Windows 10 Office Paket

Das stimmt so nicht.
Es gibt aber Händler, die offiziell Gebrauchtware MS-zertifiziert verkaufen dürfen, und Andere.

Beispiel für Ersteres wäre Vendosoft.de
Da hab ich für die Firma schon einiges über viele Jahre bezogen. Inkl MS Office, MS Server, MS SQL etc pp

...es gibt Händler, das ist richtig - der Verkauf ist auch nicht illegal - die Lizenz legal nutzen geht aber nur wenn der Käufer auch ein Volumenlizenzberechtigtes Unternehmen ist.

Lese einfach die Microsoft EULA durch und dann reden wir weiter.

Irgendwann dreht Microsoft zukünftig auch diesen Weg ab - aktuell geht Microsoft nur gegen gewerbliche Lizenzverstöße an.
 
Ich in meinem ersten Beitrag nichts anderes geschrieben.
Legal und von MS geduldet
 
...es gibt Händler, das ist richtig - der Verkauf ist auch nicht illegal - die Lizenz legal nutzen geht aber nur wenn der Käufer auch ein Volumenlizenzberechtigtes Unternehmen ist.

Lese einfach die Microsoft EULA durch und dann reden wir weiter.

Irgendwann dreht Microsoft zukünftig auch diesen Weg ab - aktuell geht Microsoft nur gegen gewerbliche Lizenzverstöße an.

Ich will mich definitiv nicht streiten ;)
Aber bitte schau Dir den folgenden Link an:
 
Ich in meinem ersten Beitrag nichts anderes geschrieben.
Legal und von MS geduldet

Nochmals - illegal, aber von Microsoft bisher geduldet. Fakt. Lizenzrecht und gerade von Microsoft ist nicht einfach - die Kurse und Prüfungen als MS-Volumenlizenzspezialist waren auch für mich nicht so mal auf die Schnelle zu absolvieren...

...und somit können wir das auch so belassen - muss jeder selbst entscheiden, was er wie macht. ;)
 
Ich will mich definitiv nicht streiten ;)
Aber bitte schau Dir den folgenden Link an:

...muss ich nicht - weil ich weiß was in diesem Segment legal ist oder nicht. Ist schließlich mein täglicher Job.

Aber lassen wir das - bringt sowieso nichts. :whistle:
 
Wenn du es nur privat nutzen willst reicht in der Regel auch Libre Office.

Damit hast du ganz sicher keine lizenztechnischen Probleme da open source.
 
Nochmals - illegal, aber von Microsoft bisher geduldet. Fakt. Lizenzrecht und gerade von Microsoft ist nicht einfach - die Kurse und Prüfungen als MS-Volumenlizenzspezialist waren auch für mich nicht so mal auf die Schnelle zu absolvieren...

...und somit können wir das auch so belassen - muss jeder selbst entscheiden, was er wie macht. ;)
Microsoft ist ein geduldeter Monopolist, und handelt eigentlich ilegal am Markt. Wer sowas bezahlt, kauft also ilegale Produkt.😳😏
 
...nein, laut EULA (Lizenznutzungsbedingungen) von Microsoft war dies noch nie legal und wird es auch nie sein - es ist maximal von Microsoft "geduldet" …

... ich weiß was in diesem Segment legal ist oder nicht. Ist schließlich mein täglicher Job. .ö.
Und dennoch schreibst du hier schlicht Unsinn. :confused: Nicht MS bestimmt, und schon gar nicht innerhalb von - im deutschen Rechtsraum übrigens in weiten Teilen unwirksamen - Lizenzbedingungen, was „legal“ ist und was nicht. Die Sache ist im europäischen Rechtsraum für Volumen(kauf)lizenzen schon lange entschieden.
 
