Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Stutzeweck

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16 Oktober 2005
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BMW Z3 roadster 2,8i
Zunächst sei erwähnt: GUT DAS ES SIE GIBT.

ABER:

Mal so....

Folgender Fall einer Bekannten. (Zwar nicht ein Verkehrsverstoß, wie man in einem Autoforum vermuten sollte, möchte es mir aber mal von der Seele schreiben).
Kurzbeschreibung, sinngemäß:

Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels (vor 2 Jahren) lag eine Frist von Kündigung bis zur Neueinstellung von 2 Monaten.
Sie meldete sich für diese Zeit arbeitslos und erhielt ALG.

Die Einstellung beim neuen Arbeitgeber erfolgte.

Sie meldete die Wiederbeschäftigung der zust. Agentur für Arbeit einen Monat zu spät. (Grund, warum auch immer, Stress, Einarbeitung im neuen Job....es wurde vergessen....mea culpa).

Sie erhielt also 1 Monat zu unrecht ALG, welches sie sofort zurückzahlte, als der Betrag auf dem Kontoauszug erschien und sie zu diesem Zeitpunkt ihr "Versehen"/ Versäumnis überhaupt erst bemerkte.

Nun, erhielt sie vor ein paar Wochen vom Hauptzollamt Post und sollte ca. 300,00 Euro Bußgeld bezahlen.
Sie antwortete und reichte Belege ihrer Rückzahlung ein.

Das genügte nicht, denn so wie ich sie und die Begründung des Amtes verstanden habe, hätte sie die Neubeschäftigung zu spät gemeldet.

Das stimmte zwar, allerdings sah sie kein Vergehen, da sie ja den Betrag zurückgezahlt hatte. Trotzdem nahm sie sich einen Rechtsanwalt.

Zwichenzeitlich kam ein Brief vom Zollamt, mit einem erhöhten Bußgeld auf nunmehr ca. 400,00 Euro.

Der Rechtsanwalt wurde o.g. sinngemäß tätig und legte Widerspruch ein.

Es kam zur Gerichtverhandlung.

Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.

Nun erhielt sie heute die Rechnung des Anwaltes:

Grundgebühr. gem. 5100 VV RVG € 120,00

verwaltungr. Verfahrensgebühr gem.
5103 € 135,00

gerichtl. Verfahrensgebühr gem. 5109 € 135,00

Terminsgeb. gem. 5110 € 215,00

zus. Verfahrensgeb. gem. 5115 € 135,00

Auslagenpausch. gem 7002 € 20,00

19% MwSt. gem. 7008 € 144,40
___________

€ 904,40
==========

HÄTTE SIE MAL DIE 400,00 EURO BUßGELD BEZAHLT, HÄTTE SIE DIE HÄLFTE GESPART.

Ich gönne den Anwälten ihr Honorar, aber es erscheint mir in vorliegendem Fall als sehr außergewöhnlich. (Wobei ich das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht unbedingt in Frage stellen möchte).

Im übrigen hat die Bekannte ihren Rechtsschutz leider nur auf die Sparte Verkehrsrechtsschutz beschränkt.

Fazit:
Was möchte ich sagen: Man sollte auch in (Stress)-Situationen, wo einem plötzlich ein Bußgeldbescheid auf den Tisch flattert, klaren Kopf behalten und auch bei einem Anwalt, mal nach den voraussichtlichen Auslagen fragen.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Fuer sowas hat man eine guenstige Rechtsschutzversicherung. Oder man akzeptiert einfach, dass man Mist gebaut hat und hoert auf dauernd den Unschuldigen zu spielen :)
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Fuer sowas hat man eine guenstige Rechtsschutzversicherung. Oder man akzeptiert einfach, dass man Mist gebaut hat und hoert auf dauernd den Unschuldigen zu spiele n :)

Es geht ja nicht darum, den Unschuldigen zu spielen und einzusehen, dass man Mist gebaut hat, (was sie ja getan hat), es ging ihr darum, dass sie nicht die Höhe des Bußgeldes von 400,00 Euro einsah, da sie ja den Betrag (zugegebenrmaßen zwar wohl nicht fristgemäß) zurückgezahlt hatte und von einem Rechtsanwalt, der doch nach kurzem Überschlagen seiner "Auslagen" eher zum zahlen des Bußgeldes hätte raten MÜSSEN!!! Aber eher zu seinem Wohl den Fall an sich nahm. (Was zwar sein gutes Recht ist), aber diese Mandantin auf ewig verloren hat.
Was ich ihr geraten habe und aus dieser Sache auch meine eigenen Konsequenzen ziehen werde, da es zufällig auch "mein" Anwalt ist.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Ich bin kein Spezialist des RVG-Vergütungsverzeichnisses. Aber ihr Anwalt hat wirklich die Gebühren "günstig" angesetzt. Das hätte auch deutlich teuerer werden können. (Edit: das spricht sehr für Deine These aus #3)

