Wechselkennzeichen

...ich hab's doch schon am 17. Juli 2010 geschrieben wie es kommen wird. E-Fahrzeuge sollen attraktiver gemacht werden. Und unter diesem Aspekt ist das Wechselkennzeichen eine sinnvolle Sache.
...kostenfreien Ladestationsparkplätzen am Arbeitsort.
...
.. ich dachte, ich hätte Deiner Weitsicht schon im Beitrag #76 gebührend Rechnung getragen! :t Ich war nur - fälschlicherweise! - davon ausgegangen, dass nichts eingeführt wird, was keiner braucht.

Was die E-Autos angeht: Das war erstens gar nicht die Idee! Da muss man ganz anders 'rangehen, wenn man das will. Und zweitens gilt da im Grunde dasselbe wie für andere Kleinwagen! Das Nutzungsspektrum ist ja noch schmaler als bei einem Kleinwagen (Reichweite, Ladungszeit). Und kostenlos? Schön wär's, aber DAS ist wohl diesmal DEIN Wunschdenken! :d

Absurd wird es dann in 2-3 Jahren, wenn man uns Autofahrern vorwirft: "Jetzt machen wir das extra für Euch und Ihr nutzt es nicht!" Für mich ist das Thema nun "durch".

Grüße, Herbert
 
Ich denke mal an die vielen Wohnmobilbesitzer, die dieses nur im Urlaub oder an Wocheneneden benutzen. Dafür wäre ein Wechselkennzeichen sinnvoll, da ja immer ein Fahrzeug steht. Ich glaube das hatten unsere politischen Vordenker auch im Auge als es um die Entscheidung der "Gleichen Fahrzeugklasse" ging. Man hatte sicherlich Angst, das diese "reiche" Klientel plötzlich zum Wechselkennzeichen greift und dadurch Einnahmeverluste entstehen könnten.

Ob sich ein Wechselkennzeichen für meine beiden Motorräder überhaupt lohnt, hängt jetzt letztendlich von den Versicherungsprämien ab. Wie sieht es da mit der Vollkasko aus ????

Ich frage mich bei diesem lachhaften Konstrukt auch, warum das nicht benutze Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen darf. Immerhin wurden die Kfz-Steuern zu 100% entrichtet, was hierzu berechtigen würde.
 
Hi AirKlaus,
das ist ganz einfach, weil nur ein versichertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen/Flächen abgestellt werden darf - und wenn das andere Fahrzeug mit Kennzeichen versehen bewegt wird, ist das andere Fahrzeug nunmal nicht versichtert. Die KFZ-Steuer hat damit nichts zu tun.
 
.. solche Fahrzeuge sind "beitragsfrei" versichert, genau wie ein Saison-Fahrzeug. Dürfen also stehen. Das macht ja dieses ganze "Konzept" so unprofessionell!!! Aber mit der Steuer hat's wirklich nichts zu tun!

Grüße, Herbert
 
Hallo Herbert,
da täuscht Du Dich - in Deutschland darf ein nicht (haftpflicht-versichertes) Fahrzeug (Pflichtversicherungs-Gesetz - Gefährdungs-Haftung geht davon aus) - und um ein solches würde es sich handeln, nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Was die Kasko-Versicherung angeht (beitragsfrei) kannst Du durchaus Recht haben, da will ich mich nicht festlegen.
 
.. Du machst mich jetzt unsicher, aber ich meine mich zu erinnern, dass mir meine Versicherung das mal so erklärt hat. *grübel*

Bei TK und VK bin ich ganz sicher, so einen Fall hatte ich schon!!!
 
Ja, TK und VK sind für andere ja auch egal ;-)

... aber wenn Dein Auto am Hang steht und losrollt ohne haftpflichtversichert zu sein und dabei eine Omi umrollt, dann wird das zu einem großen Problem.
 
Danke für die Erklärungen. Da alle meine Fahrzeuge sowieso ganzjährig angemeldet sind und in meiner Garage stehen, habe ich mir noch nie solche Gedanken machen müssen.
 
