zzztop
Testfahrer
- Registriert
- 18 November 2003
Hallo zusammen ,
habe mal `ne Frage an unsere StVo-Experten:
An Autobahnbaustellen mit Verengung der Fahrbahn auf eine Spur gilt ca. 300 Meter vor der Engstelle Tempo 80 und Überholverbot . Wo ordne ich mich korrekterweise ein ? Im Reissverschlussverfahren direkt an der Engstelle
und überhole dabei verbotenermassen die Fahrzeuge die sich bereits vorher eingeordnet haben , oder am ersten
Überholverbotsschild ?
Gruss
Bernd
habe mal `ne Frage an unsere StVo-Experten:
An Autobahnbaustellen mit Verengung der Fahrbahn auf eine Spur gilt ca. 300 Meter vor der Engstelle Tempo 80 und Überholverbot . Wo ordne ich mich korrekterweise ein ? Im Reissverschlussverfahren direkt an der Engstelle
und überhole dabei verbotenermassen die Fahrzeuge die sich bereits vorher eingeordnet haben , oder am ersten
Überholverbotsschild ?

Gruss
Bernd

