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Ich habe da ein Problem mit der quäkenden Standardhupe in meinem Zetti falls ich mich mal bemerkbar machen muss.
Am liebsten wäre mir eine Kompressorfanfare, aber angeblich sind die verboten.
Hat jemand Erfahrungen, was schön laut und erlaubt ist.
Wahrscheinlich ist bei mir nur Teil 1 verbaut. Ist Teil 2 lauter und erlaubt?
@BabyLu
ich weiß ja nicht was Du für eine Hupe hast, aber ich habe eine Hupe wie jedes andere Auto auch, welche man sehr gut hört.
Wahrscheinlich ist bei mir nur Teil 1 verbaut. Ist Teil 2 lauter und erlaubt?
ich hätte gerne so die Qualität, die die Trucker haben. Eben laut
Danke werde es überprüfen.
Morgens für die A3 wünsch ich mir ab und an schonmal sowas:
[yt]BGYcnYLK_50[/yt]
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Hat jemand Erfahrungen, was schön laut und erlaubt ist.
Tja, macht aber zum Schutze im Straßenverkehr nicht wirklich Sinn. Alleine durch das Erschrecken der anderen.
Weiß denn jemand, was wirklich erlaubt ist oder wo man sich informieren kann.
§55stvzo schrieb:§ 55 StVZO
Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleich bleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
@BabyLu
warum es bei einem Truck erlaubt ist?
Ganz einfach. Ein Truck fährt seltener durch Städte oder Dörfer, da sie transportieren, wesentlich lauter vom Fahren her sind. Da ist es zwingend notwendig, daß das Hupen als Warneinrichtung laut u. deutlich zu hören ist. Ein Truck braucht auch beim Bremsen einen wesentlich längeren Bremsweg als ein PKW. Das, vermute ich, werden mit Kriterien sein.
@zonspeed
wäre eine Überlegung gewesen, grins.
Ich werd mich mal informieren, warum das so ist.
das kann ich dir auch gleich sagen
chromfanfaren mit ordentlich dampf sehn halt stylisch aus und der gemeine trucker verschönert seinen untersatz ebenso, wie der gemeine z-fahrer.
serienmässig werden auch dicke lkws nur mit hupen und/oder fanfaren ausgeliefert, die auch der stvzo entspechen.
was dann drangeschraubt wird, ist das andere und obs jemanden interessiert, das nächste
da wir hier aber ein öffentliches forum sind, geben wir auch nur tips, die den geltenden regeln entsprechen oder machen bei anderen ratschlägen darauf aufmerksam, dass sie so nicht erlaubt wären - was der einzelne dann daraus macht, ist jedem selbst überlassen. vorm gesetzt sind hier ja alle volljährig und somit erwachsen genug![]()