Wieder mal großer eBay-Ärger...

indyone_de

Fahrer
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3 April 2002
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[br]** Mehr zu meinem Zetti auf www.oliswelt.de **[br]
 
Hallo Oli!

Bin zwar kein Anwalt, sondern Wirtschaftsjurastudent im 3. Semester (also ist äusserste Vorsicht geboten...), aber die gingen doch für ein Euro weg, oder?
Dann mal ganz ruhig - dafür setzt sich kein Richter hin...
Und Anwälte: bei 7 Euro Streitwert sind die total happy für so einen Auftrag (trotz eventuellem "Anwaltsliebling" in der Tasche des baldigen Klienten...):D
Ärgerlich ist es wegen der ebay Bewertung. Wenn Dir die wichtig ist: Lass sie Dir zurückschicken - dann siehst Du sie zumindest und kannst schauen, was damit ist. Klar, ärgerlich, wenn er sie nur gegen seine alten kaputten ausgetauscht hat und man das nun nicht mehr beweisen kann. Aber eventuell ist dann schon Funkstille. Mich wundert, dass derjenige für einen Euro so einen Aufwand betreibt - nur zu BMW zu fahren kostet mich mehr an Sprit, wertvoller Zeit usw.
Das grösste Problem ist wohl die Beweismöglichkeit.
Beim Verkauf meines Hardtops vor ein paar Monaten hatte ich mir bei BMW den Zustand usw. bescheinigen lassen und hatte damit mal echtes Glück bei dem Käufer (Adresse eines Toten, Hardtopdealer der die Masche mittlerweile mindestens 3 Mal - mehr ist nicht bekannt - abgezogen hat, Drohungen, dubiose Geldforderungen...).
Jetzt ist wohl mehr das Problem: stillhalten, weil Du Recht hattest: schlechte Bewertung bei ebay.
oder: Paket zurückschicken lassen und Versandkosten erstatten: eventuell keine schlechte Bewertung aber vielleicht fremde kaputte Federn und die Versandkosten.

Musst Du entscheiden - aber bei dem Kaufpreis für mich total unverständlich mit einem Anwalt zu drohen - der objektive Betrachter dürfte zu dem Schluss kommen, dass unter den gegebenen Umständen zumindest zuerst versucht würde, eine friedliche Lösung zu finden.

PS: Ruf ihn doch mal an (Nummer ist ja über dasoertliche . de zu bekommen)

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325Ci 02/2003 Topasblau, Leder Grau

Die Straße brennt, es raucht - ein BMW ist aufgetaucht!

~ ~ ~ Andreas ~ ~ ~
 
Das stimmt, wenn die Ware wie beschrieben ist. Wenn sie Sachmängel (siehe hierzu §434 BGB und Kommentare im Palandt) aufweist, die in der Artikelbeschreibung verschwiegen wurden, kannst Du so nicht rauskommen. Blos er hat keine Garantieansprüche gegen Dich. Hoffe mal für Dich, das sich alles klärt - rechne ihm mal den Sprit vor, den er für die Fahrt zur Post ausgeben müsste....

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Die Straße brennt, es raucht - ein BMW ist aufgetaucht!

~ ~ ~ Andreas ~ ~ ~
 
Moin Oli
Der Typ hat nen Sockenschuß. Bei BMW Stoßdämpfern ist das ganz normal das die Kolbenstange in den Stoßdämpfer fährt und nicht so leicht wieder raus geht. BMW hat da einen speziellen Spanner dafür. Dieses dürfte der BMW Meister dem Heini auch bestätigen. Es ist richtig das man die Kolbenstange als Hobbybastler nur mit viel Mühe wieder rausbekommt. Die Dinger sind jedenfalls nicht defekt.[/font]
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Meine Meinugn als Wirtschaftsingenieur im 3. Semester ;-) ;-) und solcher der mal einen passenden Artikel zu gelesen hat....

Also in einer der letzten c' (c't 19/03, Seite 82) war unter anderem dazu ein Bericht (dieser eBay virus von wegen Privatverkauf der in jedem artikel unten drunter steht, weil sich keiner mit auskennt und jeder denkt besser mal drunter schreiben weil schaden abwenden ist immer gut...).

Also in sofern ich das verstanden habe, man kannn die Gewährleistungszeit als privatmann streichen. Vor jeglicher Mängelhaftung sich drücken geht aber nicht. Also ein Verzicht auf jegliche Reklamationsrechte erklären ist nicht drin. Mal davon ab das es eine wie es heißt "zweijährige zwangsweise zu leistende Funktionsgarantie" nicht gibt. Also zitat c'T "eine große Luftblase".

Also wenn der Stoßdämpfer kaputt ist und du angegeben hast er ist ganz, ganz klar das er da recht bekommt. Klar geht er nach einem Jahr kaputt ist a erstmal zu klären ob das nicht alterungsbedignt ist, denn in den wenigsten Fällen ist der Mangel ja schon vorher dagewesen ohne das du es wußtest. aber die Gewährleistung kann man als Privatmann eben begrenzen.

Und immer klar, wenn du arglistig einen Mangel verschweigst ist ja logisch wer da recht bekommt.... der Käufer.

