Wie kann man nur....? Eine gruselige Tuningsünde

Würde den nicht als Tuningsünde bezeichnen. Optisch natürlich gewöhnungsbedürftig.
Also der Flügel ist schon mehr als gewöhnungsbedürftig. Wenn du da bei offenen Verdeck den Heckdeckel auf machst und die Holde im Auto sitzt, könnte ich mir vorstellen, dass es ne Beule in der Frisur gibt 😂
Ansonsten ja, Geschmackssache
 
Es wird bestimmt ein 2.5si sein, denn das Fahrzeug ist von 2008. Somit hätte er dann als Ausgangsleistung 218PS. 218 auf 254 PS ist ein Plus von 36PS, das wäre schon möglich. Dann sind es keine 17% Steigerung.
Bin mal davon ausgegangen, was in der Anzeige steht: "2,5i" und "Erstzulassung 01/2006".

Wo siehst du denn 2008?
 
Die "BMW-Motorsport-Domstrebe" find ich toll. So ein billiges polnisches Teil hatte ich auch zu Anfang, da lag sogar die Haube auf den Montageböcken auf.
Aber ansonsten schon ein paar schöne Details dran - die Bremse zum Beispiel.
 
Was soll ich sagen… zuerst dachte ich „oh mein Gott“ dann „na ja“ und danach „leider irgendwie geil“
Also hab ich Ihn mit nach Hause genommen.
Ist alles Eingetragen bei dem Ding… sogar die hoffnungslos übertriebene Tieferlegung.
Bei Geschwindigkeits Huckeln, abgesenkten Bordsteinen oder selbst bei nur tiefere Spurrillen liegt das Ding auf.
 

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Ist alles Eingetragen bei dem Ding… sogar die hoffnungslos übertriebene Tieferlegung.
Bei Geschwindigkeits Huckeln, abgesenkten Bordsteinen oder selbst bei nur tiefere Spurrillen liegt das Ding auf.
Eintragung nützt aber unter Umständen nur wenig. Wenn in einer Polizeikontrolle das VdTÜV 751 herangezogen wird:
Laut Erlass des BMVIT ist eine geringere Mindestbodenfreiheit als 11 cm möglich, wenn alle Vorgaben des VdTÜV
Merkblattes 751:2008 bzw. 751:2018 eingehalten sind. Die Mindestbodenfreiheit kann in diesem Fall 8 cm betragen,
allerdings muss das Fahrzeug bei der Messung der Bodenfreiheit bis zu den zulässigen Achslasten beladen werden.
Das dürfte bei der Bude schon eng werden - davon abgesehen, dass mir eh bei jedem Aufsetzer die Nackenhaare zu Berge stehen. :eek: :o

Was soll denn aus dem Auto werden? So lassen wie es ist, oder auf Tracktool o.ä. umbauen?
 
Ursprünglich wollte ich auf Original zurück… aber mein Mann von Tüv Nord meinte besser nicht. Die Eintragungen aus den 90ern wären in dieser Form nicht mehr möglich. Drei Seiten Fahrzeugbrief mit Prüfprotokollen… Ich werde erstmal ein H Gutachten machen und dann weiter sehen.
 
@Bumbum
Ich hab hier nur ne Frage, rein interessehalber.
Mir geht’s hier tatsächlich nur um Info, falls das jemand sicher weiß, ich will - Gott bewahre - keine Diskussion anfangen.
Ich persönlich würd sowas ja sowieso nicht fahren, denn ich will fahren und nicht kratzen. 😜
Ich glaube die 11cm Bodenfreiheit beziehen sich auf den tiefsten Punkt am Unterboden.
Da bei der Kiste ja Schweller und Frontschürze weiter runter gezogen sind, könnten die 11cm am Unterboden aber gegeben sein.
Lieg ich da falsch?