Wer hat schon immer DIE Wahrheit… Schaffen ja noch nicht mal die Juristen… 😄

Wenn ich unsere Juristen um eine eindeutige Stellungnahme zu einem Sachverhalt bitte, aus der ich dann eine konkrete Handlung ableiten kann… Na ja, meist ist das dann ein endloses Für und Wider und ich bin dann doch wieder alleine… Konkrete Ja oder Nein Fragen mögen die irgendwie nicht. 😄
 
… Wenn ich unsere Juristen um eine eindeutige Stellungnahme zu einem Sachverhalt bitte, aus der ich dann eine konkrete Handlung ableiten kann… Na ja, meist ist das dann ein endloses Für und Wider …
Das ist dann leider ein Thema der Qualität der Berufsausübung. Eigentlich lässt sich fast immer in einfachen Worten eine Empfehlung geben. ;)

Wer hat schon immer DIE Wahrheit… Schaffen ja noch nicht mal die Juristen… 😄
Das stimmt leider wohl. Für die hier angerissene Thematik des Weiterverkaufs von Software-Nutzungsrechten ist die Rechtslage aber weitestgehend geklärt. Das Problem liegt nur darin, dass viele Softwarehersteller in ihre Nutzungsbedingungen gerne alle möglichen Dinge hinein formulieren, die dann von Anwendern, Vertrieblern oder Beratern für bare Münze genommen werden. Insbesondere im deutschen Rechtsraum sind aber viele dieser Klauseln unwirksam (oder die Bedingungen werden gar nicht erst wirksam vereinbart), weshalb es entweder reine Taktik ist, oder fortgeschrittene Unkenntnis, wenn derart penetrant auf die Lizenzbedingungen verwiesen wird, als handele es sich um die Bibel.

Übrigens habe ich vor vielen Jahren u.a. für Microsoft Lizenz- und Vertriebsbedingungen (mit-)gestaltet. Da war Teil der Abstimmungstätigkeit mit der Rechtsabteilung auch immer die Frage, wie man damit umgeht, wenn jemand auf den Trichter kommt, dass viele der Klausen (hierzulande) unwirksam sind. Auch war es immer eine Herausforderung, den Juristen der US-Muttergesellschaft nahezubringen, dass US-Recht nicht überall in der Welt gilt. 🤭

Das Beharren auf solche unwirksame Klauseln ist in der Branche übrigens völlig üblich - jeweils so lange, bis man einsieht, dass der Vertragspartner sich nicht ins Bockshorn jagen lässt. Microsoft agiert in dieser Hinsicht übrigens tendenziell sehr maßvoll (u.a. auch bei dem Versuch von Lizenz-Audits). Dagegen gibt es Kandidaten, z. B. SAP oder Oracle, die es so lange versuchen, bis es wirklich peinlich wird...

Soweit der kleine Exkurs… :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmals - illegal, aber von Microsoft bisher geduldet. Fakt. Lizenzrecht und gerade von Microsoft ist nicht einfach - die Kurse und Prüfungen als MS-Volumenlizenzspezialist waren auch für mich nicht so mal auf die Schnelle zu absolvieren...

...und somit können wir das auch so belassen - muss jeder selbst entscheiden, was er wie macht. ;)

Vor einigen Jahren habe ich auch den Microsoft MLP gemacht. Ist nicht mein Hauptgebiet aber natürlich verkaufe ich meinen Kunden auch Software von Microsoft und daher wollte ich mich damit ein wenig auseinandersetzen.

Du scheinst dich damit ja tiefer zu beschäftigen. Daher eine Frage:

Wie ist das aktuell mit dem "Prüfrecht" seitens Microsoft?
Mein Stand ist, dass Microsoft selbst ja erstmal gar nichts prüft, sondern Wirtschaftsprüfer wie KPMG, PWC und Co. damit beauftragt. Das Recht zu prüfen, ist in den Lizenzverträgen zu finden, so jedenfalls mein Stand. Soweit ich informiert bin waren die entsprechenden Vereinbarungen aber nur in Open Verträgen zu finden und nicht bei OEM Lizenzen. Hat sich da was geändert?

