Was haltet Ihr von diesem MQP?

AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

blau-schwarze Innenausstattung bei gelben Lack ist für mich ein no go:ulrich:


find ich auch... :#

sieht bis auf den frontunterbau wirklich stark aus das MQP in der farbe. :t

wenn die innen-farbkombi nicht wär und der sonstige zustand perfekt,
wäre der wagen durchaus eine überlegung wert. auch wenn ich
ebenfalls denke, das der preis schon arg optimistisch
angesetzt ist. um die 25k sollten hinkommen...


mfg
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

zu teuer
zu extrem in der farbkombination
kann nix
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

@QP Klauzz
sorry, aber das hab ich nicht so ganz verstanden.

@Andreazzz
na dann ist es aber seltsam, warum er ein neues bzw. anderes QP jetzt hat. Und der Fahrstil scheint auch nicht gerade seriös zu sein.
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

wenn es auch ein Rechtslenker sein darf-there you go:

http://www.pistonheads.com/sales/list.asp?s=574


Bei dem momentanen Wechselkurs echte Schnäppchen:t

da könnte man ja fast ins Grübeln kommen sowas als Ringtool aufzubauen, da wäre mir die Rechtslenkung wurscht

scheint übrigens gar nicht so kompliziert das ganze:

Die Mitnahme eines gebrauchten Fahrzeuges von einem Land der EU in ein anderes ist kein Zoll- und kein Mehrwertsteuervorgang mehr. Auch innerhalb der EU besteht jedoch die Verpflichtung, ein Fahrzeug dort zuzulassen, wo es hauptsächlich in Betrieb genommen wird.
Die An- oder Ummeldung soll "unverzüglich" geschehen, in der Praxis wird nicht beanstandet, wenn Sie sich etwas Zeit lassen; länger als 12 Wochen sollten Sie jedoch keinesfalls warten, denn spätestens dann sind Sie für Ihr Fahrzeug hier in Deutschland kfz-steuerpflichtig. Zuständig für die An- und Ummeldung von Fahrzeugen ist die Kfz-Zulassungsstelle, im Westen Deutschlands auch Strassenverkehrsamt genannt.
Wenn das Fahrzeug bisher in einem Land der EU regulär auf Sie selbst zugelassen war, benötigen Sie für den Gang zur Zulassungsstelle folgende Papiere:
- Reisepass oder Personalausweis,
- Meldebestätigung Ihres Wohnsitzes,
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original,
- Versicherungsbestätigung eines in Deutschland ansässigen Kfz-Versicherers,
- CoC / EWG-Übereinstimmungserklärung* und/oder
- Prüfprotokoll * der technischen Prüfstelle (TÜV oder DEKRA), wenn das Fahrzeug mehr als 3 Jahre alt ist, oder Daten unvollständig waren.
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug, das umgemeldet werden soll, auch physisch anwesend sein muss! Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle will es sehen und identifizieren.
Wenn das Fahrzeug bisher auf eine andere Person zugelassen war, sollten Sie außerdem einen Eigentumsnachweis (Kauf- oder Schenkungsvertrag) vorlegen können. In diesem Fall wird oft verlangt, dass das Fahrzeug im bisherigen Zulassungsland erst abgemeldet wird.
*Die CoC (Certificate of Conformity) / EG-Übereinstimmungserklärung ist eine in allen Ländern der EU geltende Betriebserlaubnis, die seit Beginn 1997 für alle Neuwagen die nationalen Betriebserlaubnisse ersetzt und ab 1998 für alle auf dem Markt befindlichen Modelle vorliegt. In der Praxis heißt das, dass Sie ein Fahrzeug aus EU-Produktion, das jünger als 3 Jahre ist, nicht mehr zur Einzelabnahme bei der technischen Prüfstelle vorführen müssen, wenn Sie die CoC vorlegen können. Wenn die Daten bezüglich der Abgasnorm in der CoC unvollständig sind, was nicht sein sollte, aber gelegentlich vorkommt, ist es sinnvoll, das Fahrzeug beim TÜV vorzuführen und die Daten nachtragen zu lassen. Wenn Sie keine CoC bei Ihren Fahrzeugpapieren finden, sollten Sie sie gleich beim Hersteller anfordern.


