wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

fundriver

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10 Juli 2005
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

war heue mal mit meinem T Car (nicht Zetti) unterwegs. Blaulicht von hinten (Krankenwagen)und die Strasse zweispurig und total zu. Es war im Stadtbereich. Natürlich hat man versucht eine Gasse zu schaffen damit der Krankenwagen durch kann. Da ich auf der rechten Spur stand musste ich einen höheren Randstein hoch. (Dieser war höher als normal). Mit meinem T car kein Problem, aber ich war mir sicher dass ich , wäre ich mit dem Zetti unterwegs gewesen, die Felge geschrottet hätte (zumindest stark eingekerbt)

Ähnliches passierte mir erst vor kurzem in Austria. Da war zum Glück der Randstein sehr flach und ich konnte mit dem Zetti ohne Beschädigung hochfahren.

Nun meine Frage: zum einen ist es selbstverständlich dass man sofort auf Blaulicht und Martinshorn reagiert und den Weg freimacht zum anderen aber wie ist es wenn man dabei sich eine "unvermeidbare Beschädigung" am Fahrzug zuzieht?.
Gilt dann das Motto "Pech gehabt" oder übernimmt die eigene TK oder VK (ohne Höherstufung) den Schaden?
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Oder die öffentliche Hand? So als Verursacher?
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Hallo,

war heue mal mit meinem T Car (nicht Zetti) unterwegs. Blaulicht von hinten (Krankenwagen)und die Strasse zweispurig und total zu. Es war im Stadtbereich. Natürlich hat man versucht eine Gasse zu schaffen damit der Krankenwagen durch kann. Da ich auf der rechten Spur stand musste ich einen höheren Randstein hoch. (Dieser war höher als normal). Mit meinem T car kein Problem, aber ich war mir sicher dass ich , wäre ich mit dem Zetti unterwegs gewesen, die Felge geschrotet hätte (zumindest stark eingekerbt)

Ähnliches passierte mir erst vor kurzem in Austria. Da war zum Glück der Randstein sehr flach und ich konnte mit dem Zetti ohne Beschädigung hochfahren.

Nun meine Frage: zum einen ist es selbstverständlich dass man sofort auf Blaulicht und Martinshorn reagiert und den Weg freimacht zum anderen aber wie ist es wenn man dabei sich eine "unvermeidbare Beschädigung" am Fahrzug zuzieht?.
Gilt dann das Motto "Pech gehabt" oder übernimmt die eigene TK oder VK (ohne Höherstufung) den Schaden?


Zuerst muss ich leider sagen, dass in aller erster Linie du für dein Handeln im Straßenverkehr verantwortlich bist. Schadensregulierung ?????

Des Weiteren, was sollst du machen wenn ein Einsatzfahrzeug kommt, dich in Luft auflösen ???? Ich glaube nicht !!!

Natürlich versucht man als Fahrzeugführer die Gasse möglichst schnell zu räumen, aber nicht für jeden Preis. Warum solltest du dein Fahrzeug beschädigen, ich kann dir leider keine Statistik zeigen, wo 5 sec. mehr oder weniger über Leben und Tot entscheiden.

Als Beispiel, wenn du den Rettungsdienst über den Notruf verständigst, kommt dieser grundsätzlich mit Horn und Blau.

Ich behaupte einfach mal, das in 80 Prozent aller Einsatzfahrten Blau mit Horn nicht unbedingt von Nöten ist.

(5a) lässt großen Handlungsspielraum zu !!!! Gesetze sind ja zu Kneten und auslegen da !!!


Beachte u.a. den letzten Absatz:

_______________________________________________________________________________________________________

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Sehe ich genau so bzw. würde ich jetzt auch nicht meinen Wagen schrotten. Platz machen ist gut aber nicht um jeden Preis.

Cu Markus
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

oh doch.... ich würde meinen wagen (bzw felge) für sowas schrotten... den es muß zwar nicht um leben und tot gehen,... aber es kann... scheiß auf 1500 euro, wenn dafür eben einer rein hypothetisch überleben könnte, alles andere ist nur blech oder gegossenes alu!

ich kriege ja schon immer nen hals, wenn die idioten auf der autobahn im stau keine sicherheitsgasse einhalten und noch an mir vorbei drängeln wollen, weil ich diese eben einhalte... da könnte ich kotzen!!!

stell dir einfach vor, von hinten kommt ein krankenwagen und kommt aber an dir nicht vorbei, weil du deine felge nicht schrotten willst.... nun stell dir vor, es ist echt nen notfall, bei dem es um sekunden und minuten geht....