Zum Anlass selber ist zu sagen, auch wenn sie ihren Fehler feststellte und von sich aus den zu "Unrecht" erhaltenen Betrag zurück überwies, hat sie die "Straftat" vorher schon begangen gehabt.... in dem sie die ARGE nicht rechtzeitig informierte und sich so "Sozialleistungen erschlich".
Nicht nur das es günstiger geworden wäre, wenn sie den Bussgeldbescheid akzeptiert hätte, so hätte auf der anderen Seite auch die ARGE "Augenmaß" beweisen können. Aber Amtsleute sind nunmal vorschriftenhörig.... mehr leider nicht.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Es geht ja nicht darum, den Unschuldigen zu spielen und einzusehen, dass man Mist gebaut hat, (was sie ja getan hat), es ging ihr darum, dass sie nicht die Höhe des Bußgeldes von 400,00 Euro einsah, da sie ja den Betrag (zugegebenrmaßen zwar wohl nicht fristgemäß) zurückgezahlt hatte und von einem Rechtsanwalt, der doch nach kurzem Überschlagen seiner "Auslagen" eher zum zahlen des Bußgeldes hätte raten MÜSSEN!!! Aber eher zu seinem Wohl den Fall an sich nahm. (Was zwar sein gutes Recht ist), aber diese Mandantin auf ewig verloren hat.

Mit einem gewonnen Rechtsstreit ist es doch üblich, dass die Gegenseite die Auslagen/Anwaltskosten übernimmt. Zumindest habe ich diesen Regelfall immer geglaubt.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Ich bin kein Spezialist des RVG-Vergütungsverzeichnisses. Aber ihr Anwalt hat wirklich die Gebühren "günstig" angesetzt. Das hätte auch deutlich teuerer werden können. (Edit: das spricht sehr für Deine These aus #3)

Zum Anlass selber ist zu sagen, auch wenn sie ihren Fehler feststellte und von sich aus den zu "Unrecht" erhaltenen Betrag zurück überwies, hat sie die "Straftat" vorher schon begangen gehabt.... in dem sie die ARGE nicht rechtzeitig informierte und sich so "Sozialleistungen erschlich".
Nicht nur das es günstiger geworden wäre, wenn sie den Bussgeldbescheid akzeptiert hätte, so hätte auf der anderen Seite auch die ARGE "Augenmaß" beweisen können. Aber Amtsleute sind nunmal vorschriftenhörig.... mehr leider nicht.


So ist es.
Ähnlich stand es auch in dem Bußgeldbescheid. Sie ist seinerzeit aus allen Wolken gefallen, da sie ja die Neubeschäftigung gemeldet hatte und nicht täglich ihre Kontoauszüge kontrolliert hatte, ob da noch ein "Monatslohn" der Arge eingegangen ist.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Ich bin kein Spezialist des RVG-Vergütungsverzeichnisses. Aber ihr Anwalt hat wirklich die Gebühren "günstig" angesetzt. Das hätte auch deutlich teuerer werden können. (Edit: das spricht sehr für Deine These aus #3)

Zum Anlass selber ist zu sagen, auch wenn sie ihren Fehler feststellte und von sich aus den zu "Unrecht" erhaltenen Betrag zurück überwies, hat sie die "Straftat" vorher schon begangen gehabt.... in dem sie die ARGE nicht rechtzeitig informierte und sich so "Sozialleistungen erschlich".
Nicht nur das es günstiger geworden wäre, wenn sie den Bussgeldbescheid akzeptiert hätte, so hätte auf der anderen Seite auch die ARGE "Augenmaß" beweisen können. Aber Amtsleute sind nunmal vorschriftenhörig.... mehr leider nicht.


