Wireless Charging Ausgefallen

Ich habe bisher noch nie von der Touchfunktion Gebrauch gemacht- alles lässt sich mit dem Control-Rad und den Tasten in der Konsole erledigen.
Unnötige Ablenkung ist es trotzdem immer- vor allem, wenn es keine Direkttasten für gewisse Funktionen gibt (z.B. Klima an/aus).
 
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Bereits das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen von technischen Geräten zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ist dem Fahrzeugführer ... ausdrücklich untersagt. ...
So es heißt auch der BMW Touch Screen darf nicht benützt werden während der Fahrt ? ...
Die Frage ist gar nicht doof, weil man spitzfindig diskutieren kann, ob in der deutschen Rechtsordnung eine im Fahrzeug integrierte App ein „... technisches Gerät ...“ im Sinne der Vorschrift ist. :+

(Dass die App je nach System ggf. auch auf dem Smartphone vorhanden ist, übersehen wir an dieser Stelle mal unauffällig.)
 
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Du solltest vielleicht auch erwähnen, dass er dabei einen Unfall gebaut hat. Über Sinn und Unsinn des Urteils möchte ich nicht streiten, es bestätigt aber meine Einstellung, dass sämtliche Hauptfunktionen eines Kraftfahrzeugs über physische Taster und Drehregler erfolgen sollte/muss.
Diesen Touchwahn versteh ich nicht. Gerade erst habe ich einen T-Cross als Mietwagen gehabt und mich derartig aufgeregt, dass das ganze Multimediasystem über dieses dämliche Touchdisplay gesteuert wird. Im Vergleich zum iDrive war ich sofort abgelenkt, wenn ich auch nur eine Radiostation ändern wollte. Vor allem nervt mich, dass man sich für jede Bedienung vorbeugen und verrenken muss.

BMW will künftig auch diesen Touch-Wahnsinns-Weg gehen und ist drauf und dann, den iDrive Controller abzuschaffen. Nur noch dieser Gesten-Quatsch, Touch und Sprachsteuerung... :mad::crynew::g
 
dabei aber beachten, das hier von zwei unterschiedlichen Thematiken gesprochen wird, das Betreiben eines technischen Gerätes oder das Benutzen eines Handys......macht sich auch im Bußgeldkatalog bemerkbar
 
Wäre die Verurteilung nicht aufgrund des § 23 STVO erfolgt, hätte das Gericht den § 1 STVO angewendet, lediglich das Bußgeld würde dann geringer ausfallen.
 
Falls ihr das Tesla-Touchscreen-Malheur diskutieren wollt, dann gäbe es hier ...
... einen kleinen Fred (nicht nur) dazu: :) :-)
 
Die Frage ist gar nicht doof, weil man spitzfindig diskutieren kann, ob in der deutschen Rechtsordnung eine im Fahrzeug integrierte App ein „... technisches Gerät ...“ im Sinne der Vorschrift ist. :+

(Dass die App je nach System ggf. auch auf dem Smartphone vorhanden ist, übersehen wir an dieser Stelle mal unauffällig.)

Könnte man dann nicht, analog zum Smartphone, gleich das Fahrzeug selbst als ein solches technisches Gerät einstufen? Ein Beifahrer könnte vielleicht Abhilfe schaffen. Der unterleigt doch (fast) keinen Beschränkungen, was das Mitführen und Betreiben von handelsüblichen technischen Gerätschaften während der Autofahrt betrifft.
 
Update;

Nix kaputt mit der Wireless Charging Pad...

- Andere Qi Phone beim Händler eingelegt und es funzt !

- Meine iPhone 11 neu gestartet... immer noch nix

- ins Menu - Optimales Laden ausgeschaltet... funzt !

- Komisch, wieder Optimales Laden eingeschaltet und geht's immer noch !

Ich benütze es nicht mehr trotzdem, wird einfach zu heiss und lädt zu langsam.
 
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