Danke

Sesam
 
@Bumbum
Ich hab hier nur ne Frage, rein interessehalber.
Mir geht’s hier tatsächlich nur um Info, falls das jemand sicher weiß, ich will - Gott bewahre - keine Diskussion anfangen.
Ich persönlich würd sowas ja sowieso nicht fahren, denn ich will fahren und nicht kratzen. 😜
Ich glaube die 11cm Bodenfreiheit beziehen sich auf den tiefsten Punkt am Unterboden.
Da bei der Kiste ja Schweller und Frontschürze weiter runter gezogen sind, könnten die 11cm am Unterboden aber gegeben sein.
Lieg ich da falsch?

Danke

Sesam
TÜV-Richtwerte: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie im Merkblatt 751 des TÜV-Verbands.
110 mm Bodenfreiheit für feste Karosserieteile (Metall)
Fern- und Abblendlicht 50 cm
Blinker seitlich 50 cm
Bremsleuchte 35 cm
Schlussleuchte 35 cm
Blinker vorne uns hinten 35 cm
Rückfahrscheinwerfer 25 cm
Seitenmarkierungsleuchten 25 cm
Nebelscheinwerfer 25 cm
Nebelschlussleuchte 25 cm
Kennzeichen hinten 30 cm
Kennzeichen vorne 20 cm
 
Zuletzt bearbeitet:
Also doch
Ich erinnere mich dunkel, dass mir jemand erzählt hat,
dass bei einer Polizeikontrolle am Wörthersee unter seinem, sorry, ihrem Auto mit einer Latte, die aufgestellt dann diese 11cm hoch ist, quasi „unter der Ölwanne“ geschaut wurde, ob sich diese durchbewegen lässt ohne am Unterboden hängen zu bleiben.
Wenn ja, darf man fahren, wenn nicht (und nicht vor Ort änderbar, z.B. Gewindefahrwerk) musste die Kiste z.B. auf einen Hänger aufgeladen dort entfernt werden. Wobei das sicher auch kein leichtes Unterfangen ist, wenn die Kiste bei dem Test durchgefallen ist.

Das passt perfekt zu „110mm Bodenfreiheit für feste Karosserieteile (Metall)“
Und das offensichtlich auch in 🇦🇹

Vielen Dank @andifossi

Schönen Sonntag euch allen

Sesam
 
@Bumbum
Ich hab hier nur ne Frage, rein interessehalber.
Mir geht’s hier tatsächlich nur um Info, falls das jemand sicher weiß, ich will - Gott bewahre - keine Diskussion anfangen.
Ich persönlich würd sowas ja sowieso nicht fahren, denn ich will fahren und nicht kratzen. 😜
Ich glaube die 11cm Bodenfreiheit beziehen sich auf den tiefsten Punkt am Unterboden.
Da bei der Kiste ja Schweller und Frontschürze weiter runter gezogen sind, könnten die 11cm am Unterboden aber gegeben sein.
Lieg ich da falsch?
Nein 11cm beziehen sich nicht auf den tiefsten Punkt am Unterboden, sondern 11cm müssen überfahrbar sein:
Nach einer Tieferlegung sollte das betriebsbereite Fahrzeug-besetzt mit einem Fahrer-eine Schwelle mit einer Breite von 800 mm und einer Höhe von 110 mm berührungslos überfahren können. Die Berührung von Karosseriebauteilen aus elastischen Werkstoffen kann dabei unberücksichtigt bleiben.
Also 11cm müssen i.d.R. auch unter die Frontschürze passen.
 
Das glaub ich stimmt so nicht @Bumbum
Deswegen hab ich ja gefragt,
„110 mm Bodenfreiheit für feste Karosserieteile (Metall)“ hat @andifossi geschrieben, wenn also
Schürze und Schweller aus Plaste weiter runter gezogen sind ist das konform, soweit ich das verstanden habe.

Gruß

Sesam
 
Das glaub ich stimmt so nicht @Bumbum
Deswegen hab ich ja gefragt,
„110 mm Bodenfreiheit für feste Karosserieteile (Metall)“ hat @andifossi geschrieben, wenn also
Schürze und Schweller aus Plaste weiter runter gezogen sind ist das konform, soweit ich das verstanden habe.
Mein Zitat ist original aus dem offiziellen Merkblatt entnommen.

