Weiße Blinker geklaut .....

AW: Weiße Blinker geklaut .....

dpunkt schrieb:
@z4!

äh... es ist wohl schon ein kleiner unterschied ob du ein kaufhausdetektiv bist, der vom kaufhaus legitimiert ist personen auch auf verdacht zu kontrollieren, oder ein "hobby" aufklärer, der nun einen vermeintlichen bösewicht entdeckt hat, nur weil der "verdächtige" teile verkauft.

Nein, da ist kein Unterschied. Das Kaufhaus ist natürlich nicht berechtigt, dem beauftragten oder angestellten Detektiv ordnungsrechtliche Privilegien einzuräumen, die der "Normalbürger" nicht hat. Der Detektiv darf also nicht mehr oder weniger, als jede andere Zivilperson auch. Oder umgekehrt ausgedrückt: jeder Bürger ist bei einem entsprechenden Verdacht genau so weit zu "bürgerrechtlichen" Maßnahmen befugt, wie der Detektiv/Sicherheitsbeauftragte etc.


Im Hinblick auf möglicherweise geschäftsschädigende Aussagen macht es vorliegend sicherlich Sinn, etwas vorsichtig zu sein. Ich sehe aber keinen Grund, einem Verdacht wie dem hier geschilderten nicht nachzugehen. Hätten wir alle mehr Zivilcourage, gäbe es solche Dinge wie Blinkerklau und andere Vergehen oder gar Verbrechen deutlich weniger!

Das ist meine rein private Meinung ohne jeden Anspruch auf jur. Richtigkeit und Vollständigkeit.

Viele Grüße
Jan
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Hallo,
das kenne ich.
Mir hat jemand mal vom Fiat Coupe die weissen Seitenblinker herausgehebelt. Wegen 25 Euro&: .
Ich verstehs einfach nicht...
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

wenn man mal ein bisschen recherchiert bekommt man übrigens raus wo der gute mann wohnt, wie alt er ist und das er einen mini fährt.

vielleicht hat er deshalb kontakte zu bmw - soll mir aber wurscht sein, macht was ihr wollt :)

gruß

thomas
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Hallo zusammen,

Ebay ist schon eine hervorragende Plattform um Diebesgut zu verhöckern. Ich will nicht wissen, wieviel illegal erworbenen Waren dort verkauft werden. Da sollte die Polizei tatsächlich genauer prüfen. Aber gerade da liegt das Problem. Wenn der Schaden gering ist, wird das Verfahren i.d.R. von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Selbst detaillierte Hinweise helfen da nicht weiter, wenn keine hieb- und stichfesten Beweise vorliegen. Ich spreche da aus Erfahrung. Da kann man froh sein, wenn der Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist.

Gruß, Ralf
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

dpunkt schrieb:
wenn man mal ein bisschen recherchiert bekommt man übrigens raus wo der gute mann wohnt, wie alt er ist und das er einen mini fährt.

vielleicht hat er deshalb kontakte zu bmw - soll mir aber wurscht sein, macht was ihr wollt :)

gruß

thomas

... und nicht auf der strasse sondern gebrauchte teile im BMW lager klaut ? oder was möchtest du damit sagen? er wohnt in M'gladbach... BMW Hammer wäre sicher nicht erfreut darüber....
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Brummm schrieb:
Nein, da ist kein Unterschied. Das Kaufhaus ist natürlich nicht berechtigt, dem beauftragten oder angestellten Detektiv ordnungsrechtliche Privilegien einzuräumen, die der "Normalbürger" nicht hat. Der Detektiv darf also nicht mehr oder weniger, als jede andere Zivilperson auch. Oder umgekehrt ausgedrückt: jeder Bürger ist bei einem entsprechenden Verdacht genau so weit zu "bürgerrechtlichen" Maßnahmen befugt, wie der Detektiv/Sicherheitsbeauftragte etc.


Im Hinblick auf möglicherweise geschäftsschädigende Aussagen macht es vorliegend sicherlich Sinn, etwas vorsichtig zu sein. Ich sehe aber keinen Grund, einem Verdacht wie dem hier geschilderten nicht nachzugehen. Hätten wir alle mehr Zivilcourage, gäbe es solche Dinge wie Blinkerklau und andere Vergehen oder gar Verbrechen deutlich weniger!

Das ist meine rein private Meinung ohne jeden Anspruch auf jur. Richtigkeit und Vollständigkeit.

Viele Grüße
Jan

nur um nochmal kurz den Juristen raushängen zu lassen, jedem Zivilbürger steht bei erwischen eines Täters auf frischer Tat das recht der Verhaftung zu, sprich das Festhalten des Täters. Auf dieser Grundlage geht der Kaufhaus Detektiv hin und hält den Dieb fest, bis die Polizei kommt. Schaut mal in die Strafprozessordnung, da steht es drin.

Nach § 127 StPO ist jedermann auch ohne richterliche Anordnung - sprich: Haftbefehl - zur vorläufigen Festnahme Beschuldigter befugt, wenn jemand auf frischer Tat - also bei Begehung einer Straftat - angetroffen wird und entweder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann oder der Täter der Flucht verdächtig ist.
Staatsanwalt und Polizei haben gemäß § 127 Absatz 2 StPO ein erweitertes Recht zur Festnahme von Personen: Sie sind stets schon dann dazu berechtigt, wenn die Voraussetzungen zum Erlaß eines Haftbefehl vorliegen. Bei ihnen muß der Täter also nicht "auf frischer Tat" angetroffen werden.