Aber so wie Panzi das wohl schreibt wird es wohl erst garnicht dazu kommen. Aber ich kann so Leute auch leiden die statt das mal in einem vernünftigen Gespräch zu klären gleich mit dem Anwalt an der Hand angerannt kommen. (aus Sicht meines studiums und einstellung ;-)), die Jurastudenten mögen das anders sehen :b
 
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Hi Oli,

abgesehen davon, dass der Typ geraucht hat und keinerlei Ahnung hat, würde ich seine Drohung nicht ernst nehmen, da sich kein Anwalt für 1€ Streitwert hinsetzen wird. Zumindest wird jeder Anwalt ihm davon abraten. Die Anwaltsdrohung würde ich sowieso mal als reine Drohgebärde sehen. Wie ich immer so schön sage: Kommen lassen !!!
Schau Dir mal sein Deutsch genau an. Ich vertippe mich hier im Forum auch schnell mal - aber bei einer Beschwerdemail würde ich schon darauf achten. Diese Wurst hat keinerlei Ahnung und basierend auf seinem "fundierten Halbwissen" will er jetzt ne Welle schlagen.


Ich denke, dass er stinkig über 25€ Versand ist. Nungut - Versand ist Transport, Verpackung, Versicherung. Und somit hat er komplett 26 Euro bezahlt. Und damit rechnet er.

Alles andere ist Haarspalterei. Wenn alle Stricke reissen ist nachweisbar, ob die Federn und Dämpfer aus Deinem Wagen sind über die Restdreckanalyse an den Teilen und den alten Einbauplätzen in Deinem Wagen. Wird aber kaum dazu kommen, da die Kosten dafür in keiner Relation stehen.

Schreib dem freundlich aber bestimmend die Fakten wie z.B. von Panzi die Info etc.. Zum Thema Bewertung: Warte erst mal ihn ab - dann kannst Du ihm auch eine negative reindrücken - oder hast Du ihm schon eine gegeben?

Gib doch mal Username von eBay in die Inbox.

Gruß



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[img src="http://www.amtek-online.de/UBER_UNS/Z3/LOGO1.jpg" alt="" /][br /]
 
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Hi Mario,

die Gewährleistung (Garantie ist immer freiwillig) oder auch Verjährungsfrist bezieht sich bei gebrauchten Teilen nur auf Mängelhaftung zu Mängeln die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben (wissentlich oder unwissentlich). Die 2 Jahresfrist beugt dann auch schleichenden Mängeln vor.
Es geht um keine Gewährleistungsansprüche im Sinne von vollem Garantieumfang wie man ihn aus dem täglichen Sprachgebrauch kennt - sprich das Dampf -Bügeleisen stellt nach 1 Jahr den Dienst ein, da ein Riss im Tank entstanden ist und man dann die Reparatur für Lau bekommt.

Grundsätzlich besteht auch eine Bringschuld des Käufers - sprich er muss normalerweise auf seine Kosten versenden, wenn nicht anders im Kaufvertrag vereinbart.
Die Kosten der Rücksendung nach Reparatur sind auch im Kaufvertrag zu definieren. Sonst zahlt der Kunde.
Gruß
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Hallo Oli

>Jedenfalls wird das Ganze sehr teuer, wenn er es
>zurückschickt. Vor allem ohne meine Zustimmung.

Dein K darf nicht einfach so den Artikel an Dich zurückschicken. Warscheinlich wiil er das am Besten auch noch unfrei machen, oder? Wenn Dein K trotzdem ohne Rücksprache mit Dir zurücksendet, einfach Annahme verweigern.

Wenn Du dich mit einer Rücknahme des Artikels einverstanden erklärst, dann muss Dein K den Artikel zuerst auf seine Kosten an Dich zurückschicken. Du hast dann das Recht, den Artikel auf den reklamierten Mangel zu überprüfen (bedenke dabei, dass Dein K den Artikel auch gegen einen anderen ausgetauscht haben könnte). Erst wenn Du bei Überprüfung festgestellt hast, dass die Reklamation begründet ist, musst Du Deinem K das Geld überweisen. Wenn alles ok ist, gibts kein Geld und Dein K muss Dir zuerst nochmal das Geld für den erneuten Versand überweisen.


Inwieweit Du aber den Artikel überhaupt zurücknehmen musst, dazu haben meine Vorposter ja schon ausführlich Stellung genommen.

Viele Grüsse und es gibt zum Glück nur wenige Idioten auf ebay.

Grüsse
Nico
 
Hallo Oli,

ich kann Deine Verärgerung gut verstehen. Warum versucht Dein K nicht alles zuerst gütlich zu klären, sondern packt gleich die axt aus? Ich bewundere Dich, dass Du da überhaupt noch eine Mail mit Hinweisen verschickt hast. Verstehe solche Leute wie Deinen K einfach nicht.

Ausserdem ist es seeeehr erstaunlich, wieviele Leute in Ihrem Bekanntenkreis einen Anwalt, Richter, Rechtsanwalt oder ähnliches haben :-) . Wenn das alles stimmen würde......

Also wenn ich mal Kimder haben sollte, dann muss eine(r) davon unbedingt Rechtsanwalt werden :+

Grüsse und halt uns über den weiteren Ablauf auf dem Laufenden
Nico
 
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