Ich wünsche viel Erfolg bei der Diskussion mit Polizei/Gutachter, ob eine Kunststoffstoßstange aus "elastischen Werkstoffen" besteht.
Schließlich ist Stahl auch bis zu einem gewissen Grad (210kN/mm²) elastisch... 😜 :roflmao:
 
Wie schon viel weiter oben erwähnt, war die Info für mich nur theoretischer Natur.
Ich werd vermutlich nie ein Auto fahren, das auch nur ansatzweise in diese Kategorie fällt, daher werd ich vermutlich nie Diskussionen mit der Rennleitung haben. ☺️

Aber Danke @Bumbum - wir sind uns in der Praxis ja eigentlich sowieso einig 😊

Schönen Abend
 
Ursprünglich wollte ich auf Original zurück… aber mein Mann von Tüv Nord meinte besser nicht. Die Eintragungen aus den 90ern wären in dieser Form nicht mehr möglich. Drei Seiten Fahrzeugbrief mit Prüfprotokollen… Ich werde erstmal ein H Gutachten machen und dann weiter sehen.
Solange du bei voneinander abhängigen Einheiten (bspw. Fahrwerk+Räder) komplett auf original gehst, solltest du die Eintragungen doch stehen lassen können, oder? Bzw. Da sollte jeder TÜV Prüfer ein "wahlweise" eintragen können, wenn du da mit einem anderen Fahrwerk vor fährst und sagst "bitte zusätzlich zum bisherigen abnehmen".
Würde ich zumindest mal vorab beim Prüfer anfragen.

Denn wenn du bspw. einen anderen Sitz eintragen lässt, wird ja auch nicht die alte Spoilereintragung neu geprüft.
 
Da wird wohl so einiges Möglich sein. Aber bis ich da dran gehe, werden eh noch reichlich Monate ins Land gehen. Dafür habe ich noch zu viele andere Projekte.
 
Da wird wohl so einiges Möglich sein. Aber bis ich da dran gehe, werden eh noch reichlich Monate ins Land gehen. Dafür habe ich noch zu viele andere Projekte.

Solange nichts ausgetragen wird, bleibt es alternativ stehen auch wenn auf eine andere Lösung umgerüstet wird.
Ich hatte das bei meinem letzten E89, da wurde versehentlich die Bremsanlage vom M4, statt die tatsächlich nachgerüstete Performance Bremse eingetragen. Nachdem ich das bemerkte, habe ich für die eingebaute Performancebremse ein neues Gutachten erstellen lassen.
Als ich bei der Zulassungsstelle darum bat, die M4 Bremse zu löschen, teilte man mir mit, dass das nur ginge, wenn ein Sachverständigengutachten zur Austragung vorliegt. Von da an hatte ich 2 Bremsanlagen im Fahrzeugschein, obwohl die vom M4 nie und nimmer gepasst hätte.
Beim ersten TÜV kam dann auch gleich die Frage nach der zweiten Bremsanlage auf. Um Verwirrungen zu vermeiden, habe ich einfach angegeben, dass ich von Zeit zu Zeit die andere Bremsanlage montiere. Damit war die Angelegenheit erledigt.

Übrigens ist das bei verschieden Reifenkombinationen ja auch möglich, dass diverse Reifen legal montiert werden können.
 
Im Grunde ist das mit Sicherheit richtig. Es gilt aber jedes eingetragene Teil in Kombination mit anderen in Verbindung stehenden Teilen.
Also Räder mit Fahrwerk und Lenkrad zum Beispiel. Veränder ich die Räder, würde es durch die Tieferlegung wohl keine Eintragung mehr geben.
Die beste Chance die ich habe, wird wohl ein H Gutachten mit den aktuellen Umbauten sein.
 
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