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Ergänzung vom 30.07.2008 14:01:
*Gebrauchtfahrzeuge die eine CoC/EG-Übereinstimmungserklärun g haben und zuvor in einem anderen Land der EU regulär zugelassen waren, müssen nur dann vor der Zulassung in Deutschland bei der technischen Prüfstelle zur Haupt- und Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO vorgeführt werden, wenn hier inzwischen eine HU fällig gewesen wäre, also wenn mehr als drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind oder wenn Fahrzeugdaten unvollständig sind. Wenn noch keine drei Jahre seit der ersten Inbetriebnahme vergangen sind, bekommen Sie eine Plakette, die nur bis zum Termin der ersten Haupt- und Abgasuntersuchung gültig ist. HU und AU kosten zusammen ca. 75 € für Benziner oder 78 € für Dieselfahrzeuge.
Gebrauchtfahrzeuge, die keine CoC haben, müssen nach wie vor in jedem Fall vor der Ummeldung bei der technischen Prüfstelle zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO (ca. 90 bis 115 €) vorgeführt werden. Wenn dort ein Datenblatt für Ihr Fahrzeug vorhanden ist, wird die Übereinstimmung der Daten und natürlich der aktuelle Zustand geprüft.
Wenn alle Formalitäten erfolgreich abgeschlossen sind, haben Sie
- zwei deutsche Kfz-Kennzeichen mit gültiger Prüfplakette (ca. 25 €),
- die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie immer mitführen müssen (25 oder 40 €, je nach dem, ob der Typenschlüssel bekannt ist oder erst festgelegt werden muss),
- die Zulassungsbescheinigung Teil II, der am besten zu Hause aufbewahrt wird (14,80 €).
Die ausländischen Kennzeichen und Fahrzeugpapiere werden von der deutschen Zulassungsstelle einbehalten. Als Bestätigung darüber erhält der Ummeldende eine Einzugsbestätigung, die er bei der Abmeldung des Fahrzeuges vorlegen kann. Nur mit Grossbritannien besteht ein Abkommen, dem zufolge die britischen Fahrzeugpapiere an eine zentrale Registrierungsstelle in GB zurückgeschickt werden.
Fragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle immer ausdrücklich nach, ob von dort aus evtl. eine Nachricht über die Ummeldung an die bisherige Zulassungsstelle im Ausland geschickt wird oder ob Sie sich selbst um die Abmeldung dort kümmern müssen. Eine einheitliche Vorgehensweise gibt es hierzu leider noch nicht.
Kurz nach der Zulassung werden Sie von dem für Sie zuständigen Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid erhalten. Die Höhe der pro 100 ccm Hubraum zu zahlenden Kfz-Steuer ist abhängig von der Treibstoffart und dem Schadstoffausstoß des Fahrzeuges, so wie dieser im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer" codiert ist.

Kurzeitkennzeichen können verwendetet werden. Diese gibt es an jeder Zulassungsstelle und sind entsprechend 5 Tage gültig. Eine gesetzliche Erlaubnis gibt es leider nicht aber es wird dennoch praktiziert und geduldet.
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

Sorry Peter, aber das wäre so gar nicht mein Fall.
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

No prob, ich fands halt nur bemerkenswert daß die Kisten dort umgerechnet bis zu 10k€ weniger kosten :O. Wenn nur die Sache mit der verkehrten Seite nicht wär:g
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

@e36/8
naja wenn er soweit i. O. ist u. Du bzgl. der Leistung u. Herkunft nichts dagegen hast ein schönes Auto.
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

@e36/8
naja wenn er soweit i. O. ist u. Du bzgl. der Leistung u. Herkunft nichts dagegen hast ein schönes Auto.

Ist der 243 PS von den Fahrleistungen her vergleichbar mit dem 3-Liter oder doch eher in Richtung 321/325 PS?
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

@iann
das weiß ich nicht genau, meine aber irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, daß er in Richtung 3.0 geht, wobei ich den Unterschied jetzt nicht so riesig finde.
 
AW: Was haltet Ihr von diesem MQP?

Golgende Aussage von mir beruht auf gelesenene Berichten und Erfahrungen die ich gesammelt habe, als ich nach einem US MQP gesucht habe. Ich bin nie selbst eins gefahren!

Der S52 geht besser als der 3.0.
Er hat wesentlich mehr Drehmoment, nicht zuletzt durch die 3.2 Liter Hubraum. Er hat keine einzeldrossel, ist daher nicht so "drehfreudig" wie der Eu M.
Er soll halt von unten raus ein schönes kräftiges Drehmoment haben und das alles bei sehr humanem Verbrauch!
 
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