... nun stell dir vor, der krankenwagen will zu deiner frau, kind oder deinen eltern...


... und froh, das zumindest die felge heile geblieben ist????
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

also ich denk auch, dass einem solch ein schaden bezahlt werden würde.
beispiel ampelblitzer...bleibst du auch davor stehn weil du nicht bei rot geblitzt werden willst, wenn ein rtw kommt? - das interessiert im nachhinein auch keinen, wenn da wirklich ein einsatz war

außerdem dürfte die reperatur der felge bei teuren felgen nur einen bruchteil ausmachen...nur vom randstein hochfahren brauchst du keine komplett neue felge.
und wenn es aufgrund der örtlichkeit nun wirklich nicht anständig möglich ist platz zu schaffen, dann kannst du ja nichts dafür. kennzeichen vom rtw, uhrzeit + datum und genauen ort notieren
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

ich kriege ja schon immer nen hals, wenn die idioten auf der autobahn im stau keine sicherheitsgasse einhalten und noch an mir vorbei drängeln wollen, weil ich diese eben einhalte... da könnte ich kotzen!!!


Und die kapieren nicht mal, was die falsch machen.
Ist auch keine Frechheit, sondern einfach Dummheit.
Ähnlich verhält sich das mit dem Zustellen der Ein- und Ausfahrten bei erkennbarem Rückstau vor Baustellen und/oder Ampeln, die riegeln einfach alles ab. Oder beim Einfahren auf eine Ampel-geregelte Kreuzung beim Linksabbiegen. Drauf und 2m hinter der Ampel stehenbleiben, obwohl für mind. 4 Autos Platz wäre. Ist immer wieder schön, wenn die Grünphase nur einige Sekunden beträgt. Dann kriege ich auch regelmäßig die Krise.

Andreas
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Hallo,

war heue mal mit meinem T Car (nicht Zetti) unterwegs. Blaulicht von hinten (Krankenwagen)und die Strasse zweispurig und total zu. Es war im Stadtbereich. Natürlich hat man versucht eine Gasse zu schaffen damit der Krankenwagen durch kann. Da ich auf der rechten Spur stand musste ich einen höheren Randstein hoch. (Dieser war höher als normal). Mit meinem T car kein Problem, aber ich war mir sicher dass ich , wäre ich mit dem Zetti unterwegs gewesen, die Felge geschrottet hätte (zumindest stark eingekerbt)

Ähnliches passierte mir erst vor kurzem in Austria. Da war zum Glück der Randstein sehr flach und ich konnte mit dem Zetti ohne Beschädigung hochfahren.

Nun meine Frage: zum einen ist es selbstverständlich dass man sofort auf Blaulicht und Martinshorn reagiert und den Weg freimacht zum anderen aber wie ist es wenn man dabei sich eine "unvermeidbare Beschädigung" am Fahrzug zuzieht?.
Gilt dann das Motto "Pech gehabt" oder übernimmt die eigene TK oder VK (ohne Höherstufung) den Schaden?


Bin mal wegen einem RTW bei Rot auf die Kreuzung gefahren und wurde geblitzt. Die Aktion hat Monate gedauert, weil ich keine Nummer vom RTW/NAW hatte.
Angeblich sei die Geschichte nicht nachvollziehbar für unsere Behörde.
Ich frage mich nur: Der RTW sollte doch dann auch geblitzt worden sein.
Als ich die Sache beim RA hatte, wurde das Verfahren dann eingestellt.

Andreas
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Die Teile Blitzen eh meist doppelt und da sollte man erkennen, dass man nur vorgerückt und nicht in die Kreuzung eingefahren ist. Da kann es auch bei passieren, das der nachfolgende nicht oder nicht vollständig erscheint.
Zum Zweiten sollte näheres über den Einsatzplan des Wagen, die Zeit und die Strecke herauszufinden sein (Auch bei Polizei, Fw oder Gasnotdienst). Der RA aber dann wohl unverzichtbar, weil man eigentlich immer erstmal als "Täter" abgestempelt wird :g.
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

klarer fall für mich:

-platz machen

-schaden selber bezahlen

-als MANN das nächste mal in den spiegel schauen.

(immer dieses weicheigeheule...." mimimi meine felge hat nen kratzer...."


:+
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Mein Z4 ist unter der Front auch so tief, dass ich da mit Sicherheit keinem Rettungswagen Platz machen kann indem ich auf einen Bordstein fahre.

