Stutzeweck
macht Rennlizenz
- Registriert
- 16 Oktober 2005
- Wagen
- BMW Z3 roadster 2,8i
Zunächst sei erwähnt: GUT DAS ES SIE GIBT.
ABER:
Mal so....
Folgender Fall einer Bekannten. (Zwar nicht ein Verkehrsverstoß, wie man in einem Autoforum vermuten sollte, möchte es mir aber mal von der Seele schreiben).
Kurzbeschreibung, sinngemäß:
Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels (vor 2 Jahren) lag eine Frist von Kündigung bis zur Neueinstellung von 2 Monaten.
Sie meldete sich für diese Zeit arbeitslos und erhielt ALG.
Die Einstellung beim neuen Arbeitgeber erfolgte.
Sie meldete die Wiederbeschäftigung der zust. Agentur für Arbeit einen Monat zu spät. (Grund, warum auch immer, Stress, Einarbeitung im neuen Job....es wurde vergessen....mea culpa).
Sie erhielt also 1 Monat zu unrecht ALG, welches sie sofort zurückzahlte, als der Betrag auf dem Kontoauszug erschien und sie zu diesem Zeitpunkt ihr "Versehen"/ Versäumnis überhaupt erst bemerkte.
Nun, erhielt sie vor ein paar Wochen vom Hauptzollamt Post und sollte ca. 300,00 Euro Bußgeld bezahlen.
Sie antwortete und reichte Belege ihrer Rückzahlung ein.
Das genügte nicht, denn so wie ich sie und die Begründung des Amtes verstanden habe, hätte sie die Neubeschäftigung zu spät gemeldet.
Das stimmte zwar, allerdings sah sie kein Vergehen, da sie ja den Betrag zurückgezahlt hatte. Trotzdem nahm sie sich einen Rechtsanwalt.
Zwichenzeitlich kam ein Brief vom Zollamt, mit einem erhöhten Bußgeld auf nunmehr ca. 400,00 Euro.
Der Rechtsanwalt wurde o.g. sinngemäß tätig und legte Widerspruch ein.
Es kam zur Gerichtverhandlung.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Nun erhielt sie heute die Rechnung des Anwaltes:
Grundgebühr. gem. 5100 VV RVG € 120,00
verwaltungr. Verfahrensgebühr gem.
5103 € 135,00
gerichtl. Verfahrensgebühr gem. 5109 € 135,00
Terminsgeb. gem. 5110 € 215,00
zus. Verfahrensgeb. gem. 5115 € 135,00
Auslagenpausch. gem 7002 € 20,00
19% MwSt. gem. 7008 € 144,40
___________
€ 904,40
==========
HÄTTE SIE MAL DIE 400,00 EURO BUßGELD BEZAHLT, HÄTTE SIE DIE HÄLFTE GESPART.
Ich gönne den Anwälten ihr Honorar, aber es erscheint mir in vorliegendem Fall als sehr außergewöhnlich. (Wobei ich das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht unbedingt in Frage stellen möchte).
Im übrigen hat die Bekannte ihren Rechtsschutz leider nur auf die Sparte Verkehrsrechtsschutz beschränkt.
Fazit:
Was möchte ich sagen: Man sollte auch in (Stress)-Situationen, wo einem plötzlich ein Bußgeldbescheid auf den Tisch flattert, klaren Kopf behalten und auch bei einem Anwalt, mal nach den voraussichtlichen Auslagen fragen.
ABER:
Mal so....
Folgender Fall einer Bekannten. (Zwar nicht ein Verkehrsverstoß, wie man in einem Autoforum vermuten sollte, möchte es mir aber mal von der Seele schreiben).
Kurzbeschreibung, sinngemäß:
Aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels (vor 2 Jahren) lag eine Frist von Kündigung bis zur Neueinstellung von 2 Monaten.
Sie meldete sich für diese Zeit arbeitslos und erhielt ALG.
Die Einstellung beim neuen Arbeitgeber erfolgte.
Sie meldete die Wiederbeschäftigung der zust. Agentur für Arbeit einen Monat zu spät. (Grund, warum auch immer, Stress, Einarbeitung im neuen Job....es wurde vergessen....mea culpa).
Sie erhielt also 1 Monat zu unrecht ALG, welches sie sofort zurückzahlte, als der Betrag auf dem Kontoauszug erschien und sie zu diesem Zeitpunkt ihr "Versehen"/ Versäumnis überhaupt erst bemerkte.
Nun, erhielt sie vor ein paar Wochen vom Hauptzollamt Post und sollte ca. 300,00 Euro Bußgeld bezahlen.
Sie antwortete und reichte Belege ihrer Rückzahlung ein.
Das genügte nicht, denn so wie ich sie und die Begründung des Amtes verstanden habe, hätte sie die Neubeschäftigung zu spät gemeldet.
Das stimmte zwar, allerdings sah sie kein Vergehen, da sie ja den Betrag zurückgezahlt hatte. Trotzdem nahm sie sich einen Rechtsanwalt.
Zwichenzeitlich kam ein Brief vom Zollamt, mit einem erhöhten Bußgeld auf nunmehr ca. 400,00 Euro.
Der Rechtsanwalt wurde o.g. sinngemäß tätig und legte Widerspruch ein.
Es kam zur Gerichtverhandlung.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Nun erhielt sie heute die Rechnung des Anwaltes:
Grundgebühr. gem. 5100 VV RVG € 120,00
verwaltungr. Verfahrensgebühr gem.
5103 € 135,00
gerichtl. Verfahrensgebühr gem. 5109 € 135,00
Terminsgeb. gem. 5110 € 215,00
zus. Verfahrensgeb. gem. 5115 € 135,00
Auslagenpausch. gem 7002 € 20,00
19% MwSt. gem. 7008 € 144,40
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€ 904,40
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HÄTTE SIE MAL DIE 400,00 EURO BUßGELD BEZAHLT, HÄTTE SIE DIE HÄLFTE GESPART.
Ich gönne den Anwälten ihr Honorar, aber es erscheint mir in vorliegendem Fall als sehr außergewöhnlich. (Wobei ich das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nicht unbedingt in Frage stellen möchte).
Im übrigen hat die Bekannte ihren Rechtsschutz leider nur auf die Sparte Verkehrsrechtsschutz beschränkt.
Fazit:
Was möchte ich sagen: Man sollte auch in (Stress)-Situationen, wo einem plötzlich ein Bußgeldbescheid auf den Tisch flattert, klaren Kopf behalten und auch bei einem Anwalt, mal nach den voraussichtlichen Auslagen fragen.

(NICHT auf dich bezogen Holger !!) wenn der meint so ein Gerichtsverfahren würde (fast) nichts kosten...Wenn ich von Gerichtskosten schreibe, so meine ich die entstandenen Kosten eines Gerichtsverfahrens, also natürlich inkl Rechtsanwaltkosten.
- am "grünen Tisch" mit der gegnerischen Anwältin einen Vergleich oder ähnliches schon ausgemacht gehabt hätte. Ich jedoch wollte auf alle Fälle ein Urteil erwirken und mein Anwalt hat auf mich mit Worte "eingeprügelt" und drohte sogar das Mandat sofort fallen zu lassen! Dadurch wurde ihm ermöglicht noch zusätzlich eine Vergleichsgebühr anzusetzen.
Was für eine "Vera....." 