Möchte noch hinzufügen: In jedem Verfahren (und auch im Rechtsstreit) gibt es Fristen. Diese wurden im vorliegenden Fall ganz einfach und klar überschritten PUNKT. Diese Fristen sind bzw. wurden bekanntgegeben.
Die Anwaltskosten für diesen Bereich kann man als günstig zu bezeichnen (wie "fantomasio" schon trefflich beschrieben hat)
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Mit einem gewonnen Rechtsstreit ist es doch üblich, dass die Gegenseite die Auslagen/Anwaltskosten übernimmt. Zumindest habe ich diesen Regelfall immer geglaubt.

Der Rechtsstreit wurde nicht gewonnen, es ist auf "Einstellung des Verfahrens" entschieden worden. Da zahlt die Gegenseite (Staat) nicht die Anwaltskosten. So wie sie mir das geschildert hat.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Mit einem gewonnen Rechtsstreit ist es doch üblich, dass die Gegenseite die Auslagen/Anwaltskosten übernimmt. Zumindest habe ich diesen Regelfall immer geglaubt.

Es muss ja kein Urteil gefallen sein, sondern war ein Vergleich, dann ist das nicht so. Ganz im Gegenteil, dann hätte der Anwalt - so meine ich - sogar noch eine Vergleichsgebühr berechnen können.

Edit:
Ups, war wohl zu spät.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Möchte noch hinzufügen: In jedem Verfahren (und auch im Rechtsstreit) gibt es Fristen. Diese wurden im vorliegenden Fall ganz einfach und klar überschritten PUNKT. Diese Fristen sind bzw. wurden bekanntgegeben.
Die Anwaltskosten für diesen Bereich kann man als günstig zu bezeichnen (wie "fantomasio" schon trefflich beschrieben hat)

Vollkommen richtig! Soweit ich weiß 14 Tage. Nun hat sie 3 Wochen keine Kontoauszüge kontrolliert und schon war das Kind im Brunnen.
Ich betone nochmals, dass ich Erschleichen von Sozialleistungen aufs schärfste verabscheue.
Aber das im vorliegenden Fall ein sehr hartes Vergehen vorgeworfen wird, finde ich für nicht angemessen. Aber die Gesetze sind halt so.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Nicht nur das es günstiger geworden wäre, wenn sie den Bussgeldbescheid akzeptiert hätte, so hätte auf der anderen Seite auch die ARGE "Augenmaß" beweisen können.

Genau das ist doch, nach meiner Überzeugug, der springende Punkt!

Wessen Anwalt ist es denn? Meiner oder ist er sein eigener Vermögensverwalter?

Als Normalbürger hat man doch häufig überhaupt keine Vorstellungen davon, welche Kosten mit welchem anwaltlichen Vorgehen verbunden sind.

Die Antworten hier geben mit teilweise schon etwas zu denken...

Die Frage, ob die Abrechnung hier korrekt und die angesetzten Kosten möglicherweise sogar niedrig waren, ist doch nebensächlich...

Zu einer guten anwaltlichen Beratung gehört m.E. auch der Hinweis, u.U. die Situation hinzunehmen, weil alle weiteren Maßnahmen die ganze Angelegenheit nur zusätzlich verteuern würden.

Ich kenne diesen Fall nicht im Detail, habe aber selbst schon eine gerichtliche Auseinandersetzung bis zum Landgericht (es ging immerhin um einen hohen fünfstelligen Betrag) in zwei Instanzen erlebt, die mit einem für mich positivem Vergleich zum Abschluss kam und ich dennoch - zusammen mit den Kosten meines Anwaltes - erheblich mehr als ursprünglich vom Gegner gefordert, bezahlen musste.
Und das, obwohl ich den Anwalt ständig um eine wirtschaftliche Einschätzung bat, um die er sich aber drückte.

Bemerkenswert war auch, dass mein Anwalt im Abschlussgespräch mit mir den ganzen Vorgang als gemeinsamen, großen Erfolg feierte und mir dann in Sektlaune seine Kostennote überreichte. Ich machte ihm dann sehr deutlich das ich das für mich als eine Niederlage empfand.