Muss ich auch nicht, denn Straßen sind in aller Regel sooo breit, dass es reicht nach vorne an die Seite zu fahren und an den ebenfalls vorfahrenden Vordermann heranzufahren.

Sollte das nicht gehen, dann bildet sich doch durch den Rettungswagen eine Gasse - auch nach vorne hin und es spricht rein gar nix dagegen diese entstehende Gasse zu nutzen um ebenfalls nach vorne zu fahren um dort dem Rettungswagen entsprechend Platz zu machen.

Natürlich sind die anderen dann "typisch deutsch" angepisst dass so ein doofer Z4 vor einem Krankenwagen herfährt und die Gasse nutzt.
Aber wenn es die einzig "sinnvolle" Möglichkeit ist - ja, wieso nicht?

Und ich würde dann auch direkt vor dem Krankenwagen über eine rote Ampel fahren. Aber na logisch - dabei aber auch darauf achten, dass ich niemanden behindere oder gefährde.

Ja, und wenn wirklich gar nix geht? ... dann ist auch keine Gasse nach vorn frei - dann wird eben gehupt wie krank - auch egal ... da wird schon jemand Platz machen, der auch Platz machen kann.

Ich hab's schon sehr oft gesehen, dass gern auf Landstraßen bei Blaulicht von hinten einige Autofahrer in eine "Blaulicht-Duldungs-Starre" verfallen. gern wenn mehrere Fahrzeuge hintereinander fahren, bremst der Vordermann ab und bleibt stehen.
Auf der Landstraße.
Mit Gegenverkehr.
Wie auch immer der Krankenwagen dann vorbei kommen soll ...
... ich gebe Gas und zeige mit Blinkzeichen an geeigneter Stelle wo ich überholt werden möchte.

Auch innerorts gibt's diese Blaulicht-Duldungs-Starre, da wird einfach so angehalten. Auch wenn die Ampel grün ist. "Flucht nach vorn" kennt niemand.

Besonders schön auf der Autobahn. Krankenwagen mit 160 und Blaulicht. Die Deppen bleiben dahinter und trauen sich nicht zu überholen - ja, halloooo? Und die davor bremsen ab ... oh-mein-gott ...
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Nun meine Frage: zum einen ist es selbstverständlich dass man sofort auf Blaulicht und Martinshorn reagiert und den Weg freimacht zum anderen aber wie ist es wenn man dabei sich eine "unvermeidbare Beschädigung" am Fahrzug zuzieht?.
Gilt dann das Motto "Pech gehabt" oder übernimmt die eigene TK oder VK (ohne Höherstufung) den Schaden?

Die Beantwortung der Frage ist rechtlich durchaus komplex und daher nicht wirklich "einfach" zu beantworten!

Es gibt im deutschen Recht die sog. "Geschäftsführung ohne Auftrag" (GoA). Nach mittlerweile wohl gefestigter Rechtssprechung umfasst diese vom Grundsatz her, auch das von dir genannte Beispiel:

Voraussetzung wäre allerdings zum Einen, dass der entstandene Schaden im Hinblick auf die vollzogene Handlung sowie den Schaden selbst "unvermeidbar" war.

Zum Anderen muss dieses Handeln (Bordsteinkante hochfahren um Platz zu schaffen) dem mutmaßlichen Willen des "Verletzten" entsprechen. Das wird es regelmäßig, wenn dein Handeln zum Abwenden einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben notwendig war.

Wenn diese und noch ein paar andere Voraussetzungen vorliegen, wäre dein Ansprechpartner der Verletzte selbst....diesem gegenüber könntest du Schadensersatz.- bzw. Aufwendungsersatzansprüche geltend machen (wohl gemerkt: alles sehr vereinfacht ausgedrückt)

Einschlägige Gesetzesnorm wäre hier der § 683 BGB....

Ob man evtl. Ansprüche allerdings wirklich geltend machen würde, liegt natürlich im konkreten Fall und bei einem selbst.

Liebe Grüsse
Daniel
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Hier geht's doch um eine möglicherweise beschädigten Felge. Das kann man sicher gern probieren den Schaden bei einer Versicherung einzureichen.

Höchstwahrscheinlich wird die Versicherung eine Tagebuchnummer von Dir einfordern, also der Nummer unter der der Schaden aufgenommen wurde und woraus Ort und Zeit des Schadens hervorgeht.
Tja, aber für eine defekte Felge mal eben Polizei rufen? Wer macht das schon.

Von daher: Schaden vermeiden, denn die anschließende Rennerei ist enorm.

