Winterreifen BMW Welt

schussi

Testfahrer
Registriert
12 Juli 2011
Hallo,

ab Oktober bin ich neu in der ZZZZ-Familie und werde dann wahrscheinlich einen der letzten ZZZZ mit dem kleinen 2,5l 6 Zylinder erhalten. Ich heiße Daniel und freu mich schon riesig auf mein neues Auto. :bananajump:

Leider komme ich nun aber auch schon vor der Auslieferung mit dem ersten Problem daher.:g Im Kaufvertrag steht, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgeliefert wird. Allerdings hat mich mein Verkäufer vor einigen Wochen angerufen, dass das Fzg aufgrund des Motorenprogrammwechsels bereits im August gebaut werden muss. Diie Auslieferung auf Winterrädern sei somit nicht möglich. Außerdem sagte er mir, dass man die Räder ja eventuell über das BMW eigene Zubehör in Winterräder tauschen lassen könnte. Das scheint nun aber nur mit entsprechendem Mehraufwand von ca. 1000 Euro möglich zu sein. Im Kaufvertrag wurde die Auslieferung auf 17" Winterrädern für -300€ vereinbart. Nun wäre man so "großzügig" und bietet mir an die für die Auslieferung bereitstehenden 17" Sommerräder der Felge 292 für 476 Euro zurückzunehmen und mir für 1250 Euro neue Winterräder zu verkaufen. :j
Habe ich als Kunde nun noch die Möglichkeit iwas rein rechtlich herauszuschlagen oder bin ich gezwungen die Auslieferung auf Sommerrädern zu akzeptieren?

Viele Grüße
Daniel
 
Ich würde auf Auslieferung mit Winterrädern bestehen, so wie es im Kaufvertrag steht.

Ist doch nicht dein Problem, dass BMW den Wagen im August baut, soll die Niederlassung doch sehen, wie sie Winterreifen an den Wagen bekommt.

Vertag ist Vertrag. Dass der Motorenprogrammwechsel kommt, war ja auch schon lange vorher bekannt. Also alles nicht dein Problem.
 
bin ich in der Vergangenheit???

wir haben 10. September, somit ist die Kiste schon gebaut, da August vorbei ist...

Zum Thema, für mich auch eine klare Sache, wenn du Winterräder bestellt hast solltest die auch bekommen, wenn Sie nicht liefern können, müßen Sie dir eine Lösung vorschlagen, das haben sie.

Die Lösung ist nicht annehmbar, also heißt es handeln und in die nächste Runde kommen...
 
für -300€ vereinbart.

Übrigens sind es nicht -300€ sondern eigentlich -440€ für die "Auslieferung mit Winterkomplettrad 09WR" (Stand: 10/2010 mit der Felge 292 vom 35i). Das Programm beim BMW Händler ist nur etwas bescheuert und wenn man einen Rabatt von sagen wir 15% eingibt wird diese Position fälschlicherweise auch rabattiert. So kamen bei mir nicht -440 sondern -374€ raus. Rabatt auf eine Gutschrift, wo gibt es denn sowas :inquisiti
 
Danke für eure schnelle Antwort. Ich habe meinem Verkäufer nun mitgeteilt, dass dies inakzeptabel sei und ich die Auslieferung zu vereinbarten Konditionen verlange. Mal sehen was nun kommt?

@Chris7: ja das ist bereits seit längerem ein Diskussionspunkt und das Auto sollte auch bereits fertig zusammengeschraubt worden sein. Nur bislang bin ich davon ausgegangen, dass nur die 300 Euro Nachlass entfallen, was ich eigentlich schon eine Frechheit finde. Aber nun kam eben noch das nette Angebot des Zubörverkaufs hinzu... :mad:

@Steve01088: bei meinem kleinen Motor scheint die Vergünstigung geringer zu sein, da die Serienbereifung vermutlich auch billiger ist. Also auf jeden Fall sind es 100%ig -268,91€ zzgl. Mehrwertsteuer. Der Nachlass wird erst hinterher angegeben und verschlechtert dann aber auch wieder den Nutzen der Winterreifenvergünstigung. Da hast du wohl Recht.

Gruß Daniel
 
Sorry wenn ich mich hier noch einmische.

So einfach liegt jedenfalls die Rechtslage nicht: Einen gegenseitigen "Kaufvertrag" hast du ziemlich sicher nicht in der Hand, sondern zunächst nur eine "Bestellung" ausgefüllt. Daran bist du bei Bestellfahrzeugen nach den BMW-Standardformularen für drei Wochen gebunden; für BMW bzw. deinen Händler gilt das umgekehrt aber noch nicht. Einen Vertrag gibt es erst dann, wenn BMW/dein Händler innerhalb der dreiwöchigen Bindungsfrist dein Vertragsangebot annimmt (z.B. ausdrücklich durch Auftragsbestätigung oder schlüssig durch Lieferung). Bis dahin kann BMW/dein Händler noch Änderungen an der Bestellung vornehmen und dir als abgeändertes Angebot zur Annahme unterbreiten (§ 150 Abs.2 BGB).

Also: Wenn
  • du nach der von dir geschilderten Änderungsmitteilung vor einigen Wochen das hinsichtlich der Räder abgeänderte Angebot von BMW/deinem Händler angenommen hast (ausdrücklich oder schlüssig - ein "was bleibt mir anderes übrig" am Telefon genügt dafür) UND
  • dies vor der Annahme deiner ursprünglichen Bestellung durch BMW erfolgt ist,
dann hast du bei rein rechtlicher Betrachtung keinerlei Ansprüche mehr (mal abgesehen von einer Anfechtung wegen Irrtums, die dich zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichten würde). Aber natürlich kannst du trotzdem noch ein wenig auf den Putz klopfen...

Gruß

Mick
 
Ich würde auf Auslieferung mit Winterrädern bestehen, so wie es im Kaufvertrag steht.

Ist doch nicht dein Problem, dass BMW den Wagen im August baut, soll die Niederlassung doch sehen, wie sie Winterreifen an den Wagen bekommt.

Vertag ist Vertrag. Dass der Motorenprogrammwechsel kommt, war ja auch schon lange vorher bekannt. Also alles nicht dein Problem.

vertrag ist vertrag, wenn die hinterher merken das sie sich verkalkuliert haben,dann haben sie pech, das geschäft egal welches, auch unsere brachne (sportartikel) ist knallhart...
bestehe auf die w-reifen, wie im vertrag
 
Also ein bisschen Unruhe stiften hat gewirkt. Die Reifen werden nun durch die Niederlassung getauscht und ich kann mich nun beruhigt auf die Suche nach schönen Sommerrädern machen... :) Budget ist wieder etwas größer geworden ;)

Danke für eure Tipps!

Grüße Daniel
 
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