Wieder mal die Juristen..

mk82

macht Rennlizenz
Registriert
24 Januar 2010
Ort
Leverkusen
Könnten glatt welche von hier sein, oder?! :b Musste zumindest an das Forum denken, als ich den Artikel heute im Kölner Stadtanzeiger gelesen habe :d





Schriftgröße



Verkehrsdelikt


Staatsanwalt wegen Nötigung verurteilt

Von Hariett Drack, 10.12.10, 14:50h
Ein Kölner Staatsanwalt muss wegen Nötigung im Straßenverkehr eine Geldstrafe von 3.200 Euro zahlen. Der Angeklagte war mit einer Autofahrerin aneinandergeraten, die ihm angeblich die Vorfahrt genommen hatte.



Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)



Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)



Köln - Seitenwechsel für einen Staatsanwalt: Ein Kölner Ankläger musste wegen eines Verkehrsdeliktes auf der Anklagebank Platz nehmen. Bereits in erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vorsorglich ermittelte die Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Juristen, damit jedwede Befangenheit in Kölner Kollegenkreisen ausgeschlossen werden konnte.
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte der Ankläger mit seinem Wagen eine Autofahrerin verfolgt, die ihn seiner Aussage zufolge an einer Kölner Autobahnauffahrt geschnitten und rechts überholt hatte. Die Autofahrerin bekam es wegen der wilden Verfolgungsjagd mit der Angst zu tun und steuerte die nächste Polizeiwache an. Der wütende Jurist folgte ihr auch dorthin und stellte sich den Beamten als Staatsanwalt vor - in der Annahme, das Recht sei auf seiner Seite.
Die Beamten allerdings erstatteten gegen den Mann nach der Schilderung des Vorfalls Strafanzeige. Gegen die Autofahrerin wurde nicht ermittelt. Weil der Jurist die Geldstrafe aus der ersten Instanz nicht akzeptieren und vielmehr einen Freispruch erwirken wollte, wurde das Landgericht als zweite Instanz angerufen; seine Verteidigung übernahm der Staatsanwalt selbst. Vergeblich, die Berufung wurde verworfen und er muss jetzt die Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro) bezahlen. Es sei denn, er ginge in Revision.

corn

Dies stellt keinen Vorwurf an die hier aktiven Juristen!! Damit das klar ist..! :t
 
AW: Wieder mal die Juristen..

tja, auch Juristen können irren. Und da Irren menschlich ist, ist nun bewiesen, das auch Juristen Menschen sind. Sofern man diese Gleichung ziehen kann. :-)
 
AW: Wieder mal die Juristen..

Interessant wäre in der Berichterstattung, was nun konkret den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Das simple Hinterherfahren unter Einhaltung aller Verkehrsregeln? Kann ich mir nicht so recht vorstellen.
 
AW: Wieder mal die Juristen..

Interessant wäre in der Berichterstattung, was nun konkret den Tatbestand der Nötigung erfüllt. Das simple Hinterherfahren unter Einhaltung aller Verkehrsregeln? Kann ich mir nicht so recht vorstellen.


Wir hatten da vor Jahren einen knallharten Verkehrsrichter, der vor allem Alkoholsünder außergewöhnlich hart bestrafte.
Zudem stand dieser Mensch auch noch als Spitzenpolitiker fast täglich immer so richtig im Kreuzfeuer der Presse.
Und eben dieser Verkehrsrichter hatte sich damals erdreistet, einen Autofahrer mit einer Polizeikelle einzuhalten und vor Ort zu belehren.
Der Autofahrer setzte sich mit einer Strafanzeige zur Wehr und der Verkehrsrichter wurde von einem Kollegen wegen Nötigung bestraft.
Seitdem hat man nichts mehr von ihm gehört.
So kann´s gehen!

Andreas
 
AW: Wieder mal die Juristen..

Zu einer wilden Verfolgungsjagd gehören zwei. Es ist davon auszugehen, daß das einfach mediendeutsch ist für... was auch immer. Genau das was-auch-immer wäre interessant, um die Nötigung zu offenbaren. Wenn er sie mehrmals überholt und versucht hat auszubremsen, wäre es zB klar. Aber die Info, was nun genau die Nötigung war, fehlt leider.
 
AW: Wieder mal die Juristen..

Vielleicht ist es der Staatswanwalt, den Jan auf koebus ansetzen wollte. :D
 
AW: Wieder mal die Juristen..



Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)

Dieses Bild skizziert übrigens die "wilde Verfolgungsjagd" hervorragend :t:b. Die schießen da ja nur so über die Autobahn :d.
 
Zurück
Oben Unten