Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

unknow

Fahrer
Registriert
21 Oktober 2008
Hi,
darf an einem Leasingfahrzeug ein Gewindefahrwerk einbauen wenn ich es nachher wieder gegen das originale tausche?
Das gleiche für einen anderen ESD.

Gruß und danke im vorraus
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Hi,
darf an einem Leasingfahrzeug ein Gewindefahrwerk einbauen wenn ich es nachher wieder gegen das originale tausche?
Das gleiche für einen anderen ESD.

Gruß und danke im vorraus

Was sich ohne Spuren zurückrüsten lässt ist OK, wenn du es zurück rüstest.

Du darfst ansonsten ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber nichtmal andere Felgen aufziehen wenn du die originalen verkaufst.

Am besten ist es alle Modifikationen schriftlich mit dem Händler bei dem du das Fahrzeug hast abzugleichen.
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Klar darfst Du das - für Folgeschäden aufgrund der Modifizierung wirst Du aufkommen. Da Du diese Änderung eintragen lassen musst, kannst Du sie auch nicht vertuschen.
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Klar darfst Du das - für Folgeschäden aufgrund der Modifizierung wirst Du aufkommen. Da Du diese Änderung eintragen lassen musst, kannst Du sie auch nicht vertuschen.

doch, geht ;)

"Mann" müsste ja nach der Abnahme den Fahrzeugschein "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" ändern lassen, kann aber - solange keiner mault - auch mit dem Originalschein und dem Abnahmebericht in der Gegend rumfahren ...
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hab' ich mal gehört. :b
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Klar darfst Du das - für Folgeschäden aufgrund der Modifizierung wirst Du aufkommen. Da Du diese Änderung eintragen lassen musst, kannst Du sie auch nicht vertuschen.

Bei den Neuen Fahrzeugscheinen wird normalerweise nichts mehr eingetragen. Abnahmebericht reicht
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Was sich ohne Spuren zurückrüsten lässt ist OK, wenn du es zurück rüstest.

Du darfst ansonsten ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber nichtmal andere Felgen aufziehen wenn du die originalen verkaufst.

Am besten ist es alle Modifikationen schriftlich mit dem Händler bei dem du das Fahrzeug hast abzugleichen.

Sehe ich genauso, habe immer Leasingfahrzeuge. Alles was Du zurückbauen kannst ist o.k., da freut sich der Händler, denn meistens sind die Teile die Du abbaust noch in einwandtfreiem Zustand. Wenn es etwas ist was Du danach nicht mehr entfernt bekommst, dann Zustimmung des Händlers einholen und Dir schriftlich geben lassen.

Ist mir immer mit den Schnitzer Flügeln passiert aber der Händler hat sich immer gefreut das meine Anbauten seinen Wiederverkauserlös hoch treiben. :w
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Bei den Neuen Fahrzeugscheinen wird normalerweise nichts mehr eingetragen. Abnahmebericht reicht


In meiner Zulassungsbescheinigung I sind aber sehr wohl das Bilstein FW und die Distanzen eingetragen (click) - aber wieder was gelernt.
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

In meiner Zulassungsbescheinigung I sind aber sehr wohl das Bilstein FW und die Distanzen eingetragen (click) - aber wieder was gelernt.

Und bei mir stehen nur die Standart Daten drinne. Die haben mich letztes Jahr nach einer Stunder schlangestehen mit meinen Abnahme Bescheinigungen (GTÜ) wieder nach Hause geschickt
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Was sich ohne Spuren zurückrüsten lässt ist OK, wenn du es zurückrüstest.

Du darfst ansonsten ohne Rücksprache mit dem Leasinggeber nichtmal andere Felgen aufziehen wenn du die originalen verkaufst.

Am besten ist es alle Modifikationen schriftlich mit dem Händler bei dem du das Fahrzeug hast abzugleichen.

sehe ich genauso :t !

Mein Tipp: Vor dem Kauf bzw. der Montage würde ich auf jeden Fall mit dem Vertragshändler (= wo man den BMW geleast hat) ein Gespräch dazu suchen, damit es bei der Fahrzeugrückgabe keine Probleme gibt. Noch besser: dort gleich einen guten Preis für die Montage aushandeln und die machen lassen :t

Viel Spaß!!
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Tach tach,

Ich hab zum Beispiel einen Leasingvertrag nach 10 Monaten übernommen, und nach einer Woche das Originallenkrad gegen ein M-Lenkrad ausgetauscht. Das fand der BMW Händler richtig gut. --> Wertsteigerung geht immer.

Aus Erfahrung hat BMW meistens bei ESD´s und Fahrwerken was dagegen. Felgen und Reifen sind unter erhalt der Originalen Ok. Extra Winterreifen sind gern gesehen und gut bei Diskusionen über Nachzahlungen bei km Überschreitungen oder mini Lackschäden bei der Fahrzeugrückgabe.

Tschüß Hickey.
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Tach tach,

Ich hab zum Beispiel einen Leasingvertrag nach 10 Monaten übernommen, und nach einer Woche das Originallenkrad gegen ein M-Lenkrad ausgetauscht. Das fand der BMW Händler richtig gut. --> Wertsteigerung geht immer.

Aus Erfahrung hat BMW meistens bei ESD´s und Fahrwerken was dagegen. Felgen und Reifen sind unter erhalt der Originalen Ok. Extra Winterreifen sind gern gesehen und gut bei Diskusionen über Nachzahlungen bei km Überschreitungen oder mini Lackschäden bei der Fahrzeugrückgabe.

Tschüß Hickey.


Den Tip mit den Winterrädern eventuelle Schäden bei der Fahrzeugrückgabe auszugleichen finde ich gut. War ich noch gar nicht drauf gekommen. Aber eigentlich will ich meinen Zetti ja auch nicht wieder hergeben..........
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

mini lackschäden sollten aber eigentlcih unter normale alltagsabnutzung fallen.

man zahlt ja schliesslich für die nutzung, da kann man kein fabrikneues auto nach min 3 jahren/ 30tkm erwarten!
 
AW: Was darf am Leasingfahrzeug geändert werden

Tach tach,

Die Erwartungshaltung an ein Auto sind da sehr unterschiedlich. Ich hab da zwei bekannte die Ihre BMW´s 3 Jahre Alt geliest haben und bei der Rückgabe wurde da schon der Zustand von 3 Jahren und nicht von 6 Erwartet. War ein bischen haarig.

Aber ist schon richtig so wirklich trennen will man sich eigentlich nicht.

Tschüß Hickey.
 
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