Manche Anwälte sind geradezu darauf erpicht, fortlaufend neue Streitfälle zu erzeugen und Auseinandersetzungen in die Länge zu ziehen, denn auch das Kleinvieh macht bekanntlich Mist.
Oder sie sehen die ganze Angelegenheit als "sportliche Herausforderung" und verlieren dabei das wirtschaftliche Interesse des Mandanten aus dem Blickfeld.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls ALLE Anwälte in einen Topf werfen. ;)

Viele Grüße, Holger
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Ich bin eigentlich ganz froh, dass auch ein Rechtsanwalt von seiner Arbeit ganz gern leben möchte, wird doch auch so schon jeder Blödsinn vor Gericht ausgetragen. Wenn man sich keine Gedanken über die Gehaltskosten eines Gerichts macht und wegen einem Butterbrot (im Verhältnis gesehen ! ) vor Gericht zieht und dabei auch noch weiß dass man selbst nicht unschuldig ist an dem Problem, dann soll man draus lernen und blechen. Dass der Gehalt mehr wird desto mehr Arbeit ein Betroffener an seinem Arbeitsauftrag (der ihm erteilt wurde!!) hat, müsste auch logisch sein. Meine Meinung.

In einem Rechtsstreit geht es auch oft nur um das Urteil, nicht um die endstandenen Kosten..Die sind manch einem da herzlich egal bzw eben zweitrangig.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

In einem Rechtsstreit geht es auch oft nur um das Urteil, nicht um die endstandenen Kosten..Die sind manch einem da herzlich egal bzw eben zweitrangig.

Roland,

diese Fälle mag es auch geben, abr das ist doch eine verschwindende Minderheit oder eher im Strafrechtsbereich angesiedelt.

Mein Anwalt, der von mir bezahlt wird, hat mich zu beraten... und dazu gehört eben auch - und vor allem - eine Abwägung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dann wüden vermutlich auch gar nicht so viele Fälle vor Gericht verhandelt werden.

Die Gerichtskosten waren in meinem Falle übrigens lächerlich und völlig unerheblich im Vergleich zum Honorar meins Anwalts.

Auch gibt es längst nicht nur schwarz und weiß / schuldig und unschuldig...

Grüße, Holger
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Roland,

diese Fälle mag es auch geben, abr das ist doch eine verschwindende Minderheit oder eher im Strafrechtsbereich angesiedelt.

Mein Anwalt, der von mir bezahlt wird, hat mich zu beraten... und dazu gehört eben auch - und vor allem - eine Abwägung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dann wüden vermutlich auch gar nicht so viele Fälle vor Gericht verhandelt werden.

Die Gerichtskosten waren in meinem Falle übrigens lächerlich und völlig unerheblich im Vergleich zum Honorar meins Anwalts.

Auch gibt es längst nicht nur schwarz und weiß / schuldig und unschuldig...

Grüße, Holger

Hi Holger

Dass es vor Gericht nicht nur schwarz und weiß gibt, sollte aber auch derjenige wissen, der einen Gerichtsstreit eingeht...Weiters: Wenn jemand wegen einem Butterbrot vor Gericht geht, kann der Rechtsanwalt durchaus davon ausgehen dass es seinem Klienten hauptsächlich um das Urteil geht, ansonsten wüsste der Rechtsanwalt ja davon ausgehen, dass sein Klient doof ist:M(NICHT auf dich bezogen Holger !!) wenn der meint so ein Gerichtsverfahren würde (fast) nichts kosten...Wenn ich von Gerichtskosten schreibe, so meine ich die entstandenen Kosten eines Gerichtsverfahrens, also natürlich inkl Rechtsanwaltkosten.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Danke Holger, :t:t:t

In Deinen Beiträgen triffst Du genau den Punkt, welcher ich mit diesem Thread meine.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Genau das ist doch, nach meiner Überzeugug, der springende Punkt!

Wessen Anwalt ist es denn? Meiner oder ist er sein eigener Vermögensverwalter?

Die Frage, ob die Abrechnung hier korrekt und die angesetzten Kosten möglicherweise sogar niedrig waren, ist doch nebensächlich...

Zu einer guten anwaltlichen Beratung gehört m.E. auch der Hinweis, u.U. die Situation hinzunehmen, weil alle weiteren Maßnahmen die ganze Angelegenheit nur zusätzlich verteuern würden.

die mit einem für mich positivem Vergleich zum Abschluss kam und ich dennoch - zusammen mit den Kosten meines Anwaltes - erheblich mehr als ursprünglich vom Gegner gefordert, bezahlen musste.