Ich möchte nochmals klarstellen, ich habe weder gegenüber dem Käufer noch hier behauptet, das die Angebotenen Blinker meine waren. Im Gegenteil ich habe den Käufer gebeten, die Bezahlung vorzunehmen und die Ware anzunehmen. Ich habe lediglich geäußert, dass es schon seltsam ist, dass jemand massenweise gebrauchte KFZ-teile verkauft die leicht zu demontieren sind. Ich habe niemandem den Namen genannt. Auch für mich gilt die Unschuldsvermutung solange bis die Schuld bewiesen ist.
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

dpunkt schrieb:
wenn man mal ein bisschen recherchiert bekommt man übrigens raus wo der gute mann wohnt, wie alt er ist und das er einen mini fährt.

vielleicht hat er deshalb kontakte zu bmw - soll mir aber wurscht sein, macht was ihr wollt :)

gruß

thomas

kennst du ihn am ende?
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

@smurf

nö, ich wohne in münchen. kenne niemanden aus dem eck, auch nicht ihn.
komm mal wieder runter.

ich finde aber diese fast schon gewissheit, mit der hier auf schuldig argumentiert wird bedenklich.

das trifft auch auf deinen kommentar (klaut er halt im bmw lager...) zu.

und was dein "juristischen beitrag" betrifft - wo bitte ist er auf frischer tat ertappt worden ?

gruß

thomas
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

dpunkt schrieb:
@smurf

nö, ich wohne in münchen. kenne niemanden aus dem eck, auch nicht ihn.
komm mal wieder runter.

ich finde aber diese fast schon gewissheit, mit der hier auf schuldig argumentiert wird bedenklich.

das trifft auch auf deinen kommentar (klaut er halt im bmw lager...) zu.

und was dein "juristischen beitrag" betrifft - wo bitte ist er auf frischer tat ertappt worden ?

gruß

thomas

Lieber Thomas :s ,

ich dachte du hättest die Sensibilität Ironie und Sarkasmus zu verstehen. Ich plädiere auf gar nichts. Ich wiederhole nochmals, ich finde es merkwürdig auffällig, dass er ausschließlich mit gebrauchten leicht zu demontierenden KFZ-teilen neuerer KFZ handelt. Ich finde es auch merkwürdig, dass er behauptet, diese stammen aus eigenem Umbau. Ich finde dies bei anderen Anbietern, welche eBay nutzen, ebenso merkwürdig. Ich habe keine konkreten Verdachtsmomente gegen den Verkäufer.

Mein "juristischer Beitrag" bezieht sich auf den Kaufhausdetektiv Beitrag weiter unten, nicht auf unseren eBay-Verkäufer. Die Aussage is korrekt, so wie meine juristische Ausbildung.

Lies meine Worte bitte genau, dann kann ich mir die Wiederholungen sparen;-) !
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Habe ansonsten heute mit meinem :) bezgl. der Blinkerproblematik gesprochen. Das Problem ist bei BMW noch nicht bekannt, wundern tut es denn :) aber nicht. Er sagte am meisten werden Xenonscheinwerfer des aktuellen 5er BMW gestohlen.


Er hat mir ferner abgeraten die Blinker rückseitig zu befestigen, er warnte vor Vandalismus und Karosserieschäden, welche bei anderen Fahrzeugen schon häufig aufgetreten sind, wenn der Dieb nicht das bekam was er wollte.
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Wenn ich mal mein Kaufmannswissen auspacke, so würde mich doch interessieren ob der Verkäufer ein Gewerbe angemeldet hat (würde auch das Finanzamt interessieren). Die wie heist es, wer regelmäßig (mehr als 3 -4 mal) Waren verkauft muss ein Gewerbe anmelden. Da der Verkäufer wohl nicht 80 Cooper S besitzt, die er umrüstet, kann von Privatverkauf keine Rede sein, oder?

Eventuell betreibt der Gute eine Tuningwerkstatt für Minis und auch mal für andere Autos und hat deshalb so viele Fahrzeugsignifikante Teile zum Verkauf anzubieten.

Grüsse

Gerry
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

zumindest kann man ahnen, woher er das geld hat, seinen cooper optisch und technisch auf cooper s niveau zu bekommen...
 
AW: Weiße Blinker geklaut .....

Ich denke ich werde die Angelegenheit unter Erfahrungen die keiner braucht abhaken:g


Meine Versicherung zahlt nichts, da meine Selbstbeteiligung über den von mir bezahlten 120 Euro liegt. Wer auch immer mit den Blinkern nebst Emblemen knapp 35 Euro verdient haben mag, mich hat es fast das 4fache gekostet. Vielleicht sollte ich in Zukunft einfach nen 20er hinter jeden Blinker kleben und nen Zettel, auf dem ich ihm das Geld anbiete wenn er mir die Blinker läßt. Ist billiger. Aber solche Typen würden eher beides nehmen. Armes Deutschland....
 
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