Ich jedenfalls vermeide seitdem Open Verträge so gut es geht und sehe somit keine vertragliche Grundlage fürt eine Prüfung. Liege ich damit inzwischen ggf. grundlegend daneben?

Zum eigentlichen Thema:
Hier geht es ja um eine private und sehr wahrscheinlich um eine OEM Lizenz. Diese würde ich als Privatperson auch durchaus ohne weitere Bedenken gebraucht kaufen.
Auch hier bin ich wieder unsicher, aber letztendlich gingen die Prozesse doch über den Preis.
Sinngemäß eine gebrauchte Office Lizenz für z.B. 10€ sollte dem Verbraucher "unseriös" vorkommen, da dies kein realistischer Preis für eine Office Lizenz die im Handel 200€ kostet, sein kann.
Ich verweise daher gerne an andere halbwegs seriöse Onlinehändler, wo diese gebrauchten Office Lizenzen zwischen 50€ und 100€ kosten. Dies wäre für mich ein durchaus angemessener Preis und könnte entsprechend argumentiert werden.
 
… Wie ist das aktuell mit dem "Prüfrecht" seitens Microsoft?
Mein Stand ist, dass Microsoft selbst ja erstmal gar nichts prüft, sondern Wirtschaftsprüfer wie KPMG, PWC und Co. damit beauftragt. Das Recht zu prüfen, ist in den Lizenzverträgen zu finden, so jedenfalls mein Stand. …
Derartige Audit-Klauseln sind (insbesondere) im Geltungsbereich deutschen Rechts fast immer entweder unwirksam oder so allgemein formuliert, dass sie nicht durchsetzbar sind. Selbst wenn mal eine Klausel ordentlich formuliert ist, gibt es eigentlich immer wirksame Gegenrechte, mit denen der Lizenznehmer ein Lizenz-Audit locker unterbinden (oder beeinflussen) kann. Noch mehr gilt das, wenn der Lizenzgeber Dritte mit der Durchführung des Lizenz-Audits betrauen möchte.

Im Ergebnis sind derartige Audit-Verlangen mithin so gut wie nie durchsetzbar. In der Praxis erfolgen sie insofern entweder in Unkenntnis dieser Rechtslage, oder auf „freiwilliger“ Basis.
 
Was Pixelrichter und RainerW hier schreiben ist völlig korrekt. Der Teilverkauf von Volumenlizenzen ist zwar noch legal, der Einsatz von Privatpersonen ist es dann nicht mehr. Die Unwirksamkeit etc. für das deutsche Recht ist nebensächlich, da immer mehr Anbieter dazu über gehen die Volumenlizenz auch zu prüfen. Dann läuft die Software einfach nicht. Egal was Juristen meinen wie man was auslegen kann.
 
Im Hinblick auf die seit 01.01.2022 geltende Rechtslage könnte das durchaus interessant und unter Umständen recht kostspielig werden.
Ja, kann sein. Das Problem jedoch hat in erster Linie der private User, dessen Software nicht läuft. Stellt sich die Frage, was macht dann der User?
 
Der macht den Mangel schlichtweg geltend, wie sonst auch, wenn etwas Gekauftes nicht vereinbarungsgemäß funktioniert. Seine diesbezügliche Rechtsposition wurde nämlich (erheblich) verstärkt.
 
Der macht den Mangel schlichtweg geltend, wie sonst auch, wenn etwas Gekauftes nicht vereinbarungsgemäß funktioniert. Seine diesbezügliche Rechtsposition wurde nämlich (erheblich) verstärkt.
Das musste man gar nicht. Auch bisher konnte der User den Kauf, zumindest online, rückgängig machen. Allerdings steht er dann wieder ohne Software da. Also dann doch das Original kaufen welches funktioniert. Darauf läuft es hinaus.
 
Die neue Gesetzgebung geht deutlich über die vorherige hinaus. Da geht es nicht um Widerrufsmöglichkeiten, sondern um Rechte bei u.a. digitalen Käufen.
 
Zurück
Oben Unten