Bemerkenswert war auch, dass mein Anwalt im Abschlussgespräch mit mir den ganzen Vorgang als gemeinsamen, großen Erfolg feierte und mir dann in Sektlaune seine Kostennote überreichte. Ich machte ihm dann sehr deutlich das ich das für mich als eine Niederlage empfand.

Manche Anwälte sind geradezu darauf erpicht, fortlaufend neue Streitfälle zu erzeugen und Auseinandersetzungen in die Länge zu ziehen, denn auch das Kleinvieh macht bekanntlich Mist.
Oder sie sehen die ganze Angelegenheit als "sportliche Herausforderung" und verlieren dabei das wirtschaftliche Interesse des Mandanten aus dem Blickfeld.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte keinesfalls ALLE Anwälte in einen Topf werfen. ;)

Viele Grüße, Holger

Holger, super Einschätzung! Deinen Worten kann ich mich selbstverständlich vollumfänglich anschliessen. Der "kleine" Hinweis von mir hinsichtlich der Kostenhöhe sollte nur als weitere Einschätzung des bezahlten Anwaltes dienen.... mehr nicht.

Ich selbst war auch schon "Opfer" eines Vergleichs... mit genau dem gleichen unterlegenem Gefühl wie Du, weil ich ja angeblich erreicht hätte was ich erzielen wollte. Bei mir war der Eindruck noch viel schlimmer, weil ich die Vermutung hatte, dass mein damaliger Anwalt - der er danach sofort nicht mehr war, merkwürdig war auch, dass er kurz danach nicht mehr der Kanzlei angehörte und aus der Gerichtsbarkeit weg war &: - am "grünen Tisch" mit der gegnerischen Anwältin einen Vergleich oder ähnliches schon ausgemacht gehabt hätte. Ich jedoch wollte auf alle Fälle ein Urteil erwirken und mein Anwalt hat auf mich mit Worte "eingeprügelt" und drohte sogar das Mandat sofort fallen zu lassen! Dadurch wurde ihm ermöglicht noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr anzusetzen. :11surpris Was für eine "Vera....." :g
Das Schlimme an meinem nicht verfolgten Urteil bzw. erzielten Vergleich war, die gegnerische Partei hat bewusst und wissentlich das Gericht - also somit auch den Richter - getäuscht, was die finanziellen Einkommensverhältnisse anging (es wurden mal soeben nahezu 50% der tatsächlichen Höhe verschwiegen/verschleiert; Ich wusste das und hatte meinem Anwalt das auch mitgeteilt und belegen können) Somit wurde zeitgleich auch die Sozialgemeinschaft "betrogen" - sich Sozialleistungen erschlichen, weil der gegnerischen Partei zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, die ihr bei den tatsächlichen Einkommensverhältnissen auf keinen Fall zugestanden worden wären. Der Richter hätte meiner Auffassung nach die "Akte" erst einmal an die Staatsanwaltschaft abgeben müssen, damit eine entsprechende Prüfung und Beurteilung des Sachverhaltes "Prozeßkostenhilfe" stattfinden hätte können. Hätte sich herausgestellt, dass ich mit meiner Einschätzung richtig gelegen hätte, dann hätte es auch erst garnicht zu dem Vergleich kommen können, sondern das absolute Gegenteil.
Aber so ist das nunmal in Deutschland, Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Es bestätigt ebenso, dass viele Anwälte nur an sich denken, aber eben kaum an die Belange ihres Mandanten im Vordergrund wissen wollen.
Da ich seit 2001 zwangsweise nahezu permanent im Familienrecht involviert bin, habe ich zwischenzeitlich keine sonderlich gute Meinung zu Anwälten und ihren "trockenen" angeblich "sachlichen" Sichtweisen bzw. Standpunkten. Wobei ich mit meinem derzeitigen Anwalt zufrieden sein darf. Aber schade ist dennoch, dass ich auf ihn angewiesen bin und die Sache nicht allein abhandeln kann, weil das Unterhaltsrecht schlichtweg zu aufwendig und nicht unkompliziert ist.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

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Zu einer guten anwaltlichen Beratung gehört m.E. auch der Hinweis, u.U. die Situation hinzunehmen, weil alle weiteren Maßnahmen die ganze Angelegenheit nur zusätzlich verteuern würden.
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Manche Anwälte sind geradezu darauf erpicht, fortlaufend neue Streitfälle zu erzeugen und Auseinandersetzungen in die Länge zu ziehen, denn auch das Kleinvieh macht bekanntlich Mist.
Oder sie sehen die ganze Angelegenheit als "sportliche Herausforderung" und verlieren dabei das wirtschaftliche Interesse des Mandanten aus dem Blickfeld.
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Viele Grüße, Holger

