mk82
macht Rennlizenz
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- 24 Januar 2010
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- Leverkusen
Könnten glatt welche von hier sein, oder?!
Musste zumindest an das Forum denken, als ich den Artikel heute im Kölner Stadtanzeiger gelesen habe 

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Verkehrsdelikt
Staatsanwalt wegen Nötigung verurteilt
Von Hariett Drack, 10.12.10, 14:50h
Ein Kölner Staatsanwalt muss wegen Nötigung im Straßenverkehr eine Geldstrafe von 3.200 Euro zahlen. Der Angeklagte war mit einer Autofahrerin aneinandergeraten, die ihm angeblich die Vorfahrt genommen hatte.

Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)

Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)
Köln - Seitenwechsel für einen Staatsanwalt: Ein Kölner Ankläger musste wegen eines Verkehrsdeliktes auf der Anklagebank Platz nehmen. Bereits in erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vorsorglich ermittelte die Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Juristen, damit jedwede Befangenheit in Kölner Kollegenkreisen ausgeschlossen werden konnte.
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte der Ankläger mit seinem Wagen eine Autofahrerin verfolgt, die ihn seiner Aussage zufolge an einer Kölner Autobahnauffahrt geschnitten und rechts überholt hatte. Die Autofahrerin bekam es wegen der wilden Verfolgungsjagd mit der Angst zu tun und steuerte die nächste Polizeiwache an. Der wütende Jurist folgte ihr auch dorthin und stellte sich den Beamten als Staatsanwalt vor - in der Annahme, das Recht sei auf seiner Seite.
Die Beamten allerdings erstatteten gegen den Mann nach der Schilderung des Vorfalls Strafanzeige. Gegen die Autofahrerin wurde nicht ermittelt. Weil der Jurist die Geldstrafe aus der ersten Instanz nicht akzeptieren und vielmehr einen Freispruch erwirken wollte, wurde das Landgericht als zweite Instanz angerufen; seine Verteidigung übernahm der Staatsanwalt selbst. Vergeblich, die Berufung wurde verworfen und er muss jetzt die Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro) bezahlen. Es sei denn, er ginge in Revision.

Dies stellt keinen Vorwurf an die hier aktiven Juristen!! Damit das klar ist..!
Musste zumindest an das Forum denken, als ich den Artikel heute im Kölner Stadtanzeiger gelesen habe 
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Verkehrsdelikt
Staatsanwalt wegen Nötigung verurteilt
Von Hariett Drack, 10.12.10, 14:50h
Ein Kölner Staatsanwalt muss wegen Nötigung im Straßenverkehr eine Geldstrafe von 3.200 Euro zahlen. Der Angeklagte war mit einer Autofahrerin aneinandergeraten, die ihm angeblich die Vorfahrt genommen hatte.
Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)
Weil er sich bei der Auffahrt auf eine Autobahn von einer anderen Fahrerin bedrängt fühlte, lieferte sich ein Staatsanwalt eine Verfolgungsjagd mit ihr. (Symbolbild: dpa)
Köln - Seitenwechsel für einen Staatsanwalt: Ein Kölner Ankläger musste wegen eines Verkehrsdeliktes auf der Anklagebank Platz nehmen. Bereits in erster Instanz hatte ihn das Amtsgericht wegen Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Vorsorglich ermittelte die Staatsanwaltschaft Aachen gegen den Juristen, damit jedwede Befangenheit in Kölner Kollegenkreisen ausgeschlossen werden konnte.
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte der Ankläger mit seinem Wagen eine Autofahrerin verfolgt, die ihn seiner Aussage zufolge an einer Kölner Autobahnauffahrt geschnitten und rechts überholt hatte. Die Autofahrerin bekam es wegen der wilden Verfolgungsjagd mit der Angst zu tun und steuerte die nächste Polizeiwache an. Der wütende Jurist folgte ihr auch dorthin und stellte sich den Beamten als Staatsanwalt vor - in der Annahme, das Recht sei auf seiner Seite.
Die Beamten allerdings erstatteten gegen den Mann nach der Schilderung des Vorfalls Strafanzeige. Gegen die Autofahrerin wurde nicht ermittelt. Weil der Jurist die Geldstrafe aus der ersten Instanz nicht akzeptieren und vielmehr einen Freispruch erwirken wollte, wurde das Landgericht als zweite Instanz angerufen; seine Verteidigung übernahm der Staatsanwalt selbst. Vergeblich, die Berufung wurde verworfen und er muss jetzt die Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro (40 Tagessätze zu je 80 Euro) bezahlen. Es sei denn, er ginge in Revision.

Dies stellt keinen Vorwurf an die hier aktiven Juristen!! Damit das klar ist..!


