Warnweste aussteigen kann starke Versicherungsprobleme mit sich bringen. Auch im Privatbereich habe ich seit diesem Hinweis unseres Fleetmanagers immer eine Weste griffbereit!
Macht ja auch alles Sinn. Meinetwegen könnte das sofort gesetzlich vorgeschrieben werden. Ich versteh' nicht, wie einige sagen, dass dieses "Abzocke" o.ä. ist.etspace schrieb:Als Dientswagennutzer ist die Warnweste Pflicht!.....
DrPepper schrieb:Alle Achtung. So sollten mehr Fahrer denken. Perfekt!
In Deutschland besteht die Pflicht, eine Warnweste mitzuführen, zurzeit nur für Dienstwagenfahrer (BGV D29, §31 Absatz 1). So muss eine nach der DIN EN 471 geprüfte Weste für betrieblich genutzte Fahrzeuge mitgeführt werden. In Italien, Spanien und Portugal dagegen hat seit 1. April 2004 jeder Fahrer die Verpflichtung eine Warnweste mitzuführen, die er im Bedarfsfall noch im Wagen anlegen muss. Auch in Österreich und Frankreich ist eine solche Vorschrift in naher Zukunft geplant.
Nachsatz:
Mögliche Anrechnung eines Mitverschuldens:
Wird bei einem Unfall jemand verletzt, der eigentlich Warnkleidung hätte tragen müssen und wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift zu spät gesehen wird, dürften ihm pfiffige Schadensachbearbeiter wohl ein Mitverschulden anrechnen.
Unabhängig davon sind Warnwesten grundsätzlich für die eigene Sicherheit sinnvoll. Das wird wohl zumindest jeder einsehen, der schon einmal auf dem Standstreifen einer Autobahn auf der linken Seite seines Fahrzeuges einen Reifen wechseln musste.
etspace schrieb:Hallo Chris, ich zitiere da mal kurz:
ziemlich viel Text
Nichteinhaltung träfe also in erster Linie das Unternehmen als Ordnungswidrigkeit und hätte evtl. die Folge, dass die BG-Versicherung nicht zahlt und somit das Unternehmen - außer es hätte sich da irgendwie abgesichert - den Schaden seines Mitarbeiters selbst zahlen darf.
Grüßle
Chris - heut mal Spammer
etspace schrieb:Das war Spam für Dich!?![]()