Und mal ehrlich: Ist's das denn wert?
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

oh doch.... ich würde meinen wagen (bzw felge) für sowas schrotten... den es muß zwar nicht um leben und tot gehen,... aber es kann... scheiß auf 1500 euro, wenn dafür eben einer rein hypothetisch überleben könnte, alles andere ist nur blech oder gegossenes alu!

Aber wo setzt Du da die Grenze? Wenn's rechts einen Graben runtergeht, und 10.000 Euro Schaden entstehen kann, oder mehr - es wäre durchaus das Beste, wenn die Rechtslage dann geklärt ist. :w
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Aber wo setzt Du da die Grenze? Wenn's rechts einen Graben runtergeht, und 10.000 Euro Schaden entstehen kann, oder mehr - es wäre durchaus das Beste, wenn die Rechtslage dann geklärt ist. :w
Du kannst doch bestimmt dafür eine Situation und einen Ort beschreiben wo genau so etwas passieren kann, oder?

Also ein Weg, der nur 2 m breit ist, der nach vorne hin irgendwie nicht befahrbar ist und rechts und links einen Graben hat in den man das Auto versenken sollte wenn hinter einem ein Krankenwagen angedüst kommt ... also dieser Krankenwagen auf diesem 2-Meter-Weg.

Sorry, aber ich denke, die beschriebenen Situationen sollten nicht weltfremd sein. :X
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Du kannst doch bestimmt dafür eine Situation und einen Ort beschreiben wo genau so etwas passieren kann, oder?

Also ein Weg, der nur 2 m breit ist, der nach vorne hin irgendwie nicht befahrbar ist und rechts und links einen Graben hat in den man das Auto versenken sollte wenn hinter einem ein Krankenwagen angedüst kommt ... also dieser Krankenwagen auf diesem 2-Meter-Weg.

Sorry, aber ich denke, die beschriebenen Situationen sollten nicht weltfremd sein. :X

Frank, mir ging es mehr um die Summe, und nicht um die konkrete Situation (ich kenne so eine Stelle auch nicht). Bis jetzt hat mir immer noch niemand erklärt, ob man im ZWEIFELSFALLE lieber stehen bleiben oder sein Auto beschädigen sollte. (davon ausgehend, dass man NICHT nach vorne oder links ausweichen kann).
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Bis jetzt hat mir immer noch niemand erklärt, ob man im ZWEIFELSFALLE lieber stehen bleiben oder sein Auto beschädigen sollte. (davon ausgehend, dass man NICHT nach vorne oder links ausweichen kann).
Doch, hat jemand - ich zitiere gerne nochmal:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Da steht nicht

"(8) Die Sonderrechte dürfen ohne Rücksicht auf Verluste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."

Und sorry, wenn der Krankenwagen schon nix kaputt fahren darf und niemanden nötigen darf sich was kaputt zu fahren - wieso sollte man sich denn dann etwas kaputt fahren?

Man stelle sich mal vor, wenn jemand für solche Unfälle haftbar gemacht werden darf - hey, klasse ... alle meine Fahrzeugschäden wickle ich dann über die Krankenwagenversicherung ab - dazu muss ich nur einen tag lang durch die Innenstadt fahren - am besten in Krankenhausnähe, da wird sich schon ein Krankenwagen zeigen, dem ich das anhängen kann :w

Kurz: jeder, der sich die Karre kaputt fährt um ein vermeintliches Leben zu retten tut dies mit vollem eigenen Kapitaleinsatz - wer dazu vielleicht sogar von der Brücke hüpft ... selbst schuld :M
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

also ich denk auch, dass einem solch ein schaden bezahlt werden würde.
beispiel ampelblitzer...bleibst du auch davor stehn weil du nicht bei rot geblitzt werden willst, wenn ein rtw kommt? - das interessiert im nachhinein auch keinen, wenn da wirklich ein einsatz war
Viel Spaß beim beweisen das du nur Platz machen wolltest ;)

Als ich als Jugendlicher mal einen leichten Motorradunfall hatte, eigentlich war nix passiert, war plötzlich auch ein Krankenwagen vor Ort. Da hatte jemand übereifrig einen gerufen. Folgerichtig nahmen die mich "zur Beobachtung" mit. Was sagt der Typ im Krankenwagen... "Nicht erschrecken, wir fahren mit Sirene und Blaulicht. Müssten wir zwar nicht, aber so kommen wir besser durch."