Is ja auch völlig piepe. Ich zahl doch nicht für zwei Autos Steuern, von denen ich nur eines benutzen darf. Ich frage mich ernsthaft, was sich Leute denken, die auf solche Ideen kommen? Entgegen der weitläufigen Meinung sitzen in Ministerien ja nicht nur Idioten. Ich würde gern wissen, auf welcher Ebene das dann in die jetzt gültige Form abgeändert wurde. Und diese Haftpflicht für das gerade nicht benutzte Auto kann ja nun so hoch auch nicht sein, wenn man das Risiko eines stehenden Autos kalkuliert. Dann wird halt auf den Versicherungspreis des teuereren Autos 50E aufgeschlagen und gut ist. Das kann ja wohl nicht so schwer zu berechnen sein. Die größte Frechheit (natürlich nur aus meiner Sicht), dass man nicht mal Motorrad mit Auto mischen kann. Dann hätte ja die Regelung tatsächlich auch mal jemandem nützen können...
Und dann diese Grinsebacke Ramsauer mit seinen PR-Fotos. Schon die zweite Idiotie, nach den kleinen Kennzeichen für Motorräder, wo sich dieser P$§%er breit grinsend mit ablichten lässt.
 
Sind dir die neuen Motorradkennzeichen immer noch zu groß?

Ich hätte "klein" in Anführungszeichen schreiben sollen... ;-) Das kleinstmögliche Format ist nicht kleiner als früher: 18 cm breit 20 cm hoch. Aber ich finde (persönlicher Geschmack) mit der kleinen Schrift, insbesondere wenn du nur einen Ortsbuchstaben hast, sieht das Ding nicht unbedingt ästhetisch aus und zudem einfach asymmetrisch und mit zuviel weiss. Was hätte die dran gehindert, mit den kleinen Buchstaben auch das Format auf 18x18 zu ändern? Kein Aufwand. Aber trotzdem nicht gemacht.
 
.. ich fahre ein großes Motorrad und da gehört auch ein großes Kuchenblech als Kennzeichen ran, nicht so ein unförmiges 18x20 Schild :D
 
Hallo Herbert,
da täuscht Du Dich - in Deutschland darf ein nicht (haftpflicht-versichertes) Fahrzeug (Pflichtversicherungs-Gesetz - Gefährdungs-Haftung geht davon aus) - und um ein solches würde es sich handeln, nicht auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Was die Kasko-Versicherung angeht (beitragsfrei) kannst Du durchaus Recht haben, da will ich mich nicht festlegen.

völlig korrekt - das ist auch der grund warum ein fahrzeug mit saisonkennzeichen AUSSERHALB des angegebenen zeitraumes in der garage oder auf privatem grund verschwinden muß....
und genau DER effekt SOLLTE mit dem wechselkennzeichen ja eigentlich auch verschwinden, da die gefährdungshaftung von einem unbenutzen fahrzeug nicht mehr aktiv ausgeübt werden kann. einzig allein das passive risiko durch einfluss von außen (=kasko) oder durch menschliches versagen (wegrollen und beschädigen dritter, verlust von betriebsstoffen => umweltverschmutzung = haftpflicht) wäre noch gegeben. allerdings ungleich geringer einzuschätzen als fahrzeuge im betrieb. daher hätten sich auch die versicherungsrabatte argumentieren und umsetzen lassen. es kommt mal wieder eins zum anderen. rolli-wolfgang wollte nicht auf kohle verzichten, die er sowieso nicht eingenommen hätte und als folge daraus zieht natürlich auch die versicherungswirtschaft nicht mit. quintessenz daraus ist, daß das wechselkennzeichen in 5 jahren wieder verschwindet, weil sich die nachfrage als zu gering herausgestellt hat :P ich würde fast behaupten das war auch so gewollt...:s
 
... die Funktionäre freuen sich und die Bürger der Republik lachen. Somit scheinen doch alle damit Glücklich zu sein :d
 
Jetzt schlagt mich nicht, aber für mich könnte sich das tatsächlich lohnen.

