Cordonbleu
BMW E-Biker
Würde den nicht als Tuningsünde bezeichnen. Optisch natürlich gewöhnungsbedürftig.
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Also der Flügel ist schon mehr als gewöhnungsbedürftig. Wenn du da bei offenen Verdeck den Heckdeckel auf machst und die Holde im Auto sitzt, könnte ich mir vorstellen, dass es ne Beule in der Frisur gibtWürde den nicht als Tuningsünde bezeichnen. Optisch natürlich gewöhnungsbedürftig.
Bin mal davon ausgegangen, was in der Anzeige steht: "2,5i" und "Erstzulassung 01/2006".Es wird bestimmt ein 2.5si sein, denn das Fahrzeug ist von 2008. Somit hätte er dann als Ausgangsleistung 218PS. 218 auf 254 PS ist ein Plus von 36PS, das wäre schon möglich. Dann sind es keine 17% Steigerung.
Ich hätte schwören können da vorhin 2008 gelesen zu haben...Bin mal davon ausgegangen, was in der Anzeige steht: "2,5i" und "Erstzulassung 01/2006".
Wo siehst du denn 2008?
Eintragung nützt aber unter Umständen nur wenig. Wenn in einer Polizeikontrolle das VdTÜV 751 herangezogen wird:Ist alles Eingetragen bei dem Ding… sogar die hoffnungslos übertriebene Tieferlegung.
Bei Geschwindigkeits Huckeln, abgesenkten Bordsteinen oder selbst bei nur tiefere Spurrillen liegt das Ding auf.
Das dürfte bei der Bude schon eng werden - davon abgesehen, dass mir eh bei jedem Aufsetzer die Nackenhaare zu Berge stehen.Laut Erlass des BMVIT ist eine geringere Mindestbodenfreiheit als 11 cm möglich, wenn alle Vorgaben des VdTÜV
Merkblattes 751:2008 bzw. 751:2018 eingehalten sind. Die Mindestbodenfreiheit kann in diesem Fall 8 cm betragen,
allerdings muss das Fahrzeug bei der Messung der Bodenfreiheit bis zu den zulässigen Achslasten beladen werden.

TÜV-Richtwerte: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie im Merkblatt 751 des TÜV-Verbands.@Bumbum
Ich hab hier nur ne Frage, rein interessehalber.
Mir geht’s hier tatsächlich nur um Info, falls das jemand sicher weiß, ich will - Gott bewahre - keine Diskussion anfangen.
Ich persönlich würd sowas ja sowieso nicht fahren, denn ich will fahren und nicht kratzen.
Ich glaube die 11cm Bodenfreiheit beziehen sich auf den tiefsten Punkt am Unterboden.
Da bei der Kiste ja Schweller und Frontschürze weiter runter gezogen sind, könnten die 11cm am Unterboden aber gegeben sein.
Lieg ich da falsch?
Danke
Sesam
Nein 11cm beziehen sich nicht auf den tiefsten Punkt am Unterboden, sondern 11cm müssen überfahrbar sein:@Bumbum
Ich hab hier nur ne Frage, rein interessehalber.
Mir geht’s hier tatsächlich nur um Info, falls das jemand sicher weiß, ich will - Gott bewahre - keine Diskussion anfangen.
Ich persönlich würd sowas ja sowieso nicht fahren, denn ich will fahren und nicht kratzen.
Ich glaube die 11cm Bodenfreiheit beziehen sich auf den tiefsten Punkt am Unterboden.
Da bei der Kiste ja Schweller und Frontschürze weiter runter gezogen sind, könnten die 11cm am Unterboden aber gegeben sein.
Lieg ich da falsch?
Also 11cm müssen i.d.R. auch unter die Frontschürze passen.Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug-besetzt mit einem Fahrer-eine Schwelle mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren können. Die Berührung von Karosseriebauteilen aus elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben.
Mein Zitat ist original aus dem offiziellen Merkblatt entnommen.Das glaub ich stimmt so nicht @Bumbum
Deswegen hab ich ja gefragt,
„110 mm Bodenfreiheit für feste Karosserieteile (Metall)“ hat @andifossi geschrieben, wenn also
Schürze und Schweller aus Plaste weiter runter gezogen sind ist das konform, soweit ich das verstanden habe.

Solange du bei voneinander abhängigen Einheiten (bspw. Fahrwerk+Räder) komplett auf original gehst, solltest du die Eintragungen doch stehen lassen können, oder? Bzw. Da sollte jeder TÜV Prüfer ein "wahlweise" eintragen können, wenn du da mit einem anderen Fahrwerk vor fährst und sagst "bitte zusätzlich zum bisherigen abnehmen".Ursprünglich wollte ich auf Original zurück… aber mein Mann von Tüv Nord meinte besser nicht. Die Eintragungen aus den 90ern wären in dieser Form nicht mehr möglich. Drei Seiten Fahrzeugbrief mit Prüfprotokollen… Ich werde erstmal ein H Gutachten machen und dann weiter sehen.
Da wird wohl so einiges Möglich sein. Aber bis ich da dran gehe, werden eh noch reichlich Monate ins Land gehen. Dafür habe ich noch zu viele andere Projekte.