Da kann man wohl nirgendwo widersprechen, weil es derartige Fälle leider tatsächlich gibt. :s

Ganz allgemein, unverbindlich und ohne jedweden Bezug auf den konkreten Fall gesagt: Ein (nicht nur anwaltlicher!) Berater muss bei seiner Beratung freilich immer die wirtschaftlichen Interessen seines Kunden im Blick haben. Er muss sich fragen, ob seine Tätigkeit dem Kunden einen echten Mehrwert bringt und ob das zu erzielende Ergebnis die Kosten der Beratung rechtfertigt. Das ist nicht allein Sache des Kunden, sondern - aus meiner Sicht - ein wesentlicher Teil der Beratungsleistung.

Das ist übrigens eine Betrachtung, die über eine bloße - freilich wichtige - Kosten-Nutzen-Rechnung hinausgehen muss. Denn nicht immer lassen sich Kosten und Ergebnis einfach miteinander "verrechnen":
- Spart der Unternehmensberater dem Unternehmen X Euro und kostet dafür X/10 Euro, so fällt die Rechnung positiv aus - das ist trivial.
- Wann aber hat z. B. der Mandant einen ausreichenden Mehrwert, wenn er sich um einen geringen Betrag streitet, die diesbezüglichen Anwaltskosten deutlich höher ausfallen aber dafür auch der strafrechtliche Vorwurf aus der Welt ist? Wann hat ein Unternehmen einen ausreichenden Mehrwert, wenn es für die Überarbeitung und Verhandlung eines Vertrags an seinen Rechtsanwalt 5.000,- Euro zahlt, dafür aber das aus dem Vertragsschluss resultierende Risiko ganz erheblich verringert wird?

Über all diese Dinge muss sich der Berater laufend Gedanken machen. Holger hat es anschaulich dargestellt was passiert, wenn der Berater diesen Blick verliert - oder ihn gar nicht haben möchte. Dann stellt sich nämlich ggf. auch der "Erfolg" des Beraters für den Kunden/Mandanten als Niederlage dar. Keine gute Voraussetzung für eine langjährige Zusammenarbeit. :M

Dass die Realität dem oben dargestellten Ideal oftmals nicht entspricht, dürfte Jedem klar sein. Auch unter den Beratern gibt es Leistungs- und Kostendruck, und viele Berater können es sich schlicht nicht leisten, Beratungsangebote einfach abzulehnen. Insofern wird dem Kunden/Mandanten kaum etwas anderes übrig bleiben, als auch selbst immer wieder eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchzuführen.
 
AW: Wenn man mal einen Rechtsanwalt braucht.

Da kann man wohl nirgendwo widersprechen, weil es derartige Fälle leider tatsächlich gibt. :s
Ein Berater muss bei seiner Beratung freilich immer die wirtschaftlichen Interessen seines Kunden im Blick haben. Er muss sich fragen, ob seine Tätigkeit dem Kunden einen echten Mehrwert bringt und ob das zu erzielende Ergebnis die Kosten der Beratung rechtfertigt.

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Dass die Realität dem oben dargestellten Ideal oftmals nicht entspricht, dürfte Jedem klar sein. Auch unter den Beratern gibt es Leistungs- und Kostendruck, ...

Ein sehr interessanter Aspekt! Nicht, dass ich schon erlebt hätte, dass mir ein Anwalt, um meinen Geldbeutel zu schonen, von einem Prozess abgeraten hätte- nichtsdestotrotz wäre dies aber vorstellbar.

Deshalb meine Frage an die Anwälte: Kennt Ihr einen Anwalt, der erleben musste, dass der mit der harten Wahrheit konfrontierte Klient
("Es gibt kaum eine Chance für Sie!")
zur Konkurrenz lief und nicht aufgeben wollte? Oder geben sich alle offen-ehrlichen Anwälte dann einen Ruck und denken sich "Also gut, wenn er/sie unbedingt will!" :j :s


Zum Thema: Man muss auch beachten, dass die ARGE neben den Auszahlungen an Deine Unbekannte auch die Krankenversicherung bezahlt. Der Streitwert ist also größer als es auf den ersten Blick erscheint.
 
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