Ich brauche eigentlich einen Kombi für die Arbeit und hatte eh nicht vor den Z zu verkaufen, dazu bin ich Single und könnte daher auch eh nur einen Fahren.
Sofern die Versicherungsprämie für den zweiten WIRKLICH günstig ausfällt... warum nicht?
 
Jetzt schlagt mich nicht, aber für mich könnte sich das tatsächlich lohnen.

Ich brauche eigentlich einen Kombi für die Arbeit und hatte eh nicht vor den Z zu verkaufen, dazu bin ich Single und könnte daher auch eh nur einen Fahren.
Sofern die Versicherungsprämie für den zweiten WIRKLICH günstig ausfällt... warum nicht?

.... ob unsere Bürokraten einen Kombi und Und einen Z in die gleiche Fahrzeugkategorie eingruppieren sollte dann erst einmal geprüft werden :s
 
.... warum nicht?
.. nein, keine Prügel! :D

Klar, es ist nicht ausgeschlossen, dass es Dir - nach nochmaliger, sorgfältiger Überprüfung durch das BMV :b - ein paar € spart. Und wenn Du allein zwei Autos hast, dann sparst Du geschätzte 50 €. Mehr macht das vermutlich nicht aus, denn Rabatte für Zweitwagen gibt es ja schon seit geraumer Zeit bei vielen Versicherungen!

Grüße, Herbert
 
.... ob unsere Bürokraten einen Kombi und Und einen Z in die gleiche Fahrzeugkategorie eingruppieren sollte dann erst einmal geprüft werden :s
Bisher habe ich nur gelesen PKW/PKW, Wohnm./Wohnm., Oldt./Oldt usw...

Und PKW sind es ja dann doch beide. Schauen wir mal...


.. nein, keine Prügel! :D

Klar, es ist nicht ausgeschlossen, dass es Dir - nach nochmaliger, sorgfältiger Überprüfung durch das BMV :b - ein paar € spart. Und wenn Du allein zwei Autos hast, dann sparst Du geschätzte 50 €. Mehr macht das vermutlich nicht aus, denn Rabatte für Zweitwagen gibt es ja schon seit geraumer Zeit bei vielen Versicherungen!

Grüße, Herbert

Und das ist halt die Frage: Was spare ich?

Wegen 50,- € jährlich, werde ich mir kein Wechselkennzeichen holen :d . Ohne könnte ich den Wagen auch mal nem Freund leihen, oder einen Mitarbeiter alleine los schicken und bräuchte nicht ständig umklipsen. Zudem würde ich meinen Z DANN auch in einer Garage parken, was hier auch ca. 40-50 Euro im Monat kostet.

Aber warten wir es mal ab wie hoch im Endeffekt das Sparpotenzial ist.
 
ich kann mich nur wiederholen (sh. meine früheren Post in diesem Thread) - es wir wohl nicht so prickelnd.

- volle Steuer auf beide Fahrzeuge (Schäuble läßt grüßen)
- beide Fahrzeuge in einem jeweils eigenständigen Vertrag (beim gleichen Versicherer) versichert - zu jeweils 100% Beitrag - abzüglich eines Wechselkennzeichen-Rabatts
von ca. 5 % (na toll)
- nur ein Fahrzeug darf auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden - das zweite Fahrzeug muß auf Privat-Grundstück versteckt werden (hat man ja ...)
- und man darf immer noch das Wechselkennzeichen austauschen (bei Wind und Wetter macht das sicher auch Spaß)

..... was will man mehr ;)

und wenn wirklich mal ein Schaden abgewickelt werden muß, bin ich gespannt, wie die Rabatt-Herabstufung geregelt wird (je Fahrzeug oder vielleicht sogar je Wechselkennzeichen-Kunde ... alles ist möglich)
 
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