Insofern, Platz machen wo es geht, ja. Aber nicht um jeden Preis. Auf der AB mache ich der Polizei auch nicht Platz wenn ich schneller als sie unterwegs bin. Damit haben die auch kein Problem. Nur behindern darf man sie nicht.
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Kurz: jeder, der sich die Karre kaputt fährt um ein vermeintliches Leben zu retten tut dies mit vollem eigenen Kapitaleinsatz - wer dazu vielleicht sogar von der Brücke hüpft ... selbst schuld :M

alles andere wäre ja auch schwachsinn...

wie du schonst sagst, dann fahr ich jedesmal wenn ich einen krankenwagen sehe wo dagegen und lasse mir mein auto richten...
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Wohne in der Nähe einer Klink.

Die heizen fast alle mit Blaulich hin.

Musste leider auch beobachten, dass die es nach dem Abstellen des Fahrzeuges nicht eilig gehabt haben :#

Vielleicht sollten wir einen Rettungswagenfahrer aus dem Forum fragen, ob er selber seinen BMW Compakt oder EX - Z4 gegen den Bordstein fahren würde :w
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Wohne in der Nähe einer Klink.

Die heizen fast alle mit Blaulich hin.

Musste leider auch beobachten, dass die es nach dem Abstellen des Fahrzeuges nicht eilig gehabt haben :#

Vielleicht sollten wir einen Rettungswagenfahrer aus dem Forum fragen, ob er selber seinen BMW Compakt oder EX - Z4 gegen den Bordstein fahren würde :w


Ich sprech für Ihn, er würde es nicht tun !!!!!

Er berichtete auch, das alle Einsätze mit Blau und Horn gefahren werden die über den Notruf auflaufen !!!!:g:g In den meisten Fällen ist keine Eile geboten !!!!




@ all:

Das Thema, bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfahren........würd ich auf keinen Fall machen. Wenn ja, Kennzeichen notieren und sofortiger Antuf bei der Polizei, bekanntlich macht Melden frei !!!

Mir sind mehrere Fälle u.a. im familiären Kreis bekannt, wo das Verfahren nicht eingestellt wurde.


Da die Aussagen der Betroffenen als reine Schutzbehauptungen gewertet wurden.

Gerade in einer Großstadt wirde es schwirig eine saubere Nachverfolgung anzustellen wann und wo jemand mit Horn und Blau gefahren ist.

Wegen so einer Sache 4 Wochen den Schein abgeben..........:j:j
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

"Das Thema, bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich einfahren........würd ich auf keinen Fall machen.2
Es ist alles eine Frage des Lichts, liegts du drinnen oder draussen.
Ich mach grundsätzlich den Weg frei und sorge auch durch hupen etc. dass er frei wird. Rot in dieser Situation interessiert mich nicht.
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Und die kapieren nicht mal, was die falsch machen.
Ist auch keine Frechheit, sondern einfach Dummheit.
Ähnlich verhält sich das mit dem Zustellen der Ein- und Ausfahrten bei erkennbarem Rückstau vor Baustellen und/oder Ampeln, die riegeln einfach alles ab. Oder beim Einfahren auf eine Ampel-geregelte Kreuzung beim Linksabbiegen. Drauf und 2m hinter der Ampel stehenbleiben, obwohl für mind. 4 Autos Platz wäre. Ist immer wieder schön, wenn die Grünphase nur einige Sekunden beträgt. Dann kriege ich auch regelmäßig die Krise.

Andreas

da bin ich bei dir.... nicht zu vergessen die, die in eine kreuzung einfahren, obwohl man sieht, das es dahinter nicht weiter geht,... natürlich steht dann alles, wenn die anderen grün kriegen und diese vollpfosten immer noch in der kreuzung stehen, da es eben nicht weiter geht.... man man man...
 
AW: wer haftet wenn man wg. Noteinsatz sein Auto beschädigt?

Aber wo setzt Du da die Grenze? Wenn's rechts einen Graben runtergeht, und 10.000 Euro Schaden entstehen kann, oder mehr - es wäre durchaus das Beste, wenn die Rechtslage dann geklärt ist. :w

wo die grenze ist??? meine eigene Unversehrtheit.... oder sagen wir anders... ich versuche immer das zu tun was nötig ist, um jemanden in einer notsituation zu helfen... wenn ich platz machen kann, ohne schaden zu produzieren, mache ich natürlich das... notfalls wie jokin schon sagt flucht nach vorne oder sonst was... diese situation, wie von dir beschrieben ist doch sehr hypothetisch!

aber es gibt keinen geld-grenzbetrag... ich tue immer das, was ich für richtig halte und handel instiktiv und versuche zu helfen und wäge nicht ab, was mich das ganze kostet...!
 
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